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§ 1 RevierjMeistPrV

Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Inhalt
  • vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden

§ 1 FischWiMeistPrV

Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Inhalt
  • der Fischereiwirtschaft vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen und Auszubildende
  • ordnungsgemäß auszubilden.(2) Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung führt zum

§ 1 PfWirtMeistPrV

Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Inhalt
  • und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden.(2) Die erfolgreich abgelegte Meisterprü

§ 14 BBiG 2005

Berufsausbildung
Inhalt
  • stattfinden, erforderlich sind, 4.Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von
  • werden, und diese durchzusehen, 5.dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefö
  • werden kann, 2.selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit

§ 10 BBiG 2005

Vertrag
Inhalt
  • Berechtigung, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, berührt die Wirksamkeit des

Fünf Auszubildende von Volkswagen sind die Besten ihrer Berufe aus ganz Deutschland

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 03.12.2015
Inhalt
  • Fünf Auszubildende von Volkswagen werden am Montag, 14. Dezember 2015, in Berlin als IHK-Bundessieger… Source: Volkswagen Konzern

Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten

Sönke Nippel vom 26.11.2012
Inhalt
  • Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG oder
  • auf Förderung nach dem BAföG oder dem SGB IIIa) Auszubildende und Studenten mit einem Anspruch
  • § 7 Abs. 6 SGB II allerdings u. a. für bei ihren Eltern lebende Auszubildende vor, § 7 Abs. 6 Nr. 1
  • SGB II mit Hinweis auf § 2 Abs. 1 a BAföG.b) Auszubildende mit einem Anspruch auf Förderung nach den
  • ihren Eltern lebende Auszubildende vor, § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II mit Hinweis auf § 64 Abs. 1 SGB.über

§ 130 SGB 3

Assistierte Ausbildung
Inhalt
  • bereits laufenden Maßnahmen auch nach diesem Zeitpunkt beginnen. Die oder der Auszubildende muss
  • Menschen betrieblich auszubilden, zur Aufnahme der Berufsausbildung in der ausbildungsvorbereitenden Phase

LAG Hamm - 15 Sa 44/10

Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.03.2010
Inhalt
  • : Jahressonderzahlung für Auszubildende Normen: Leitsätze: § 9 Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und
  • Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Auszubildende haben im Anwendungsbereich des Manteltarifvertrages
  • Anwendungsbereich des MTV erstrecke sich auf Arbeitnehmer und Auszubildende. Es sei davon
  • auszugehen, dass mit der Bezeichnung "Arbeitnehmer" in den Regelungen des MTV auch Auszubildende gemeint
  • Auszubildende erstreckt hätten. 6Auch in Gesetzen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienten, z.B. dem

§ 10 BAföG

Alter
Inhalt
  • Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt
  • hat. Satz 1 gilt nicht, wenn 1.der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fö
  • einer Hochschule erworben hat,1a.der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner
  • beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,1b.der Auszubildende eine
  • weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,2.(weggefallen)3.Auszubildende aus

§ 15a BAföG

Förderungshöchstdauer
Inhalt
  • ;chstdauer sind anzurechnen 1.Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fö
  • Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 als einem
  • verbracht hat.Zeiten, in denen der Auszubildende eine Teilzeitausbildung durchgeführt hat, sind
  • in Vollzeitausbildungszeiten umzurechnen. Legt der Auszubildende eine Anerkennungsentscheidung im
  • Auszubildende nachweist, dass er den Antrag auf Anerkennung zu dem für ihn frühestmö

§ 45 BAföG

Örtliche Zuständigkeit
Inhalt
  • ;rderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig
  • , wenn 1.der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,2
  • .kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,6.der Auszubildende eine Fachschulklasse besucht
  • , deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,7.der Auszubildende Ausbildungsfö
  • ällen des Satzes 2 der Auszubildende im Inland keinen ständigen Wohnsitz, so ist das Amt f

Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2012
Inhalt
  • auszusprechen, gegen die der Auszubildende sich erfolgreich gewehrt hat. Die heftigen Vorwürfe dürften wohl
  • Arbeitgeber “dafür zu sorgen ist, dass Auszubildende charakterlich gefördert” werden. Im vorliegenden Fall
  • Abmahnung durchaus denkbar und angezeigt. Dass der Auszubildende hier schon recht alt war mit 27 Jahren
  • – zumal der Auszubildende in diesem Fall noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Der
  • Auszubildende dagegen konnte sich nicht darauf zurück ziehen, dass die Einträge nur eine “allgemeine

§ 22 HwO

Inhalt
  • (1) Lehrlinge (Auszubildende) darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Lehrlinge
  • (Auszubildende) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.(2) Wer fachlich
  • nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Lehrlinge (Auszubildende) nur dann einstellen