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§ 84 SachenRBerG
Rechte des Nutzers bei Zahlungsverzug
- Inhalt
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- seines Rechts zum Besitz aus Artikel 233 § 2a des Einführungsgesetzes zum Bü
- (1) Der Nutzer darf wegen seiner Ansprüche aus dem Kaufvertrag die Zwangsversteigerung in das
- Anlage, sofern daran selbständiges Eigentum besteht, sowie mit der Bedingung des Erlöschens
- ;rgerlichen Gesetzbuche betreiben. § 79 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.(2) Nach fruchtlosem
- bestellt wurde und die Restnutzungsdauer des Gebäudes weniger als 25 Jahre beträgt, den
§ 8 RuStAG
- Inhalt
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- (1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
- Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist,2.weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe
- Sicherung angeordnet worden ist,3.eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und4.sich
- und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1
§ 1 HAuslG
- Inhalt
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- rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte
- (1) Heimatloser Ausländer im Sinne dieses Gesetzes ist ein fremder Staatsangehöriger
- Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) hatte oder die Rechtsstellung
- , die von den Vereinten Nationen mit der Betreuung verschleppter Personen und Flüchtlinge
- beauftragt ist, und b)nicht Deutscher nach Artikel 116 des Grundgesetzes ist und c)am 30. Juni 1950 seinen
§ 391 HGB
- Inhalt
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- Ist eine Einkaufskommission erteilt, die für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, so
- Kommittenten auf Abtretung der Rechte, die dem Kommissionär gegen den Dritten zustehen, von
- finden in bezug auf die Verpflichtung des Kommittenten, das Gut zu untersuchen und dem Kommissionä
- ;r von den entdeckten Mängeln Anzeige zu machen, sowie in bezug auf die Sorge für die
§ 2 HöfeO
Bestandteile
- Inhalt
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- ähnlichen Verfahren; b)Mitgliedschaftsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte, die dem
- Zum Hof gehören: a)alle Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig
- , ebensowenig die vorläufige Besitzeinweisung eines anderen in einem Flurbereinigungsverfahren oder einem
- Hof dienen, gleichviel ob sie mit dem Eigentum am Hof verbunden sind oder dem Eigentümer pers
- Anteile im Verhältnis zu dem sonstigen, den Hof bildenden Grundbesitz von untergeordneter Bedeutung sind.
§ 5 PostPersRG
Berufliches Fortkommen
- Inhalt
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- ;ltnis ergebenden Rechte und Pflichten in seiner beruflichen Tätigkeit oder seinem beruflichen
- treffen, wenn Beamte und Arbeitnehmer zur Auswahl stehen.(4) Wenn im Streitfall der Beamte Tatsachen
- glaubhaft macht, die eine Benachteiligung wegen seines Beamtenstatus vermuten lassen, trägt das
- Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist.
Eingangsformel TextilArbbV
- Inhalt
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- Auf Grund des § 7a Absatz 1 und 4 in Verbindung mit Absatz 2 und 3 und § 7 Absatz 2 des
- . August 2014 (BGBl. I S. 1348) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für
- auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber
- Arbeit und Soziales, nachdem es den in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden und den mö
§ 6 VwZG 2005
Zustellung an gesetzliche Vertreter
- Inhalt
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- ist, soweit der Aufgabenkreis des Betreuers reicht.(2) Bei Behörden wird an den Behö
- (1) Bei Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen ist an ihre
- ;hrt.(3) Bei mehreren gesetzlichen Vertretern oder Behördenleitern genügt die Zustellung an
§ 547 ZPO
Absolute Revisionsgründe
- Inhalt
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- Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, 1.wenn das
- und das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt war; 4.wenn eine Partei in dem
- Verfahrens verletzt sind; 6.wenn die Entscheidung entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht mit Gründen versehen ist.
- erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; 2.wenn bei der Entscheidung ein
- , sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablehnungsgesuchs ohne Erfolg geltend gemacht ist; 3.wenn bei
BGH - VIII ZR 246/03
Bundesgerichtshof vom 20.10.2004
- Inhalt
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- des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks U. straße in D. . Die Beklagten haben seit 1959 im
- auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin ist seit 1992 Eigentümerin
- Dr. Beyer, Ball, Dr. Leimert, Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Die
- . 70 m 2 gemietet. Die Klägerin bewohnt zwei weitere Zimmer im Erdgeschoß nebst Küche mit einer
- erreichbar ist. Die Wohnung im ersten Stock, die ebenfalls über ein Bad verfügt, steht leer. Die Klägerin
BGH - Xa ZR 89/09
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand haben. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon
- -Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 5 Rdn. 17; Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 6. Aufl., § 308 Nr
- Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger, der in die Liste
- Richterin Mühlens und die Richter Dr. Bacher und Hoffmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das am
- mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über eine BahnCard 25, bei denen sich das Angebot
BGH - V ZR 142/09
Bundesgerichtshof vom 23.07.2010
- Inhalt
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- mindestens 4.000 €. Die Klage ist in den Tatsacheninstanzen erfolglos geblieben. Mit der von dem Landgericht
- Nachprüfung stand. 451. Im Ergebnis zu Recht verneint das Berufungsgericht einen
- Richter Dr. Czub und Dr. Roth für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 13. Zivilkammer
- wegen Tatbestand: Die Klägerin bewohnt mit ihrer Familie ein Eigenheim in S. 1(Saarland). Dort
- sowie in der Umgebung kam es in den Jahren 2005 und 2006 zu Erderschütterungen, welche auf den im
BSG - B 4 RA 21/04 R
Bundessozialgericht vom 23.08.2005
- Inhalt
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- . Juni 1997. Auf Antrag erkannte die Beklagte der Klägerin im Bescheid vom 18. November 1998 das Recht
- idF des Bescheides vom 11. Mai 1984 formell beschwert, nämlich möglicherweise in ihrem Recht auf
- wird auch dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf zutreffende Feststellung des ihr kraft Gesetzes
- Zahlungsansprüche in Höhe des für das (subjektive) Recht auf Witwenrente festgesetzten Werts herleiten
- zutreffende Festsetzung des Höchstwertes ihres Rechts auf Rente verletzt. aa) Die Klägerin ist
§ 20 PfandBG
Deckungswerte
- Inhalt
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- Refinanzierungsgarantie gilt oder die das gesetzliche Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen oder
- Exportkreditversicherer mit Sitz in einem der in Nummer 1 Buchstabe b und d genannten Staaten, sofern die
- ;hrleistende darf gegenüber der Pfandbriefbank nicht das Recht haben, Einwendungen aus dem Rechtsverh
- in § 19 Abs. 1 Nr. 1 genannten Werte;2.bis zu 10 Prozent des Gesamtbetrages der im Umlauf
- bereits beim Erwerb bekannt ist, sowie durch das jeweilige Guthaben aus einer Kontoverbindung mit den
Da wiehert der Amtsschimmel
Heinz-Peter Natterer vom 10.07.2010
- Inhalt
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- Richter ist sichtlich ergriffen: “Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!” Der Staatsanwalt erhält
- Höchststrafe. Der Richter nickt: “Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt.” Da meldet sich der Schöffe
- : “Aber Herr Richter, sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!” Der Richter: ”Tja, da haben
- Sie auch wieder recht!” Richter: ”Wann haben Sie denn gemerkt, dass das Grundstück bewacht war
- eigentlich verheiratet?” “Ja!” “Mit wem?” “Mit einer Frau!” “Mein Gott, das ist jawohl klar!” “So