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§ 80 AktG
Angaben auf Geschäftsbriefen
- Inhalt
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- , in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden
- eingetragen ist, sowie alle Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen
- brauchen.(3) Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Absatzes 1. Absatz 2 ist auf
- Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland verwendet werden, müssen das Register
- ;glich der Haupt- und der Zweigniederlassung, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen n
§ 5 FRG
- Inhalt
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- Berechtigte vertrieben ist, und der Verletzte, weil eine ordnungsmäßig geregelte
- Verletzte an dem für das anzuwendende Recht maßgeblichen Ort (§ 7) nicht versichert
- eingetretener Arbeitsunfall, wenn der Verletzte im Zeitpunkt des Unfalls bei einem deutschen Trä
- ;ger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war; 2.ein Arbeitsunfall, wenna)der Verletzte im
- versichert war oder b)sich der Unfall nach dem 30. Juni 1944 in einem Gebiet ereignet hat, aus dem der
§ 11 BGSG 1994
Verwendung zur Unterstützung eines Landes
- Inhalt
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- richtet sich nach dem für das Land geltenden Recht. Vorbehaltlich des Artikels 35 Abs. 3 des
- ;tzung eines Landes nach Absatz 1 entstehenden Mehrkosten trägt das Land, sofern nicht im
- Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung in Fällen von
- über eine Verwendung der Bundespolizei nach Absatz 1 trifft im Fall des Artikels 35 Abs. 3 des
- Grundgesetzes die Bundesregierung, im übrigen das Bundesministerium des Innern auf Anforderung
§ 35a GmbHG
Angaben auf Geschäftsbriefen
- Inhalt
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- verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt
- einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland
- ausländische Recht Abweichungen nötig macht. Befindet sich die ausländische Gesellschaft
- des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister
- eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat
Art 2 GnO
Übertragung von Gnadenbefugnissen
- Inhalt
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- abgeschlossenen Verwaltungsstrafsachen nach früherem Recht, b)in rechtskräftig abgeschlossenen
- )der Bundesgerichtshof oder in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im
- und in Ehrengerichtssachen ihres Geschäftsbereichs; 3.dem Bundesminister des Innern oder dem
- Bundesminister, dem die Befugnisse als Einleitungsbehörde übertragen worden sind,in
- Disziplinarsachen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder Versorgungsberechtigten im Sinne
§ 308 HGB
Einheitliche Bewertung
- Inhalt
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- . Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bewertungswahlrechte können im
- ; angewandten Bewertungsmethoden neu zu bewerten und mit den neuen Wertansätzen in den
- Vorschriften beruhen, dürfen beibehalten werden; auf die Anwendung dieser Ausnahme ist im Konzernanhang
- sind. Darüber hinaus sind Abweichungen in Ausnahmefällen zulässig; sie sind im
- (1) Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenst
§ 13a RDG
Aufsichtsmaßnahmen
- Inhalt
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- über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Er ist auf dieses Recht hinzuweisen.
- (1) Die zuständige Behörde übt die Aufsicht über die Einhaltung dieses
- Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 weggefallen ist oder2.erheblich oder dauerhaft
- ;rde als Aufsichtsbehörde übertragenen Aufgaben erforderlich ist, hat die Person, die
- Rechtsdienstleistungen erbringt, der zuständigen Behörde und den in ihrem Auftrag handelnden
§ 10 WpHG
Anzeige von Verdachtsfällen
- Inhalt
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- im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 ist, gegen die
- Stellen nicht zugänglich machen. Das Recht der Bundesanstalt nach § 40b bleibt unberü
- werden, haben bei der Feststellung von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass mit einem Gesch
- äft über Finanzinstrumente, für die die Bundesanstalt die zuständige Behörde
- von einer daraufhin eingeleiteten Untersuchung nicht in Kenntnis setzen.(2) Der Inhalt einer Anzeige
§ 35 ZFdG
Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- Inhalt
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- werden sollen, nach deutschem Recht mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß einem Jahr oder weniger bedroht ist.
- Union enthaltenen Grundsätzen in Widerspruch stünde,3.die zu übermittelnden Daten bei
- übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Daten und ihrer
- ;r Übermittlungen an Strafgerichte und Staatsanwaltschaften und im Falle des § 37 Abs. 2.(2
- .die Übermittlung der Daten zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische
OLG Oldenburg - 5 W 120/96
Oberlandesgericht Oldenburg vom 31.07.1996
- Inhalt
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- : Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat
- gemachte Anspruch im Zusammenhang mit den behaupteten Verwendungen für das frühere Haus seiner Mutter selbst schlüssig dargetan ist.
- das Landgericht im Ergebnis die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung gegen die Beklagte zu 2
- Forderungen gegen die übrigen Gesamtschuldner insoweit als die Erblasserin im Innenverhältnis zu
- Bd. II, 14. Auflage S. 294). Der Kläger hat die Voraussetzungen für eine danach denkbare
Was die neueste Facebook-Kündigung mit Stephen Hawking zu tun hat.
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 15.08.2013
- Inhalt
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- nicht wollten; sie fordern ein „Recht auf Krankheit“ schon bei einer Erkältung ein. He described how
- sein Arbeitgeber und warf ihm genesungswidriges Verhalten vor – mit den üblichen Folgen (Rauswurf
- , Klage, Vergleich). Soweit können Sie es in der Presse lesen. Unermüdlich muss man da stets auf die
- „Krankheitskultur“ hinweisen. Während es in der Presse an Erklärungen und Beispielen zum Thema nur so
- wimmelt, fiel mir beim Beispiel „Zoobesuch mit gebrochenem Arm“ (das der Anwalt des Klägers völlig
Jesus als Urheber?
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 09.02.2015
- Inhalt
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- . Ein US-Gericht sprach bereits 2003 den Urheberschutz nach US-Recht ab, weil die angemeldete Version
- könnten. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Professorin in diesem Fall Urheberin ist. Das wird auch
- In einem kuriosen Fall hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.05.2014, Az.: 11 U 62/13) über die
- hatte eine Textpassage aus dem Buch „A Course in Miracles“ verwendet. Die US-Stiftung, die das
- Urteil. Für den urheberrechtlichen Schutz eines Werkes in Deutschland reiche es aus, wenn die
Höheres Hartz IV wegen Ayurveda-Praktikum in Sri Lanka?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.12.2013
- Inhalt
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- 627,00 €. Das Geld müsse die Frau zurückzahlen. Zu Recht, wie das Sozialgericht in seinem Urteil vom
- Behörde errechnete daher einen höheren Gewinn und zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen in Höhe von
- Selbstständige Hartz-IV-Aufstocker können vom Jobcenter wegen eines siebenwöchigen Ayurveda
- -Praktikums auf Sri Lanka kein höheres Arbeitslosengeld II verlangen. Die Kosten für das Praktikum sind
- nicht als notwendige Betriebsausgaben anzusehen, die den Gewinn schmälern und damit zu höheren Hartz-IV
Sanktionen wegen Arbeitsaufgabe bei Hartz-IV-Beziehern schwieriger – LSG Mainz: Gemobbte Arbeitslose muss Leistungen nicht zurückzahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.11.2012
- Inhalt
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- 26.06.2012 jedoch der Arbeitslosen recht. Beim steuerfinanzierten Hartz IV würden nicht so strenge
- , beantragte sie Hartz IV. Das Jobcenter zahlte zwar, forderte das Arbeitslosengeld II jedoch später wieder
- Gegen Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht so schnell Sanktionen wegen einer Arbeitsaufgabe verhängt
- -Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 14.11.2012, bekanntgegebenen Urteil entschieden (AZ: L 3 AS 159/12
- zurück. Die Frau habe ihre Arbeitslosigkeit mit der Kündigung „grob fahrlässig“ herbeigeführt. Ein
BSG - S 9 KR 2820/05
Bundessozialgericht vom 19.09.2007
- Inhalt
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- Sozialstaatsprinzip, die Rechte aus Art 2 Abs 1 iVm Art 2 Abs 2 GG und Art 20 Abs 1 iVm Art 1 GG, gegen das Recht
- Kläger ein Recht auf Übernahme der Kosten künstlicher Befruchtung nicht nur in Höhe von 50 vH der Kosten
- Kläger ist unbegründet. Das LSG hat die Berufung der Kläger gegen das Urteil des SG zu Recht
- Leistungsbegrenzungen in Fällen der Krankenbehandlung möglich, gilt das erst recht bei Maßnahmen der
- der Gesundheit verfügbar ist. Aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2