Urteil des BFH vom 30.11.2009

BFH (rechtsmittel, telecom, aeuv, kommission, eug, gewerbesteuer, aufnahme, egv, datenbank, sache)

EuGH Anhängiges Verfahren, C-81/10 P (Aufnahme in die Datenbank am 11.6.2010)
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 12.02.2010 gegen das EuG-Urteil vom 30.11.2009 in den
verbundenen Rechtssachen T-427/04 und T-17/05, mit dem Antrag,
- das angefochtene Urteil aufzuheben;
- gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig in der Sache zu entscheiden und den von France Telecom im
erstinstanzlichen Verfahren gestellten Anträgen stattzugeben;
- hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;
- der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.
(Das Rechtsmittel betrifft die Regelungen über die Besteuerung von France Telecom im Bereich der Gewerbesteuer für die
Jahre 1994 bis 2002.)
EGEntsch 709/2005; EG Art 87; EG Art 88; AEUV Art 107; AEUV Art 108; EGV 659/1999 Art 15 Abs 1
Vorgehend: EuG , Urteil vom 30.11.2009 (T-427/04)