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Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 31.10.2014
Titel
  • Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014
Inhalt
  • Die zusätzliche Gewährung von Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein
  • anstrengende Produktion handelt. Die Arbeitnehmer bedürfen nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres mehr Erholung
  • tarifgebundene Arbeitgeberin (Schuhersteller) Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei
  • Urlaubstage mehr zu, als den jüngeren Arbeitnehmern. Nach Ansicht der jüngeren Klägerin stellte dies

Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres

Malte Winter vom 23.10.2014
Inhalt
  • Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann
  • diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer

Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter

Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
Inhalt
  • Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
  • für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
  • zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
  • Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
  • Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage

Schwere Arbeit rechtfertigt mehr Urlaub im Alter

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.10.2014
Inhalt
  • Schwere Arbeit macht gerade ältere Arbeitnehmer schneller müde. Der Arbeitgeber kann ihnen daher
  • für die ab 58-jährigen Arbeitnehmer ausreichend begründet. Danach hätten ältere Arbeitnehmer wegen
  • zur Erholung. Schließlich falle gerade älteren Arbeitnehmern die Schuhherstellung besonders schwer
  • Behandlung von älteren und jüngeren Arbeitnehmern bei der Urlaubsgewährung nicht automatisch eine
  • Urlaub pro Jahr zu. Arbeitnehmer ab dem 58. Lebensjahr gewährt der Betrieb freiwillig zwei weitere Tage

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben

Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 21.10.2014
Titel
  • Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben
Inhalt
  • Arbeitnehmern mehr Urlaub gewährt, nicht gegen das AGG. Es liegt daher keine Altersdiskriminierung vor, wenn
  • Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Demnach verstößt eine Regelung, die älteren

Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig

Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
Inhalt
  • diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
  • allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
  • alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
  • Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
  • Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren

Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen zulässig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.09.2014
Inhalt
  • diskriminieren Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen ihres Alters. Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften das
  • allem ältere Beschäftigte profitieren. Denn typischerweise könnten nur Ältere auf eine lange
  • alle Arbeitnehmer gelten müsse. Schließlich verlange EU-Recht Gleichbehandlung in Beschäftigung und
  • Beschäftigungsdauer jedoch nicht. Jüngere Arbeitnehmer würden damit zwar tatsächlich mittelbar
  • Arbeitnehmern durch längere Kündigungsfristen einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren

Keine Frühverrentungswelle durch die Rente mit 63

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 06.05.2014
Inhalt
  • eine vorsätzlich herbeigeführte Arbeitslosigkeit mit 61 Jahren für die Arbeitnehmer erhebliche
  • es keine massenhafte Frühverrentungswelle geben wird. „Die meisten Arbeitnehmer können es sich nicht
  • , dann komme es eher zu einer stärkeren Erwerbstätigkeit Älterer statt zu einer Frühverrentungswelle
  • Erwerbstätigkeit Älterer verstärkt kümmern, zum Beispiel durch die Förderung entsprechender

BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren

Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
Inhalt
  • bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
  • Arbeitnehmer, die noch 20 Jahre oder länger im Betrieb bleiben können, dürfen nicht generell von
  • . So hatten die Erfurter Richter bereits Regelungen gebilligt, die Arbeitnehmer ausschließen, die mit
  • allen Arbeitnehmern unabhängig vom Eintrittsalter eine Altersversorgung zahlen, wenn sie die zehnjährige
  • 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11

BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
Inhalt
  • bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
  • Arbeitnehmer, die noch 20 Jahre oder länger im Betrieb bleiben können, dürfen nicht generell von
  • . So hatten die Erfurter Richter bereits Regelungen gebilligt, die Arbeitnehmer ausschließen, die mit
  • allen Arbeitnehmern unabhängig vom Eintrittsalter eine Altersversorgung zahlen, wenn sie die zehnjährige
  • 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11

Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 100.000 Euro wegen Tarifunfähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nachzahlen

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 25.02.2014
Inhalt
  • mit weiterem Beschluss im Mai 2012 präzisiert, dass sich die fehlende Tariffähigkeit auch auf ältere
  • spielt folglich keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder noch verlangen

Betriebsvereinbarung und der Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters

Malte Winter vom 03.02.2014
Inhalt
  • , künftig ebenso wie die begünstigten (älteren) Arbeitnehmer behandelt zu werden, ...
  • der Altersdiskriminierung, haben die benachteiligten (jüngeren) Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf

Rauchen kann den Arbeitsplatz gefährden

Thorsten Blaufelder vom 27.03.2013
Inhalt
  • Arbeitnehmer auch daran halten. Denn andernfalls kann der wiederholte Griff zum Glimmstängel eine fristlose
  • Abmahnungen. Als der Arbeitnehmer am 05.04.2011 erneut außerhalb einer Raucherecke mit der Zigarette in
  • Arbeitnehmer hielt diese für unwirksam. Er sei zwar tatsächlich mit Zigarette im Betrieb angetroffen worden
  • seinem Urteil vom 09.11.2011 die Kündigung für gerechtfertigt (AZ: 12 Sa 956/11). Der Arbeitnehmer
  • einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Zwar sei der Kläger schon älter und

Rauchen kann den Arbeitsplatz gefährden

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.03.2013
Inhalt
  • Arbeitnehmer auch daran halten. Denn andernfalls kann der wiederholte Griff zum Glimmstängel eine fristlose
  • Abmahnungen. Als der Arbeitnehmer am 05.04.2011 erneut außerhalb einer Raucherecke mit der Zigarette in
  • Arbeitnehmer hielt diese für unwirksam. Er sei zwar tatsächlich mit Zigarette im Betrieb angetroffen worden
  • seinem Urteil vom 09.11.2011 die Kündigung für gerechtfertigt (AZ: 12 Sa 956/11). Der Arbeitnehmer
  • einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Zwar sei der Kläger schon älter und

Keine Altersdiskriminierung durch Formulierung "junges Team"

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 11.03.2013
Inhalt
  • Arbeitnehmer“ gesucht würde. Urteil des LAG Nürnberg vom 16.05.2012 2 Sa 574/11 BB 2012, 2824  
  • tun, bei denen die mögliche Benachteiligung von Frauen oder älteren Stellenbewerbern im Raum steht