Urteil des BFH vom 20.11.2009

Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind - Zuordnung der Anteile an einer Betriebsgesellscha

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 34/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2009)
Durfte das Finanzamt, nachdem es die Gewinnausschüttung einer GmbH nicht mehr bei der Klägerin, sondern bei einer
personenidentischen anderen Personengesellschaft (PG 2) als Betriebseinnahme erfasst hat, und nachdem es auch die -
zunächst aus Vereinfachungsgründen bei der Klägerin belassenen- Steuerabzugsbeträge der PG 2 auf ihren Antrag hin
zugerechnet hat, die Gewinnfeststellung der Klägerin dahingehend ändern, dass die Steuerabzugsbeträge bei ihr nicht mehr
berücksichtigt werden? Ist die erstmalige Feststellung der Steuerabzugsbeträge bei der PG 2 durch einen
Ergänzungsbescheid und damit nicht im Wege einer Änderung oder Berichtigung im Sinne von § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO
erfolgt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 174 Abs 4; AO § 174 Abs 5; AO § 179 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 2.7.2009 (11 K 3403/08 F)