Urteil des BFH vom 20.05.2010
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.4.2012 X R 57/09 - Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte - Einheitliche Qualifizierung mehrerer Räume als häusliches Arbeitszimmer
BFH Anhängiges Verfahren, X R 58/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2010)
Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags
Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen:
Genügen ordnungsgemäße Eigenbelege des Steuerpflichtigen (i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) auch für Nicht-
Kleinbetragsrechnungen, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen, jedoch ohne
ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird?
Nur begrenzter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG), weil ein prägender Teil der
Tätigkeit außer Haus ausgeübt wurde (Exportberatung, Vermittlung von Maschinen und Anlagen)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2; EStG § 4 Abs 5 Nr 6b
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7.12.2009 (11 K 1096/07 G)