Urteil des BFH vom 20.11.2008

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08.06.2011 XI R 37/08 - Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Steuerermäßigte Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem Imbissstand

BFH Anhängiges Verfahren, XI R 38/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.06.2011, durcherkannt.
Unterliegen die Umsätze einer Imbissbude für die Abgabe von verzehrfertigen Speisen dem ermäßigten Steuersatz oder
auch teilweise dem vollen Steuersatz wegen dem Vorhandensein von "Verzehrvorrichtungen"? Inwiefern handelt es sich bei
der Bereitstellung von Verkaufstheken und Ablagebrettern um eine sog. "Infrastruktur"? Überwiegt das
Dienstleistungselement?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren war durch Beschluss vom 01.02.2010 bis zu den Entscheidungen des EuGH in den Verfahren C-497/09, C-
499/09, C-501/09 und C-502/09 ausgesetzt. Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 11.03.2011 Rs. C-497/09, C-
499/09, C-501/09 und C-502/09 wird das Verfahren fortgeführt.
UStG § 12 Abs 2 Nr 1; UStG § 3 Abs 9 S 4; EWGRL 388/77 Art 6 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 13.11.2007 (15 K 5796/03 U)