Urteil des BFH vom 19.02.2007

Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 72/04 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
1. Fristgerechte Revisionseinlegung? Ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Revision 14 Tage vor Fristablauf beim FG
eingereicht wird und das FG die Rechtsmittelschrift nach Ablauf der Frist an den BFH weiterleitet?
2. Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum
1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten oder schließt § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG dies aus?
Das Verfahren war bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 19.
Februar 2007). Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 18.01.2011 wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10d Abs 1; EStG § 52 Abs 1 S 1; EStG § 2 Abs 3; StEntlG 1999/2000/2002; EStR R 115 Abs 6; FGO § 120 Abs 1 S 1;
FGO § 56
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 22.9.2004 (2 K 1686/01)