Urteil des BFH vom 18.04.2008

Sonderausgabenabzug für Vereins- und Stiftungsspenden

BFH Anhängiges Verfahren, X R 11/08 (Aufnahme in die Datenbank am 18.4.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.09.2010, unbegründet.
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Regelungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden an Stiftungen
einerseits und an Vereine oder Kapitalgesellschaften andererseits. Rechtfertigungsgründe für eine steuerliche Privilegierung
von Stiftungen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10b Abs 1; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 4.9.2006 (2 K 109/05)