Urteil des BFH vom 13.03.2017

BFH (bank, steuerhinterziehung, zulassung, verwaltung, anonym, hinterziehung, datenbank, angestellter, aufnahme, bargeld)

BFH Anhängiges Verfahren, VIII R 21/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Haftet ein leitender Angestellter einer Bank nach § 71 AO wegen der vom FA lediglich vermuteten Hinterziehung von
Kapitaleinkünften von namentlich nicht identifizierten Kunden, die Bargeld oder Wertpapiere über die Bank ohne
Legitimationsprüfung anonym zu den Auslandstöchtern der Bank transferiert haben? Lässt sich das Vorliegen einer
Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen? Können Erkenntnisse aus
Vergleichsgruppen (hier: der enttarnten Wertpapierkunden) zur Überzeugungsbildung des Gerichts herangezogen werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 71; AO § 191 Abs 1 S 1; AO § 370; FGO § 96 Abs 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 18.2.2010 (8 K 816/08 H)