©www.pixelio/André Zimmermann |
Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdrutsche führen zu sogenannten Elementarschäden. Da diese für die Versicherungsunternehmen ein hohes Risiko bergen, schließt die normale Gebäude- oder Hausratsversicherung den Schutz für Elementarschäden aus. Nur wenn eine ergänzende Elementarschadensversicherung abgeschlossen wurde, kann diese Versicherungslücke geschlossen werden. Doch diese sind je nach Schadensgebiet teuer! Teilweise ist eine Versicherung an Hochwasserschwerpunkten auch gar nicht möglich, weil den Versicherungen das Schadensrisiko zu hoch ist. Glück im Unglück haben teilweise die Versicherten der früheren Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch diese genossen viele Bürger der DDR Schutz bei Elementarschäden. Durch Übernahme dieser Verträge durch die Allianz war so eine große Anzahl von Geschädigten bei den großen Flutereignissen an der Oder und Elbe versichert.
Fahrzeughalter, deren Auto einen Hochwasserschaden erlitten hat, haben ggf. einen Anspruch gegen ihre Kasko-Versicherung. Dabei reicht die Teilkaskoversicherung aus. Allerdings darf das Auto nicht an gefährdeten Orten gestanden haben. Aber auch wenn der Fahrer versucht überschwemmte Flächen mit dem Auto zu überqueren, verweigern die Versicherungen den Schutz wegen grob fahrlässigem Verhalten.