Urteil des BFH vom 13.03.2017

Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009

BFH Anhängiges Verfahren, II R 5/09 (Aufnahme in die Datenbank am 19.3.2009)
Liegen die Voraussetzungen für eine Begünstigung nach § 13a ErbStG nicht vor, wenn eine vermögensverwaltend tätige
GmbH & Co. KG im Zeitpunkt des Todes des beteiligten Erblassers noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, so dass
am Stichtag noch keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG existierte?
Rechtfertigt eine Verfügungsbeschränkung einen Bewertungsabschlag bei der Schätzung des gemeinen Werts der Anteile im
Stuttgarter Verfahren und einen Ansatz als Nachlassverbindlichkeit bei der Alleinerbin?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 13a Abs 1 Nr 1; BewG § 11 Abs 2; BewG § 9 Abs 2 S 2; BewG § 9 Abs 3 S 2; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 6.11.2008 (3 K 2155/04 Erb)