Urteil des BFH vom 13.03.2017

Kein neuer Ertragsanteil im Hinblick auf Rentenerhöhungen durch Überschussbeteiligung - Erhöhungsbetrag als selbständige Rente nur bei zusätzlicher Werterhöhung auch des Rentenrechts

BFH Anhängiges Verfahren, X R 47/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2009)
Besteuerung der Erhöhung einer Leibrente durch Überschussbeteiligung: Sind die einer Überschussbeteiligung dienenden
Erhöhungsbeträge nicht Erträge des Rentenrechts, wenn erst eine Mitgliederversammlung über die Verwendung eines
Überschusses beschließen muss, obwohl eine Erhöhung der Rentenzahlungen durch eine Überschussbeteiligung von
vornherein im Rentenrecht vorgesehen ist. Unterliegt die Überschussbeteiligung als eigenständiges Rentenrecht mit einem
gesonderten Ertragsanteil der Besteuerung (gegen R 22.4 Abs. 1 Satz 2 EStR 2008)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 30.9.2009 (2 K 124/08)