Urteil des BFH vom 18.12.2009

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08.09.2011 - Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne - Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung - Bemessung der Lotteriesteuer

BFH Anhängiges Verfahren, II R 48/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.09.2011, unbegründet.
Festsetzung von Lotteriesteuer auf Absprungerträge und Lagerlosverkäufe. Handelt es sich bei Doppelzahlungen auf den
Lospreis (Lose, die an den Lotterieeinnehmer zurückgegeben und von diesem weiterveräußert werden) um Entgelt, das der
Lotteriesteuer zu unterwerfen ist und wenn ja wurde die Zuständigkeit beachtet?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
RennwLottG § 17 S 3; AO § 27
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 27.2.2008 (4 K 733/01)