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§ 252 UmwG 1995
Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
- Inhalt
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- ;ssen vorsieht, der Zustimmung aller anwesenden Gesellschafter oder Aktionäre; ihm müssen
- Nachschüssen verpflichtet werden, so bedarf der Umwandlungsbeschluß einer Mehrheit von
BGH - III ZR 333/04
Bundesgerichtshof vom 21.12.2005
- Inhalt
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- Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen in Hessen Gesamtvergütungen vereinbart habe, die für
- Pflicht verstoßen, das zuständige Schiedsamt anzurufen und gegen dessen etwaige Negativentscheidung
- dessen sei bei Rechtsnormen grundsätzlich nur entscheidend, ob die Regelungen objektiv sachlich
- Regelung wie § 20 SGB X, dessen Anwendbarkeit ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 8 SGB X
- nicht einzulassen sowie das Schiedsamt anzurufen und gegen dessen etwaige Negativentscheidung
§ 7.05 BinSchUO2008Anh II
Signallichter, Licht- und Schallzeichen
- Inhalt
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- 1.Signallichter und deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen
- ;ischen Union gilt als gleichwertig.2.Zur Kontrolle der Signallichter müssen Stromanzeigelampen
- üssen zur Kontrolle der Signallichter und der Lichtzeichen Meldeleuchten am Steuerstand
- eingebaut sein. Die Schalter der Signallichter müssen in die Meldeleuchten integriert sein oder sich in
- und Farbe der Meldeleuchten der Signallichter und der Lichtzeichen müssen der wirklichen Lage
§ 25 StrabBO 1987
Fahrleitungsanlagen
- Inhalt
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- (1) Betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile der Fahrleitungsanlage müssen
- ;ffentlicher Straßen und auf Bahnübergängen müssen Fahrleitungsanlagen eine
- Sicherheitsabstandes von 0,2 m anzugeben.(3) Fahrleitungen müssen in einzeln abschaltbare
- Speiseabschnitte unterteilt sein.(4) Fahrleitungen müssen einen Überspannungsschutz haben, wenn in ihnen
- Bruch eines Fahrdrahtes oder durch Entgleisung oder Bruch eines Stromabnehmers müssen Maß
§ 6.04 MoselSchPV 1997
Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)
- Inhalt
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- 1.Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umst
- Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:a)bei Nacht:ein weiß
- üssen von vorn und von hinten sichtbar sein und bis zur Beendigung der Vorbeifahrt gezeigt
- üssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben:"einen kurzen Ton", wenn die Vorbeifahrt an Backbord
- . 5.Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer
Anlage 2 SprengV 1
Anforderungen an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von Explosivstoffen nach § 6 Absatz 3
- Inhalt
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- Informationen und Eigenschaften müssen - falls relevant - mindestens berücksichtigt werden. Jeder
- sind.2.Über die Anforderungen der Nummer 1 hinaus müssen die verschiedenen
- Explosivstoffgruppen die folgenden Anforderungen erfüllen:A.Sprengstoffea)Sprengstoffe müssen durch die
- Deflagrationsverhalten ermittelt.b)Patronierte Sprengstoffe müssen die Detonation sicher und zuverlässig
- ;ren müssen angegeben und zuverlässig erreicht werden.c)Die Sprengschnüre müssen
§ 11 SchRG
- Inhalt
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- Bewilligung dessen eingetragen, dessen Schiff oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. Für
BGH: zur Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.12.2015
- Inhalt
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- Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen
- abgebildet. Darunter befanden sich die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen … zur Unterstützung der
- "Lernstark" und "Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" seien nicht nach Maßgabe der
- gesundheitsbezogen Angabe "Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" ist von der nach
- dieser Verordnung zugelassenen Angabe "Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern
Anlage 1 EinbTestV
Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
- Inhalt
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- ?⃞Hessen⃞Sachsen-Anhalt⃞Nordrhein-Westfalen⃞Saarland196.Warum nennt man
- üher zum Gebiet der DDR?⃞Thüringen⃞Hessen⃞Bayern⃞Bremen198
- heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?⃞Hessen⃞Schleswig
- , Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg⃞Mecklenburg-Vorpommern
- -Pfalz, Thüringen, Sachsen⃞Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg202.Zu
§ 2.03 BinSchUO2008Anh IX
Bedienung
- Inhalt
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- Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung und Betätigung müssen eine
- müssen mit Symbolen bezeichnet oder in englischer Sprache beschriftet sein. Erfolgt eine
- üssen den in der Europäischen Norm EN 60417:1998 enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Ziffern
- und Buchstaben müssen mindestens 4 mm hoch sein. Wenn aus technischen Gründen eine
- für externe Geräte müssen so beschaffen sein, dass die Anlage unter allen Bedingungen die Mindestanforderungen erfüllt.
§ 2.03 BinSchUO2008AnhIIAnl M
Bedienung
- Inhalt
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- Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung und Betätigung müssen eine
- müssen mit Symbolen bezeichnet oder in englischer Sprache beschriftet sein. Sofern eine
- ;ssen den in der Europäischen Norm IEC 60417 Graphische Symbole für Betriebsmittel
- enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 4 mm hoch sein. Wenn
- hinausgehen, sowie Anschlussmöglichkeiten für externe Geräte müssen so beschaffen sein
§ 40 StrabBO 1987
Signaleinrichtungen
- Inhalt
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- (1) Signaleinrichtungen müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden und so gebaut
- ängig sein.(2) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen vorhanden sein: 1
- 1 als Scheinwerfer ausgeführt sein müssen, die a)den Gleisbereich ausreichend beleuchten
- ;ngsseiten mindestens vorn und hinten, die im gleichen Takt blinken müssen.(3) Die Einschaltung der
- -Signaleinrichtung müssen dem Fahrzeugführer sinnfällig angezeigt werden.(4) Bei
§ 8.10 RheinSchPV 1994
Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die
Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen
zugelassen sind
- Inhalt
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- Aufgaben der Besatzung und des Personals bei einem Notfall enthält. Weiterhin müssen
- ;umung des Fahrzeugs vorliegen. Sicherheitsrolle und Verhaltensmaßregeln müssen an
- mehreren, jeweils geeigneten Stellen ausgehängt sein; b)Besatzung und Personal müssen die in
- werden; c)während des Aufenthalts von Fahrgästen an Bord müssen die Fluchtwege vö
- ;llig frei von Hindernissen sein. Die Türen und Notausstiege der Fluchtwege müssen von beiden
§ 14.05 RheinSchPV 1994
Bingen
- Inhalt
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- müssen, werden bestimmt:Liegestellen von km 524,90 bis km 525,60,km 527,55 bis km 527,97 undkm
- ; 3.14 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von km 526,20 bis km 526,60 längs des
- , die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von
- Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird
- Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen müssen, wird
§ 14.09 RheinSchPV 1994
Wesseling
- Inhalt
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- -Godorf.2.Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen und in
- ; 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen
- 671,35.4.Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen und in
- Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, und für Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach
- § 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen