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Rente für Pflegepersonen

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.10.2013
Inhalt
  • Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den erforderlichen Umfang der häuslichen Pflege nicht im
  • Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt, ist rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt die
  • des Pflegebedürftigen abzustellen. Eine Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis pflegte ihre mittlerweile

§ 8 AltGG

Zuschläge für Kindererziehung und Pflege

§ 72 SGB 11

Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
Inhalt
  • (1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch

Sechster Abschnitt SGB 11

Übergangsregelung für die stationäre Pflege

§ 129 SGB 11

Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
Inhalt
  • private Pflege-Zusatzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird, darf diese abweichend von § 197

§ 31 SGB 11

Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
Inhalt
  • ;hrung der Leistungen zur Pflege sowie bei Beratung, Auskunft und Aufklärung mit den Trägern

Titel 6 EZulV 1976

Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter

FAZ: "Der „Pflege-Bahr“ boomt"

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 11.03.2014
Inhalt
  • nutzen:http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/private-zusatzversicherungen-der-pflege-bahr-boomt-12841323.html

§ 141 SGB 11

Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
Inhalt
  • (1) Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung sowie
  • Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 83 Euro nicht auf Fürsorgeleistungen zur Pflege anzurechnen.(3
  • ) Ist bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in der vollstationären Pflege der
  • Pflege-Pflichtversicherung.(3a) Für Pflegebedürftige, die am 31. Dezember 2016 Leistungen der
  • Unterbrechung des Heimaufenthalts auch Sachleistungen der vollstationären Pflege nach § 43 in

OLG Hamm - 11 U 347/86

Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.1987
Inhalt
  • Klägerin habe den Pfleger über den Umfang ihrer Pflege- und Betreuungsleistungen bewußt getäuscht
  • darauf, die Klägerin habe den Pfleger mit der Drohung, die Pflege nicht mehr fortzuführen, zum
  • Betreuung und Pflege in Ansatz gebracht werden. 16Die Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß bei
  • das Geld für den Unterhalt und die Pflege des Z. verwandt habe. Schließlich bekämpft die Klägerin
  • . den notariellen Vertrag vom 16. November 1984 zu schließen, durch den die Pflege, Betreuung und

§ 8 GebReinigAusbV 1999

Gesellenprüfung
Inhalt
  • ;fungsbereichen Reinigung, Pflege und Konservierung, Hygiene, Sanitär und Gesundheit sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Reinigung, Pflege und
  • .im Prüfungsbereich Reinigung, Pflege und Konservierung:a)Fußböden, b)Glasflächen
  • Reinigung, Pflege und Konservierung 180 Minuten, 2. im Prüfungsbereich Hygiene, Sanitä
  • folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Reinigung, Pflege und Konservierung 50 vom

BSG - B 8 SO 1/12 R

Bundessozialgericht vom 28.02.2013
Inhalt
  • BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.2.2013, B 8 SO 1/12 R Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche
  • Pflege - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Vorhaltung eines Assistenzzimmers als
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung des von der Pflegekasse an den Kläger gezahlten
  • Pflege dar. Es könne dahinstehen, ob den Kläger bereits eine arbeitsrechtliche Verpflichtung treffe, ein
  • entsprechendes Zimmer für die Pflegepersonen bereitzustellen. Denn seine Pflege könne

§ 10 PodG

Inhalt
  • ", 2.der bayerischen Schulordnung für die Berufsfachschulen für medizinische Fußpflege
  • und Prüfung an Berufsfachschulen - Medizinische Fußpflege - vom 10. November 1982 (Nieders
  • Gebiet der medizinischen Fußpflege, die der Ausbildung nach diesem Gesetz gleichwertig ist, vor
  • der medizinischen Fußpflege nachweist, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen des §
  • mindestens fünfjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege

§ 78 VAG

Pfleger im Insolvenzfall
Inhalt
  • 77b einen Pfleger zu bestellen. Für die Pflegschaft tritt an Stelle des Betreuungsgerichts das
  • Insolvenzgericht.(2) Der Pfleger hat den Umfang des vorhandenen Sicherungsvermögens
  • festzustellen sowie die Ansprüche der Versicherten zu ermitteln und anzumelden.(3) Der Pfleger hat die
  • ;nstiger ist.(4) Der Insolvenzverwalter hat dem Pfleger die Einsicht aller Bücher und Schriften des
  • ) Der Pfleger kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen