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Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 01.01.2013
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 19.12.2012
- Inhalt
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- Winterbeschäftigungs-Umlage für das Dachdeckerhandwerk von derzeit 2,5 Prozent auf zwei Prozent reduziert
- Senkung des Umlagesatzes führt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zur
Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 25.12.2011
- Inhalt
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- Verlängerung der Mindestlohn-Regelungen im Dachdeckerhandwerk und bei Gebäudereinigern: Im Dachdecker- und
- in Kraft treten werden. Danach gelten folgende im neue Mindestlöhne: Dachdeckerhandwerk: Im Jahr
Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische EU-Beitrittsländer ab 01. Mai 2011
Rechtsanwältin Cornelia Klüting vom 19.04.2011
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- Bauhauptgewerbe Elektrohandwerk Dachdeckerhandwerk Maler- und Lackiererhandwerk