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Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 31.10.2014
- Titel
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- Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014
- Inhalt
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- Die zusätzliche Gewährung von Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein
- anstrengende Produktion handelt. Die Arbeitnehmer bedürfen nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres mehr Erholung
- tarifgebundene Arbeitgeberin (Schuhersteller) Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei
- Urlaubstage mehr zu, als den jüngeren Arbeitnehmern. Nach Ansicht der jüngeren Klägerin stellte dies
Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres
Malte Winter vom 23.10.2014
- Inhalt
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- Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann
- diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer
Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter
Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
- Inhalt
-
- Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
- für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
- zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
- Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
- Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage
Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
- Inhalt
-
- Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
- für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
- zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
- Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
- Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 21.10.2014
- Titel
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- Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben
- Inhalt
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- Arbeitnehmern mehr Urlaub gewährt, nicht gegen das AGG. Es liegt daher keine Altersdiskriminierung vor, wenn
- Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Demnach verstößt eine Regelung, die älteren
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig
Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
- Inhalt
-
- diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
- allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
- alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
- Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
- Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
- Inhalt
-
- diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
- allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
- alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
- Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
- Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren
Keine Frühverrentungswelle durch die Rente mit 63
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 06.05.2014
- Inhalt
-
- eine vorsätzlich herbeigeführte Arbeitslosigkeit mit 61 Jahren für die Arbeitnehmer erhebliche
- es keine massenhafte Frühverrentungswelle geben wird. „Die meisten Arbeitnehmer können es sich nicht
- , dann komme es eher zu einer stärkeren Erwerbstätigkeit Älterer statt zu einer Frühverrentungswelle
- Erwerbstätigkeit Älterer verstärkt kümmern, zum Beispiel durch die Förderung entsprechender
BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren
Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
- Inhalt
-
- bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
- Arbeitnehmer, die noch 20 Jahre oder länger im Betrieb bleiben können, dürfen nicht generell von
- . So hatten die Erfurter Richter bereits Regelungen gebilligt, die Arbeitnehmer ausschließen, die mit
- allen Arbeitnehmern unabhängig vom Eintrittsalter eine Altersversorgung zahlen, wenn sie die zehnjährige
- 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11
BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
- Inhalt
-
- bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
- Arbeitnehmer, die noch 20 Jahre oder länger im Betrieb bleiben können, dürfen nicht generell von
- . So hatten die Erfurter Richter bereits Regelungen gebilligt, die Arbeitnehmer ausschließen, die mit
- allen Arbeitnehmern unabhängig vom Eintrittsalter eine Altersversorgung zahlen, wenn sie die zehnjährige
- 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11
Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 100.000 Euro wegen Tarifunfähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nachzahlen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 25.02.2014
- Inhalt
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- mit weiterem Beschluss im Mai 2012 präzisiert, dass sich die fehlende Tariffähigkeit auch auf ältere
- spielt folglich keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder noch verlangen
Betriebsvereinbarung und der Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters
Malte Winter vom 03.02.2014
- Inhalt
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- , künftig ebenso wie die begünstigten (älteren) Arbeitnehmer behandelt zu werden, ...
- der Altersdiskriminierung, haben die benachteiligten (jüngeren) Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf
Rauchen kann den Arbeitsplatz gefährden
Thorsten Blaufelder vom 27.03.2013
- Inhalt
-
- Arbeitnehmer auch daran halten. Denn andernfalls kann der wiederholte Griff zum Glimmstängel eine fristlose
- Abmahnungen. Als der Arbeitnehmer am 05.04.2011 erneut außerhalb einer Raucherecke mit der Zigarette in
- Arbeitnehmer hielt diese für unwirksam. Er sei zwar tatsächlich mit Zigarette im Betrieb angetroffen worden
- seinem Urteil vom 09.11.2011 die Kündigung für gerechtfertigt (AZ: 12 Sa 956/11). Der Arbeitnehmer
- einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Zwar sei der Kläger schon älter und
Rauchen kann den Arbeitsplatz gefährden
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.03.2013
- Inhalt
-
- Arbeitnehmer auch daran halten. Denn andernfalls kann der wiederholte Griff zum Glimmstängel eine fristlose
- Abmahnungen. Als der Arbeitnehmer am 05.04.2011 erneut außerhalb einer Raucherecke mit der Zigarette in
- Arbeitnehmer hielt diese für unwirksam. Er sei zwar tatsächlich mit Zigarette im Betrieb angetroffen worden
- seinem Urteil vom 09.11.2011 die Kündigung für gerechtfertigt (AZ: 12 Sa 956/11). Der Arbeitnehmer
- einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Zwar sei der Kläger schon älter und
Keine Altersdiskriminierung durch Formulierung "junges Team"
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 11.03.2013
- Inhalt
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- Arbeitnehmer“ gesucht würde. Urteil des LAG Nürnberg vom 16.05.2012 2 Sa 574/11 BB 2012, 2824
- tun, bei denen die mögliche Benachteiligung von Frauen oder älteren Stellenbewerbern im Raum steht