Rechtsanwalt Christopher von Preuschen

Rechtsgebiete
Familienrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht
31.10.2014

Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer rechtens – Urteil des BAG vom 21.10.2014

Die zusätzliche Gewährung von Urlaubstagen für ältere Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.10.2014.

Im vorliegenden Fall billigte eine nicht tarifgebundene Arbeitgeberin (Schuhersteller) Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres zwei Urlaubstage mehr zu, als den jüngeren Arbeitnehmern. Nach Ansicht der jüngeren Klägerin stellte dies einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, da es altersdiskriminierend sei. Auch ihr seien daher zwei zusätzliche Urlaubstage einzuräumen.

Bereits die Vorinstanzen wiesen den entsprechenden Feststellungsantrag der Klägerin ab.
Auch die Revision der Klägerin blieb ohne Erfolg.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass diese Urlaubsregelung im Einklang mit § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG steht. Hiernach ist eine Ungleichbehandlung wegen Alters gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Diesbezüglich besitzt der Arbeitgeber eine Einschätzungsprärogative.

Hier ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine körperlich anstrengende Produktion handelt. Die Arbeitnehmer bedürfen nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres mehr Erholung als ihre jüngeren Kollegen. Insofern hat der Arbeitgeber seinen eingeräumten Ermessenspielraum bei der Gewährung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen nicht überschritten