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OLG Köln - 2 Ws 497/99
Oberlandesgericht Köln vom 07.09.1999
- Inhalt
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- . Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen vom 23. März 1999 wegen Beihilfe zum Mord zu einer
- Angelegenheiten die Anwesenheit des Gefangenen an einem Ort außerhalb der Anstalt erforderlich machen (vgl
§ 37 MitbestGWO 2 2002
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Inhalt
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- Stimmabgabe sind die gültigen Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen. Der
- bekannt zu machen sind. Jeder Betriebswahlvorstand macht die Wahlvorschläge, nach Wahlgängen
§ 34 AEG 1994
Netzbeirat
- Inhalt
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- Entwicklung, zum Ausbau und zum Erhalt der Schienenwege zu machen. Der Vorstand des Betreibers der
- § 9 des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum Gegenstand seiner Beratungen zu machen. In den
§ 152 BrennO 1998
- Inhalt
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- Entdeckung einen Vermerk zu machen. Aufgefangener Branntwein ist aufzubewahren und vorzuführen.(2
- hat er nach Absatz 1 zu verfahren. Er darf die Meßuhr nicht öffnen. Der Vermerk ist im Meßuhrbuch (§ 147) zu machen.
Art 86 BGBEG
- Inhalt
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- Genehmigung abhängig machen, finden vom 30. Juli 1998 keine Anwendung mehr. Die Bundesregierung wird erm
- einer Genehmigung abhängig zu machen, wenn Deutsche und inländische juristische Personen in
§ 9 EuWO 1988
Ehrenämter
- Inhalt
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- .Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben, 4.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen
- erschwert, 5.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen
§ 83 GBO
- Inhalt
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- machen. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag eröffnet, so soll das Gericht, wenn ihm bekannt
- von dem Erbfall Mitteilung machen und die als Erben eingesetzten Personen, soweit ihm ihr Aufenthalt
§ 53 GBVfg
- Inhalt
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- (1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen
- versehen.(2) Ist verfügt worden, daß der Brief unbrauchbar zu machen ist, und ist in den
§ 4 MMilchBeihV
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Inhalt
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- erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Dabei können Aufzeichnungen, die auf Grund anderer
- Aufzeichnungen zu machen, die das Vorliegen der Beihilfenvoraussetzungen erkennen lassen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt insoweit entsprechend.
§ 7 LuftVO
Abwerfen von Gegenständen
- Inhalt
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- abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.(2
- Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.(3) Das
§ 6 KHStatV
Auskunftspflicht
- Inhalt
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- § 3 Nr. 1 bis 3, 5, 11 bis 13, 14 und 17 zu machen. Der Träger von Krankenhäusern
- Nr. 1 bis 8, 14 und 17 zu machen, soweit Leistungen für Zivilpatienten erbracht werden.
§ 5 JAVollzO
Aufnahme
- Inhalt
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- (1) Der Jugendliche hat sämtliche eingebrachten Sachen, die er während des Vollzuges
- Jugendliche nur von Frauen durchsucht werden. Gegenstände der eingebrachten Sachen, die einem
§ 8 RennwLottGABest
- Inhalt
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- , Anzeige zu machen. Die Oberfinanzdirektion hat die Anzeige an das für die Erhebung der
- zur Einkommensteuer zuständigen Finanzamt Mitteilung zu machen. Entsprechendes gilt für die
§ 10 SÜG
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Inhalt
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- durchzuführen, 1.die Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen
- Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,3.die bei einem
§ 44 ZPO
Ablehnungsgesuch
- Inhalt
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- zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. Zur
- Befangenheit abgelehnt, so ist glaubhaft zu machen, dass der Ablehnungsgrund erst später entstanden oder der Partei bekannt geworden sei.