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§ 17a GüKG 1998
Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
- Titel
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- Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
§ 62a LuftVZO
Flugliniengenehmigung für Luftfahrtunternehmen mit Hauptsitz im Geltungsbereich des Luftverkehrsrechts der Europäischen Gemeinschaft
- Inhalt
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- Verkehrsrechten aus einem Luftverkehrsabkommen um die Nutzung von mindestens einem Verkehrsrecht zur
- Verkehrsrechte fest. Es gibt dieses Verfahren im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt.
§ 19 AP-mDBGSV
Schriftliche Prüfungsarbeiten
- Inhalt
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- Arbeit von 120 Minuten Dauer in den Fächerna)Einsatzrecht/Verkehrsrecht, b)Einsatzlehre
- /Verkehrsrecht und bb)Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sowie b)je eine Arbeit von 120
§ 16 FahrlPrüfO 2012
Fachkundeprüfung
- Inhalt
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- den Bereichen Verkehrsverhalten einschließlich Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz
- Verkehrsrecht, Gefahrenlehre und Umweltschutz sowieb)Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik einschließ
- den Bereichena)Verkehrsverhalten einschließlich Verkehrsrecht, der Sozialvorschriften im Stra
§ 6 AP-mDBGSV
Leistungsanforderungen
- Inhalt
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- /politische Bildung,2.Einsatzrecht/Verkehrsrecht,3.öffentliches Dienstrecht,4.Führungslehre
- Einsatzrecht/Verkehrsrecht und Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre sind zwei schriftliche
§ 16 AP-mDBGSV
Prüfungsfächer
- Inhalt
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- .Einsatzrecht/Verkehrsrecht, 2.Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre, 3.Staats- und
Eingangsformel FrUmrV 4
- Inhalt
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- Artikels 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und
§ 2 FrUmrV 4
- Inhalt
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- ;nahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 710) auch im Land Berlin.
§ 8 AP-mDBGSV
Laufbahnlehrgang
- Inhalt
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- Verfassungsrecht/politische Bildung, 2.Einsatzrecht/Verkehrsrecht, 3.öffentliches Dienstrecht
§ 6 StVZOAusnV 6
- Inhalt
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- ;nahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und des Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 710) auch im Land Berlin.
Art 5 SchErsRÄndG
- Inhalt
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- Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts
§ 5 AP-mDBGSV
Grundausbildung
- Inhalt
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- Ordnungsrecht, Strafrecht/Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht)/Verkehrsrecht, c)ö
§ 5 AgrarservMeistPrV
Anforderungen im Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- Inhalt
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- , Umweltrecht, Verkehrsrecht,10.Anwenden der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten
§ 2 KraftStG
Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
- Inhalt
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- verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;2
§ 6 MV
Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
- Inhalt
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- , Verkehrsrechte auszuüben. (2) Abweichend von § 1 Abs. 2 teilt die Bundesagentur für Arbeit nach