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OLG Köln - 2 Ws 497/99

Oberlandesgericht Köln vom 07.09.1999
Inhalt
  • . Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen vom 23. März 1999 wegen Beihilfe zum Mord zu einer
  • Angelegenheiten die Anwesenheit des Gefangenen an einem Ort außerhalb der Anstalt erforderlich machen (vgl

§ 37 MitbestGWO 2 2002

Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Inhalt
  • Stimmabgabe sind die gültigen Wahlvorschläge in den Betrieben bekannt zu machen. Der
  • bekannt zu machen sind. Jeder Betriebswahlvorstand macht die Wahlvorschläge, nach Wahlgängen

§ 34 AEG 1994

Netzbeirat
Inhalt
  • Entwicklung, zum Ausbau und zum Erhalt der Schienenwege zu machen. Der Vorstand des Betreibers der
  • § 9 des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum Gegenstand seiner Beratungen zu machen. In den

§ 152 BrennO 1998

Inhalt
  • Entdeckung einen Vermerk zu machen. Aufgefangener Branntwein ist aufzubewahren und vorzuführen.(2
  • hat er nach Absatz 1 zu verfahren. Er darf die Meßuhr nicht öffnen. Der Vermerk ist im Meßuhrbuch (§ 147) zu machen.

Art 86 BGBEG

Inhalt
  • Genehmigung abhängig machen, finden vom 30. Juli 1998 keine Anwendung mehr. Die Bundesregierung wird erm
  • einer Genehmigung abhängig zu machen, wenn Deutsche und inländische juristische Personen in

§ 9 EuWO 1988

Ehrenämter
Inhalt
  • .Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben, 4.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen
  • erschwert, 5.Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen

§ 83 GBO

Inhalt
  • machen. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag eröffnet, so soll das Gericht, wenn ihm bekannt
  • von dem Erbfall Mitteilung machen und die als Erben eingesetzten Personen, soweit ihm ihr Aufenthalt

§ 53 GBVfg

Inhalt
  • (1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen
  • versehen.(2) Ist verfügt worden, daß der Brief unbrauchbar zu machen ist, und ist in den

§ 4 MMilchBeihV

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Inhalt
  • erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Dabei können Aufzeichnungen, die auf Grund anderer
  • Aufzeichnungen zu machen, die das Vorliegen der Beihilfenvoraussetzungen erkennen lassen. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt insoweit entsprechend.

§ 7 LuftVO

Abwerfen von Gegenständen
Inhalt
  • abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.(2
  • Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.(3) Das

§ 6 KHStatV

Auskunftspflicht
Inhalt
  • § 3 Nr. 1 bis 3, 5, 11 bis 13, 14 und 17 zu machen. Der Träger von Krankenhäusern
  • Nr. 1 bis 8, 14 und 17 zu machen, soweit Leistungen für Zivilpatienten erbracht werden.

§ 5 JAVollzO

Aufnahme
Inhalt
  • (1) Der Jugendliche hat sämtliche eingebrachten Sachen, die er während des Vollzuges
  • Jugendliche nur von Frauen durchsucht werden. Gegenstände der eingebrachten Sachen, die einem

§ 8 RennwLottGABest

Inhalt
  • , Anzeige zu machen. Die Oberfinanzdirektion hat die Anzeige an das für die Erhebung der
  • zur Einkommensteuer zuständigen Finanzamt Mitteilung zu machen. Entsprechendes gilt für die

§ 10 SÜG

Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
Inhalt
  • durchzuführen, 1.die Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen
  • Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,3.die bei einem

§ 44 ZPO

Ablehnungsgesuch
Inhalt
  • zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. Zur
  • Befangenheit abgelehnt, so ist glaubhaft zu machen, dass der Ablehnungsgrund erst später entstanden oder der Partei bekannt geworden sei.