Urteil des BFH vom 20.10.2009

BFH: verwaltung, verjährung, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, III R 39/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Aufgehobener Grundlagenbescheid bei bestehender Vorläufigkeit des Folgebescheides: Ist durch den vorläufigen Ansatz
von noch nicht festgestellten Beteiligungsverlusten eine Änderungsmöglichkeit auch dann gegeben, wenn die wegen
fehlender Einkünfteerzielungsabsicht abgelehnte einheitliche und gesonderte Feststellung (--Nichtfeststellung-- bzw. die
spätere Feststellung mit 0,-- DM) wegen Verjährung wieder aufgehoben wurde? Muss die Änderung der Folgebescheide
(Beteiligungseinkünfte 0,-- DM) mangels Bindungsverpflichtung wieder rückgängig gemacht werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 175 Abs 1 Nr 1; AO § 155 Abs 2; AO § 165 Abs 1 S 2; AO § 171 Abs 2 Nr 1; AO § 169 Abs 2 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 22.4.2009 (2 K 1674/07)