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OLG Frankfurt - 4 UF 112/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.03.2006
Inhalt
  • weitere Sorgerecht ist von dem Amtsgericht zu Recht auf die Antragstellerin übertragen worden, denn es
  • . Aus der Ehe ist die am 12.9.2002 geborene Tochter A hervorgegangen, die seit der im Herbst 2004
  • gemeinsamen Sorgerechts nicht in der Lage seien, da die Antragstellerin im Hinblick das Verschweigen der HIV
  • Antragstellerin zu Recht das alleinige Sorgerecht für die gemeinschaftliche Tochter A zugesprochen, denn es
  • ist der Antragstellerin nicht zuzumuten, dass Sorgerecht weiterhin gemeinsam mit dem Antragsgegner

Fotorecht - ChromOrange Photostock bzw. Reinhold Tscherwitschke möcht enoch mal schnell Weihnachtsgeld verdienen und fordert deshalb Schadensersatz für unberechtigte Nutzung der Fotos von Christian Ohde

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.12.2020
Inhalt
  • Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
  • Der IT-Kanzlei Gerth liegen erneut sog. Berechtigungsanfragen der  Firma ChromOrange Photostock
  • Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern bzw. Fotos vor. Eine Berechtigungsanfrage ist im
  • Bereich des Urheberrechts eher ungewöhnlich und ist eher im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Nutzung gefordert. Im zweiten Schreiben der Firma ChromOrange Photostock wird in der Regel ein

BVerG - Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines Fernsehmoderators erfolglos

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.09.2016
Inhalt
  • Verfassungsbeschwerden rügen die Kinder im Wesentlichen eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle
  • , auch im Internet zugänglichen Presseveröffentlichungen berichtet wurde. Im Jahr 2011 erschienen in
  • Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Wesentliche Erwägungen der Kammer:Die
  • angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht die von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
  • geschützte informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführerinnen.1. Das Recht auf informationelle

SozG Würzburg - S 6 KR 114/08

Sozialgericht Würzburg vom 16.12.2008
Inhalt
  • Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
  • das Verlangen für rechts-widrig, kann er die Rechtmäßigkeit des Verlangens nur inzident mit dem
  • teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass die Psychiaterin des Medizinischen Dienstes im Juli und
  • . Entscheidungsgründe: Die Klage ist unzulässig. Die Klägerin fehlt die Klagebefugnis, weil ihr das mit der
  • Untätigkeitsklage verfolgte Recht - der Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids - unter

blogmbh.de dank Thesis in neuem Look

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 02.02.2010
Inhalt
  • auch echt erstaunliche Summen mit ihren Blogs im Internet verdienen. Die Liste meiner Lieblingsblogs f
  • öglich ist. Auf den ersten Blick bin ich schon mal ganz zufrieden, weil alles recht aufgerä
  • Einstellungen können im Admin Bereich verändert werden, ohne dass man in den HTML Code oder das
  • und Erklärung auf englisch. Man muss also schon einigermaßen fit sein im Englischen, um
  • ;umt aussieht. In den nächsten Tagen und Wochen werde ich mich noch mit dem Thesis Forum besch

Rechtsanwalt Dr. Bull D. Ogg, LL.M.: Brutto/Netto – Kleine Dinge, ganz schwer

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.11.2013
Inhalt
  • die erfrischende Unfähigkeit des Rechts, mit Alltagsproblemen in angemessener (nach Zeit und Aufwand
  • beschleichen Sie hier aber zu Recht: Der Titel lautet auf A. Und im Tenor des Urteils steht nicht, dass die
  • . Vergnüglich zu lesen ist es doch – dass auch Alltagsfragen vom Recht gerade nicht gelöst werden.
  • Kollegen diskutiere, führt in die Katakomben des Rechts. Arbeitnehmer A klagt Lohn ein. Sagen wir, es
  • In dem ausgefeilten Rechtssystem, das wir uns leisten, ist es stets eine Bereicherung – um die

§ 1 AdÜbAG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • Stelle, die nach dem Recht dieses Staates die jeweils in Betracht kommende Aufgabe einer zentralen Behörde wahrnimmt.
  • Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu Vertragsstaaten des Übereinkommens gestattet ist.(3) Zugelassene
  • (1) Zentrale Behörden im Sinne des Artikels 6 des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993
  • (BGBl. 2001 II S. 1034) (Übereinkommen) sind das Bundesamt für Justiz als
  • Landesjugendämter (zentrale Adoptionsstellen).(2) Andere staatliche Stellen im Sinne der Artikel 9 und

§ 7 FernUSG

Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
Inhalt
  • eine schriftliche Belehrung über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des
  • erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig.(2) Ist nach Vertragsschluss die
  • ändigt hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserkl
  • ärung. Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt
  • worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem

Anhang EV AWKZG

Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel V Sachgebiet E Abschnitt II (BGBl. II 1990, 889, 1202)
Inhalt
  • Abschnitt II Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Ä
  • ;nderungen oder Maßgaben in Kraft: 1.§§ 8 und 50 des Gesetzes über den Auß
  • Deutsche Demokratische Republik abgeschlossen hat, können gegenüber Personen, die in dem in
  • Festlegung von Verpflichtungen für Lieferungen oder Bezüge ist nur zulässig, wenn die
  • ;nnen.Soweit es sich bei der Festlegung von Verpflichtungen nach Satz 1 um eine Maßnahme im Sinne des

§ 504 BGB

Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
Inhalt
  • (1) Ist ein Verbraucherdarlehen in der Weise gewährt, dass der Darlehensgeber in einem
  • Vertragsverhältnis über ein laufendes Konto dem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein
  • anzuwenden.(2) Ist in einer Überziehungsmöglichkeit in Form des Allgemein
  • Konto in bestimmter Höhe zu überziehen (Überziehungsmöglichkeit), hat der
  • Darlehensgeber den Darlehensnehmer in regelmäßigen Zeitabständen über die Angaben zu

(XXXX) Münz10EuroBek 2010-08

Inhalt
  • ;nzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:„Einigkeit und Recht und Freiheit
  • ünze beträgt maximal 2 100 000 Stück in Normalprägung und maximal 200
  •  000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Mü
  • ; eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.Die Auflage der M
  • ;nze Berlin.Die Münze wird ab dem 2. September 2010 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus

Anlage 2 RechtsfachwPrV

(zu § 6 Abs. 2)
Inhalt
  • Recht ....Praxisorientiertes Situationsgespräch .... (Im Fall des § 5: "Der Prü
  • (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: NoteBü
  • -, Gebühren- undProzessrecht ....Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckungund im materiellen
  • .... freigestellt.") Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmendem Niveau 6
  • .....................................................................geboren am ............................. in

§ 3 SGB 7

Versicherung kraft Satzung
Inhalt
  • dem Recht des Beschäftigungsstaates nicht unfallversichert sind,4.ehrenamtlich Tätige und b
  • erstreckt auf 1.Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,2
  • gilt entsprechend,3.Personen, diea)im Ausland bei einer staatlichen deutschen Einrichtung beschä
  • ;ftigt werden,b)im Ausland von einer staatlichen deutschen Einrichtung anderen Staaten zur
  • nicht für 1.Haushaltsführende,2.Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen

§ 2 SekG

Voraussetzungen der Sekundierung
Inhalt
  • ;tigkeit im Rahmen eines dem deutschen Recht unterliegenden Arbeitsverhältnisses mit privaten Tr
  • (1) Die Bundesrepublik Deutschland kann eine Person, die im Interesse der Bundesrepublik
  • Deutschland im Rahmen eines internationalen Einsatzes zur zivilen Krisenprävention nach Absatz 2 bei
  • ;ltnisses ausgeübt wird. Die Sekundierung erfolgt auf der Grundlage eines zwischen der
  • ;enden Vertrags (Sekundierungsvertrag). Sollte sich die Bundesrepublik Deutschland in dem

§ 13 EBRG

Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
Inhalt
  • Verhandlungsgremium das Recht, eine Sitzung durchzuführen und zu dieser einzuladen; § 8 Absatz 3 Satz 2
  • Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder gefasst.(4) Das
  • (1) Die zentrale Leitung lädt unverzüglich nach Benennung der Mitglieder zur
  • geben.(2) Vor und nach jeder Verhandlung mit der zentralen Leitung hat das besondere
  • gilt entsprechend.(3) Beschlüsse des besonderen Verhandlungsgremiums werden, soweit in diesem