Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
31.05.2016

Überschwemmung! Wer haftet für die Schäden ...

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©www.pixelio/André Zimmermann
Unwetter in Deutschland ... Autos werden mitgerissen ... Häuser teilweise abrissreif ...  .So lauten die Schlagzeilen der letzten Tage. Enorme Schäden zeichnen sich ab. Wer aber kommt dafür auf? Häufig stehen die Betroffenen bei Naturkatastrophen alleine da und können allenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Aber was ist mit den Versicherungen?
Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdrutsche führen zu sogenannten Elementarschäden. Da diese für die Versicherungsunternehmen ein hohes Risiko bergen, schließt die normale Gebäude- oder Hausratsversicherung den Schutz für Elementarschäden aus. Nur wenn eine ergänzende Elementarschadensversicherung abgeschlossen wurde, kann diese Versicherungslücke geschlossen werden. Doch diese sind je nach Schadensgebiet teuer! Teilweise ist eine Versicherung an Hochwasserschwerpunkten auch gar nicht möglich, weil den Versicherungen das Schadensrisiko zu hoch ist. Glück im Unglück haben teilweise die Versicherten der früheren Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch diese genossen viele Bürger der DDR Schutz bei Elementarschäden. Durch Übernahme dieser Verträge durch die Allianz war so eine große Anzahl von Geschädigten bei den großen Flutereignissen an der Oder und Elbe versichert. 
Fahrzeughalter, deren Auto einen Hochwasserschaden erlitten hat, haben ggf. einen Anspruch gegen ihre Kasko-Versicherung. Dabei reicht die Teilkaskoversicherung aus. Allerdings darf das Auto nicht an gefährdeten Orten gestanden haben. Aber auch wenn der Fahrer versucht überschwemmte Flächen mit dem Auto zu überqueren, verweigern die Versicherungen den Schutz wegen grob fahrlässigem Verhalten.