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BAG verwirft wieder mal arbeitsvertragliche Verfallsklauseln
Thorsten Blaufelder vom 29.08.2016
- Inhalt
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- insgesamt unwirksam. Hintergrund ist die am 01.08.2010 in Kraft getretene Verordnung über zwingende
- Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche. Unter anderem setzt diese eine Mindestvergütung fest. Hierzu
BAG verwirft wieder mal arbeitsvertragliche Verfallsklauseln
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.08.2016
- Inhalt
-
- insgesamt unwirksam. Hintergrund ist die am 01.08.2010 in Kraft getretene Verordnung über zwingende
- Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche. Unter anderem setzt diese eine Mindestvergütung fest. Hierzu
Ausschlussfristen und Mindestentgelt
Malte Winter vom 25.08.2016
- Inhalt
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- getretenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die ...
Mindestentgelt in der Pflegebranche
Malte Winter vom 20.11.2014
- Inhalt
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- Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
Auch für Bereitschaftszeiten muss im Pflegedienst ein Mindestlohn gelten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 25.02.2013
- Inhalt
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- Wenn ein Tarifvertrag oder ein Gesetz (hier die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für
Befristung von Arbeitsverträgen
Rechtsanwalt Lorenz Mayr vom 26.10.2010
- Inhalt
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- ausschließlich die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Diese strenge
- . Befristung einzelner Arbeitsbedingungen? In der Praxis tauchen häufig Fälle auf, in denen
- Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitsort oder Aufgabengebiet für einen bestimmten Zeitraum
- einzelner Arbeitsbedingungen unterliegt aber der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und muss demzufolge
- Grundes. Fazit: Die Vereinbarung einer Kündigungsregelung ist zwingend notwendig! 7