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§ 1 RevierjMeistPrV
Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Inhalt
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- vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden
§ 1 FischWiMeistPrV
Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Inhalt
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- der Fischereiwirtschaft vorkommenden Arbeiten meisterhaft auszuführen und Auszubildende
- ordnungsgemäß auszubilden.(2) Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung führt zum
§ 1 PfWirtMeistPrV
Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- Inhalt
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- und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden.(2) Die erfolgreich abgelegte Meisterprü
§ 14 BBiG 2005
Berufsausbildung
- Inhalt
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- stattfinden, erforderlich sind, 4.Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von
- werden, und diese durchzusehen, 5.dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefö
- werden kann, 2.selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit
§ 10 BBiG 2005
Vertrag
- Inhalt
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- Berechtigung, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, berührt die Wirksamkeit des
Fünf Auszubildende von Volkswagen sind die Besten ihrer Berufe aus ganz Deutschland
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 03.12.2015
- Inhalt
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- Fünf Auszubildende von Volkswagen werden am Montag, 14. Dezember 2015, in Berlin als IHK-Bundessieger… Source: Volkswagen Konzern
Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten
Sönke Nippel vom 26.11.2012
- Inhalt
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- Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG oder
- auf Förderung nach dem BAföG oder dem SGB IIIa) Auszubildende und Studenten mit einem Anspruch
- § 7 Abs. 6 SGB II allerdings u. a. für bei ihren Eltern lebende Auszubildende vor, § 7 Abs. 6 Nr. 1
- SGB II mit Hinweis auf § 2 Abs. 1 a BAföG.b) Auszubildende mit einem Anspruch auf Förderung nach den
- ihren Eltern lebende Auszubildende vor, § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II mit Hinweis auf § 64 Abs. 1 SGB.über
Auszubildende unterstützen Mahnmal zum Gedenken an Deportation jüdischer Bürger aus Kassel
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 09.12.2015
§ 130 SGB 3
Assistierte Ausbildung
- Inhalt
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- bereits laufenden Maßnahmen auch nach diesem Zeitpunkt beginnen. Die oder der Auszubildende muss
- Menschen betrieblich auszubilden, zur Aufnahme der Berufsausbildung in der ausbildungsvorbereitenden Phase
LAG Hamm - 15 Sa 44/10
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.03.2010
- Inhalt
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- : Jahressonderzahlung für Auszubildende Normen: Leitsätze: § 9 Manteltarifvertrag für das Gaststätten- und
- Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Auszubildende haben im Anwendungsbereich des Manteltarifvertrages
- Anwendungsbereich des MTV erstrecke sich auf Arbeitnehmer und Auszubildende. Es sei davon
- auszugehen, dass mit der Bezeichnung "Arbeitnehmer" in den Regelungen des MTV auch Auszubildende gemeint
- Auszubildende erstreckt hätten. 6Auch in Gesetzen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienten, z.B. dem
§ 10 BAföG
Alter
- Inhalt
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- Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt
- hat. Satz 1 gilt nicht, wenn 1.der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fö
- einer Hochschule erworben hat,1a.der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner
- beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,1b.der Auszubildende eine
- weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,2.(weggefallen)3.Auszubildende aus
§ 15a BAföG
Förderungshöchstdauer
- Inhalt
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- ;chstdauer sind anzurechnen 1.Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fö
- Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 als einem
- verbracht hat.Zeiten, in denen der Auszubildende eine Teilzeitausbildung durchgeführt hat, sind
- in Vollzeitausbildungszeiten umzurechnen. Legt der Auszubildende eine Anerkennungsentscheidung im
- Auszubildende nachweist, dass er den Antrag auf Anerkennung zu dem für ihn frühestmö
§ 45 BAföG
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- ;rderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig
- , wenn 1.der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,2
- .kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,6.der Auszubildende eine Fachschulklasse besucht
- , deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,7.der Auszubildende Ausbildungsfö
- ällen des Satzes 2 der Auszubildende im Inland keinen ständigen Wohnsitz, so ist das Amt f
Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2012
- Inhalt
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- auszusprechen, gegen die der Auszubildende sich erfolgreich gewehrt hat. Die heftigen Vorwürfe dürften wohl
- Arbeitgeber “dafür zu sorgen ist, dass Auszubildende charakterlich gefördert” werden. Im vorliegenden Fall
- Abmahnung durchaus denkbar und angezeigt. Dass der Auszubildende hier schon recht alt war mit 27 Jahren
- – zumal der Auszubildende in diesem Fall noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Der
- Auszubildende dagegen konnte sich nicht darauf zurück ziehen, dass die Einträge nur eine “allgemeine
§ 22 HwO
- Inhalt
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- (1) Lehrlinge (Auszubildende) darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Lehrlinge
- (Auszubildende) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.(2) Wer fachlich
- nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Lehrlinge (Auszubildende) nur dann einstellen