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Kein Lohn für Wartezeiten von GebäudereinigerInnen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.05.2012
Inhalt
  • Aufträgen. Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag sehe lediglich die Vergütung der Wegezeiten vor
  • Zwischenzeiten sieht der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk auch nicht vor

Kein Lohn für Wartezeiten von GebäudereinigerInnen

Thorsten Blaufelder vom 10.05.2012
Inhalt
  • Aufträgen. Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag sehe lediglich die Vergütung der Wegezeiten vor
  • Zwischenzeiten sieht der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk auch nicht vor

§ 4 TVMindestlohn SteinmetzArbbV

Fälligkeit des Mindestlohns
Inhalt
  • Voraussetzungen des § 3 Nummer 2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Steinmetz
  • .4.Die Ausschlussfristen nach § 16 des Rahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im

§ 1 TVMindestlohnGebäude 2013

Geltungsbereich
Inhalt
  • GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen

§ 1 TVMindestlohnGebäude 2015

Geltungsbereich
Inhalt
  • GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen

§ 1 TVMindestlohn Maler 8

Geltungsbereich
Inhalt
  • GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen

§ 1 TVMindestlohn Maler 7

Geltungsbereich
Inhalt
  • GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen

§ 4 TVMindestlohn Maler 8

Fälligkeit des Mindestlohnes
Inhalt
  • 1 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV

§ 4 TVMindestlohn Maler 7

Fälligkeit des Mindestlohnes
Inhalt
  • 1 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV

Anhang 1 TVMindestlohn Maler 8

Auszug aus dem Rahmentarifvertrag (RTV) für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. August 2014 geltenden Fassung

Anhang 1 TVMindestlohn Maler 7

Auszug aus dem Rahmentarifvertrag (RTV) für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Mai 2013 geltenden Fassung

Anhang TVMindestlohnDachd 7

Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Januar 2014 geltenden Fassung:

Anhang TVMindestlohnGebäude 2013

Auszug aus dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28. Juni 2011 (RTV Gebäudereinigung) in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. November 2013 geltenden Fassung:

§ 2 BauArbbV 9

Anwendungsausnahmen
Inhalt
  • Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke sind, von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag

LAG Düsseldorf - 17 Sa 1044/97

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 01.10.1997
Inhalt
  • . Auf das Arbeitsverhältnis findet der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für das
  • Gerüstbaugewerbe, für die kein Rahmentarifvertrag abgeschlossen worden sei, letztendlich gewerblichen