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Bauüberwachender Architekt haftet nicht, wenn ihm Spezialkenntnisse fehlen?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.02.2015
- Inhalt
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- . Abdichtung gegen Feuchtigkeit besonders sorgfältig prüfen! Das Ergebnis des OLG Jena verwundert. Der
- Bauausführung nicht erkennt. Den schwierigen und besonders fehlerträchtigen Abdichtungsarbeiten in
- Errichtung (und Abdichtung) des Schwimmbades. Wegen Undichtigkeiten der Folie am Schwimmbeckenboden und einer
- einem Schwimmbad kommt zentrale Bedeutung zu, hierauf muss der Architekt besonderes Augenmerk legen
§ 1 BaubetrV 1980
Zugelassene Betriebe
- Inhalt
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- (Bauhauptgewerbe): 1.Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit;2.Aptierungs- und Drainierungsarbeiten
Anhang 1 TVMindestlohn 2013
Betrieblicher Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Januar 2014 geltenden Fassung:
- Inhalt
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- Arbeiten der nachstehend aufgeführten Art ausgeführt werden: 1.Abdichtungsarbeiten gegen
- Feuchtigkeit;2.Aptierungs- und Drainierungsarbeiten, wie das Entwässern von Grundstücken und
OLG Brandenburg - 12 U 47/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.02.2010
- Inhalt
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- haben gegen das ihnen zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten am 7Die Kläger haben gegen das ihnen zu
- haben. Die Beklagte hat gegen das ihr zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten am 26.02.2010
- statt des beantragten Schadensersatzes einen Kostenvorschuss ausgeurteilt, was einen Verstoß gegen § 308
- Ansprüche gegen die Beklagten auf Ersatzvornahmekosten und Kostenvorschuss gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 sowie auf
- gegen die Beklagte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihnen im Wege der Ersatzvornahme für die