Urteil des BFH vom 13.03.2017

BFH (kind, berufsausbildung, zulassung, steuerpflichtiger, einkünfte, folge, aufnahme, datenbank)

BFH Anhängiges Verfahren, III R 37/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.7.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Kindergeld für ein Kind, das nach der Berufsausbildung einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht und daneben einmal
wöchentlich einen freiwilligen Vorkurs für eine staatliche Berufsoberschule, die dann später auch tatsächlich besucht wird,
absolviert? Befindet sich das Kind in Berufsausbildung mit der Folge, dass die Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit zu
berücksichtigen sind? Oder schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit vielmehr eine Berücksichtigung als Kind aus, weil das Kind
sie während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG) ausübt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c; EStG § 32 Abs 4 S 2
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 14.4.2010 (9 K 211/10)