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Pflege öffentlicher Grünflächen als Betriebskosten?
Malte Winter vom 02.05.2016
Rente für Pflegepersonen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.10.2013
- Inhalt
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- Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den erforderlichen Umfang der häuslichen Pflege nicht im
- Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt, ist rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt die
- des Pflegebedürftigen abzustellen. Eine Frau aus dem Main-Kinzig-Kreis pflegte ihre mittlerweile
§ 8 AltGG
Zuschläge für Kindererziehung und Pflege
§ 72 SGB 11
Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
- Inhalt
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- (1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch
Sechster Abschnitt SGB 11
Übergangsregelung für die stationäre Pflege
§ 129 SGB 11
Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
- Inhalt
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- private Pflege-Zusatzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird, darf diese abweichend von § 197
§ 31 SGB 11
Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
- Inhalt
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- ;hrung der Leistungen zur Pflege sowie bei Beratung, Auskunft und Aufklärung mit den Trägern
Titel 6 EZulV 1976
Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter
FAZ: "Der „Pflege-Bahr“ boomt"
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 11.03.2014
- Inhalt
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- nutzen:http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/private-zusatzversicherungen-der-pflege-bahr-boomt-12841323.html
§ 141 SGB 11
Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
- Inhalt
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- (1) Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung sowie
- Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 83 Euro nicht auf Fürsorgeleistungen zur Pflege anzurechnen.(3
- ) Ist bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in der vollstationären Pflege der
- Pflege-Pflichtversicherung.(3a) Für Pflegebedürftige, die am 31. Dezember 2016 Leistungen der
- Unterbrechung des Heimaufenthalts auch Sachleistungen der vollstationären Pflege nach § 43 in
OLG Hamm - 11 U 347/86
Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.1987
- Inhalt
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- Klägerin habe den Pfleger über den Umfang ihrer Pflege- und Betreuungsleistungen bewußt getäuscht
- darauf, die Klägerin habe den Pfleger mit der Drohung, die Pflege nicht mehr fortzuführen, zum
- Betreuung und Pflege in Ansatz gebracht werden. 16Die Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß bei
- das Geld für den Unterhalt und die Pflege des Z. verwandt habe. Schließlich bekämpft die Klägerin
- . den notariellen Vertrag vom 16. November 1984 zu schließen, durch den die Pflege, Betreuung und
§ 8 GebReinigAusbV 1999
Gesellenprüfung
- Inhalt
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- ;fungsbereichen Reinigung, Pflege und Konservierung, Hygiene, Sanitär und Gesundheit sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Reinigung, Pflege und
- .im Prüfungsbereich Reinigung, Pflege und Konservierung:a)Fußböden, b)Glasflächen
- Reinigung, Pflege und Konservierung 180 Minuten, 2. im Prüfungsbereich Hygiene, Sanitä
- folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Reinigung, Pflege und Konservierung 50 vom
BSG - B 8 SO 1/12 R
Bundessozialgericht vom 28.02.2013
- Inhalt
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- BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.2.2013, B 8 SO 1/12 R Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche
- Pflege - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Vorhaltung eines Assistenzzimmers als
- Leistungen der Hilfe zur Pflege unter Berücksichtigung des von der Pflegekasse an den Kläger gezahlten
- Pflege dar. Es könne dahinstehen, ob den Kläger bereits eine arbeitsrechtliche Verpflichtung treffe, ein
- entsprechendes Zimmer für die Pflegepersonen bereitzustellen. Denn seine Pflege könne
§ 10 PodG
- Inhalt
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- ", 2.der bayerischen Schulordnung für die Berufsfachschulen für medizinische Fußpflege
- und Prüfung an Berufsfachschulen - Medizinische Fußpflege - vom 10. November 1982 (Nieders
- Gebiet der medizinischen Fußpflege, die der Ausbildung nach diesem Gesetz gleichwertig ist, vor
- der medizinischen Fußpflege nachweist, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen des §
- mindestens fünfjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege
§ 78 VAG
Pfleger im Insolvenzfall
- Inhalt
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- 77b einen Pfleger zu bestellen. Für die Pflegschaft tritt an Stelle des Betreuungsgerichts das
- Insolvenzgericht.(2) Der Pfleger hat den Umfang des vorhandenen Sicherungsvermögens
- festzustellen sowie die Ansprüche der Versicherten zu ermitteln und anzumelden.(3) Der Pfleger hat die
- ;nstiger ist.(4) Der Insolvenzverwalter hat dem Pfleger die Einsicht aller Bücher und Schriften des
- ) Der Pfleger kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen