Suche nach "versicherungen"

Ergebnisse 988

Seite 3 von 66

Keine IHK-Erlaubnis für vertragsgebundene Versicherungsvermittler

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 02.09.2014
Inhalt
  • Bestimmte Versicherungen braucht jeder, und die Vermittlung von Versicherungen ist ein lukratives
  • ein breites Angebot von Versicherungen auch von miteinander konkurrierenden Unternehmen anbieten

§ 3 AbfVerbrG 2007

Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
Inhalt
  • Versicherungen gemäß Artikel 4 Abs. 2 Nr. 5 und Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1013
  • Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen spätestens zusammen mit der vorherigen
  • Versandort oder am Bestimmungsort 1.keine Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen
  • festgelegt wurden, legt das Umweltbundesamt die Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen
  • Deckungsbeitrag fest,2.Sicherheitsleistungen oder entsprechende Versicherungen festgelegt wurden

Anlage 2 VersFachwPrV 2008

(zu § 8 Abs. 6)Muster
Inhalt
  • ;fter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen
  • ;r Versicherungen und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzennach der
  • Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26

Anlage 3 VersFachwPrV 2008

(zu § 8 Abs. 6)Muster
Inhalt
  • Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und FinanzenHerr/Frau ........ geboren
  • Versicherungen und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzennach der Verordnung
  • über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
  • /Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1758), die zuletzt

- VersRMAbschR

Bilanzmuster für Lebensversicherungsunternehmen
Inhalt
  • ;ckstellungen für1.Kapitalversicherungen 2.Rentenversicherungen 3.sonstige Versicherungen V.Prä
  • ;mienüberträge für1.selbst abgeschlossene Versicherungen 2.in Rückdeckung ü
  • ;bernommene Versicherungen VI.Rückstellungen für schwebende Versicherungsfälle für1
  • .selbst abgeschlossene Versicherungen 2.in Rückdeckung übernommene Versicherungen
  • VII.Sonstige technische Rückstellungen für1.selbst abgeschlossene Versicherungen 2.in Rü

VersFinKfAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

§ 1 VersFachwPrV 2008

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Inhalt
  • Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und
  • ührt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Gepr
  • üfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.

Anlage 1 VersFachwPrV 2008

(zu § 5 Abs. 2, 4 und 5)Liste der produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkte nach § 5 Abs. 2, 4 und 5
Inhalt
  • ;Feuerversicherungen und Nebenzweige–Technische Versicherungen–Ertragsausfallversicherungen
  • )Lebensversicherungen –Private Rentenversicherungen–Fonds-Versicherungen–Keyman-Versicherungen

§ 1 VersFinKfAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Inhalt
  • (1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für
  • Versicherungen und Finanzen wird staatlich anerkannt.(2) Es kann in folgenden Fachrichtungen ausgebildet werden: 1.Versicherung, 2.Finanzberatung.

§ 286b SGB 6

Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
Inhalt
  • . Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch Versicherungen an Eides statt zugelassen werden. Der
  • Träger der Rentenversicherung ist für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen zuständig.

Markenrecht: Keine Wortmarke “Flatrate”

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vom 06.11.2012
Inhalt
  • ) und 36 (Finanzierung von Kraftfahrzeugen; Vermittlung von Versicherungen für Kraftfahrzeuge
  • ; Finanzierung von Kraftfahrzeug-Garantie-Versicherungen) an. Der Antrag wurde von der Markenstelle [...]

Bundesgerichtshof entscheidet, dass einige Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Lebensversicherungsverträgen unwirksam sind. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche.

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 26.07.2012
Inhalt
  • , die den Rückkaufswert bei Lebensversicherungen regeln.   Bislang haben die Versicherungen zu Beginn
  • 2007 abgeschlossen wurden, jedoch verwenden auch zahlreiche weitere Versicherungen identische Klauseln
  • für diverse Kunden Nachzahlungsansprüche gegen verschiedene Versicherungen. Die jetzt ergangene

§ 4 FinVermV

Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
Inhalt
  • -wirtin (IHK),b)als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK),c)als
  • für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“ oderg)als
  • Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger

Überschwemmung! Wer haftet für die Schäden ...

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 31.05.2016
Inhalt
  • allenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Aber was ist mit den Versicherungen?Auswirkungen von
  • auch gar nicht möglich, weil den Versicherungen das Schadensrisiko zu hoch ist. Glück im Unglück haben
  • dem Auto zu überqueren, verweigern die Versicherungen den Schutz wegen grob fahrlässigem Verhalten. 

§ 3 WGSVG

Glaubhaftmachung
Inhalt
  • Versicherungen zugelassen werden. Der mit der Durchführung des Verfahrens befaßte
  • Versicherungsträger ist für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen zuständig; er gilt als