Urteil des BFH vom 20.10.2010

Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei Vermögensanlage in auf dem Zweitmarkt erworbene Lebensversicherungen - Abgrenzung zum echten Factoring bzw. unechten Factoring

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 32/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Ist eine GmbH & Co. KG, die Lebensversicherungsverträge am US-Amerikanischen Sekundärmarkt erworben hat
(Lebensversicherungszweitmarktfonds), lediglich vermögensverwaltend tätig, oder ist angesichts der Vergleichbarkeit der
Tätigkeit mit gewerblichem Factoring und der erforderlichen professionellen Bewertung anzukaufender Verträge die Grenze
zum Gewerbebetrieb überschritten?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 2 S 1; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 20; GewStG § 2 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 29.6.2010 (1 K 2663/07)