Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.02.2013

Auch für Bereitschaftszeiten muss im Pflegedienst ein Mindestlohn gelten

Wenn ein Tarifvertrag oder ein Gesetz (hier die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - PflegeArbbV) die Zahlung eines Mindestlohns vorsieht, so gilt dieser auch für Bereitschaftszeiten, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied.

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 28.11.2012
4 Sa 48/12
EzA-SD 2013, Nr 1, 8