Rechtsanwalt Michael P. Zemann

ZAK Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht Köln
50829, Köln
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Verkehrsrecht Versicherungsrecht
Fachanwalt
Versicherungsrecht Verkehrsrecht
Rechtsgebiete
Zivilrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht

Experte

Geprüfter jusmeum-Experte

Zusammfassung

Berät
Privatpersonen und Gewerbetreibende

Das sagt jusmeum

Rechtsanwalt Zemann ist seit 1994 als Anwalt zugelassen und Inhaber der Kanzlei ZAK – ZemannAnwaltsKanzlei. Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm zudem die Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Zemann ist spezialisiert auf die Beratung von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherer. Er berät sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zu möglichen
Ansprüchen gegen Personenversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen, und/oder Sachversicherungen.

Außerdem ist Rechtsanwalt Zemann auch auf Verkehrsrecht spezialisiert. Dies umfasst die anwaltliche Beratung bei Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten oder bei Problemen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis ebenso wie die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Zemann auch bei vertraglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Leasingverträgen von Fahrzeugen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal.

Mandate

2018
Abwicklung von Streitigkeiten bei Pkw-Kaufverträgen und Leasingverträgen in 50 Fällen
2018
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen in 100 Fällen ( z.B. fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
2017
Abwicklung von Streitigkeiten bei Pkw-Kaufverträgen in 40 Fällen
2017
Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Personenschäden in 40 Fällen
2017
Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Sachschaden in 50 Fällen
2018
Vertretung bei Sachversicherungsschäden (Hausrat,- Gebäude,- Kfz.-Kaskoversicherungsschäden) in 60 Fällen
2018
Vertretung bei der Regulierung von Personenversicherungsschäden (Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung) in 40 Fällen
2017
Durchsetzung von Rückabwicklungen in der Lebensversicherung nach Widerspruch in 50 Fällen