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§ 252 UmwG 1995

Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
Inhalt
  • ;ssen vorsieht, der Zustimmung aller anwesenden Gesellschafter oder Aktionäre; ihm müssen
  • Nachschüssen verpflichtet werden, so bedarf der Umwandlungsbeschluß einer Mehrheit von

BGH - III ZR 333/04

Bundesgerichtshof vom 21.12.2005
Inhalt
  • Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen in Hessen Gesamtvergütungen vereinbart habe, die für
  • Pflicht verstoßen, das zuständige Schiedsamt anzurufen und gegen dessen etwaige Negativentscheidung
  • dessen sei bei Rechtsnormen grundsätzlich nur entscheidend, ob die Regelungen objektiv sachlich
  • Regelung wie § 20 SGB X, dessen Anwendbarkeit ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 8 SGB X
  • nicht einzulassen sowie das Schiedsamt anzurufen und gegen dessen etwaige Negativentscheidung

§ 7.05 BinSchUO2008Anh II

Signallichter, Licht- und Schallzeichen
Inhalt
  • 1.Signallichter und deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen
  • ;ischen Union gilt als gleichwertig.2.Zur Kontrolle der Signallichter müssen Stromanzeigelampen
  • üssen zur Kontrolle der Signallichter und der Lichtzeichen Meldeleuchten am Steuerstand
  • eingebaut sein. Die Schalter der Signallichter müssen in die Meldeleuchten integriert sein oder sich in
  • und Farbe der Meldeleuchten der Signallichter und der Lichtzeichen müssen der wirklichen Lage

§ 25 StrabBO 1987

Fahrleitungsanlagen
Inhalt
  • (1) Betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile der Fahrleitungsanlage müssen
  • ;ffentlicher Straßen und auf Bahnübergängen müssen Fahrleitungsanlagen eine
  • Sicherheitsabstandes von 0,2 m anzugeben.(3) Fahrleitungen müssen in einzeln abschaltbare
  • Speiseabschnitte unterteilt sein.(4) Fahrleitungen müssen einen Überspannungsschutz haben, wenn in ihnen
  • Bruch eines Fahrdrahtes oder durch Entgleisung oder Bruch eines Stromabnehmers müssen Maß

§ 6.04 MoselSchPV 1997

Begegnen Grundregeln (Anlage 3 Bild 63)
Inhalt
  • 1.Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umst
  • Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:a)bei Nacht:ein weiß
  • üssen von vorn und von hinten sichtbar sein und bis zur Beendigung der Vorbeifahrt gezeigt
  • üssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben:"einen kurzen Ton", wenn die Vorbeifahrt an Backbord
  • . 5.Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer

Anlage 2 SprengV 1

Anforderungen an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von Explosivstoffen nach § 6 Absatz 3
Inhalt
  • Informationen und Eigenschaften müssen - falls relevant - mindestens berücksichtigt werden. Jeder
  • sind.2.Über die Anforderungen der Nummer 1 hinaus müssen die verschiedenen
  • Explosivstoffgruppen die folgenden Anforderungen erfüllen:A.Sprengstoffea)Sprengstoffe müssen durch die
  • Deflagrationsverhalten ermittelt.b)Patronierte Sprengstoffe müssen die Detonation sicher und zuverlässig
  • ;ren müssen angegeben und zuverlässig erreicht werden.c)Die Sprengschnüre müssen

§ 11 SchRG

Inhalt
  • Bewilligung dessen eingetragen, dessen Schiff oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. Für

BGH: zur Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 18.12.2015
Inhalt
  • Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen
  • abgebildet. Darunter befanden sich die Angaben "Lernstark" und "Mit Eisen … zur Unterstützung der
  • "Lernstark" und "Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" seien nicht nach Maßgabe der
  • gesundheitsbezogen Angabe "Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" ist von der nach
  • dieser Verordnung zugelassenen Angabe "Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern

Anlage 1 EinbTestV

Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
Inhalt
  • ?⃞Hessen⃞Sachsen-Anhalt⃞Nordrhein-Westfalen⃞Saarland196.Warum nennt man
  • üher zum Gebiet der DDR?⃞Thüringen⃞Hessen⃞Bayern⃞Bremen198
  • heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?⃞Hessen⃞Schleswig
  • , Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg⃞Mecklenburg-Vorpommern
  • -Pfalz, Thüringen, Sachsen⃞Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg202.Zu

§ 2.03 BinSchUO2008Anh IX

Bedienung
Inhalt
  • Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung und Betätigung müssen eine
  • ssen mit Symbolen bezeichnet oder in englischer Sprache beschriftet sein. Erfolgt eine
  • üssen den in der Europäischen Norm EN 60417:1998 enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Ziffern
  • und Buchstaben müssen mindestens 4 mm hoch sein. Wenn aus technischen Gründen eine
  • für externe Geräte müssen so beschaffen sein, dass die Anlage unter allen Bedingungen die Mindestanforderungen erfüllt.

§ 2.03 BinSchUO2008AnhIIAnl M

Bedienung
Inhalt
  • Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung und Betätigung müssen eine
  • ssen mit Symbolen bezeichnet oder in englischer Sprache beschriftet sein. Sofern eine
  • ;ssen den in der Europäischen Norm IEC 60417 Graphische Symbole für Betriebsmittel
  • enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 4 mm hoch sein. Wenn
  • hinausgehen, sowie Anschlussmöglichkeiten für externe Geräte müssen so beschaffen sein

§ 40 StrabBO 1987

Signaleinrichtungen
Inhalt
  • (1) Signaleinrichtungen müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden und so gebaut
  • ängig sein.(2) Bei Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen müssen vorhanden sein: 1
  • 1 als Scheinwerfer ausgeführt sein müssen, die a)den Gleisbereich ausreichend beleuchten
  • ;ngsseiten mindestens vorn und hinten, die im gleichen Takt blinken müssen.(3) Die Einschaltung der
  • -Signaleinrichtung müssen dem Fahrzeugführer sinnfällig angezeigt werden.(4) Bei

§ 8.10 RheinSchPV 1994

Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
Inhalt
  • Aufgaben der Besatzung und des Personals bei einem Notfall enthält. Weiterhin müssen
  • ;umung des Fahrzeugs vorliegen. Sicherheitsrolle und Verhaltensmaßregeln müssen an
  • mehreren, jeweils geeigneten Stellen ausgehängt sein; b)Besatzung und Personal müssen die in
  • werden; c)während des Aufenthalts von Fahrgästen an Bord müssen die Fluchtwege vö
  • ;llig frei von Hindernissen sein. Die Türen und Notausstiege der Fluchtwege müssen von beiden

§ 14.05 RheinSchPV 1994

Bingen
Inhalt
  • ssen, werden bestimmt:Liegestellen von km 524,90 bis km 525,60,km 527,55 bis km 527,97 undkm
  • ; 3.14 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von km 526,20 bis km 526,60 längs des
  • , die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von
  • Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird
  • Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen müssen, wird

§ 14.09 RheinSchPV 1994

Wesseling
Inhalt
  • -Godorf.2.Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen und in
  • ; 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen
  • 671,35.4.Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen und in
  • Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, und für Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach
  • § 3.14 Nr. 1 führen müssen und in Wesseling oder Köln-Godorf laden oder löschen