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OVG Saarland - 3 A 417/09
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 19.01.2011
- Inhalt
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- des Klägers unterfällt jedoch dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG. Dessen Schutzbereich ist berührt, wenn
- 1.11.1975 bis 31.7.2003 Mitglied des Beklagten bzw. dessen Rechtsvorgängers. Der Beklagte ist das durch
- bzw. dessen Rechtsvorgängers während seiner aktiven Tätigkeit als Notar vom 1.11.1975 bis 31.7.2003
- bekannt gemacht werden müssen. Erst dann seien der Satzungsbeschluss zur weiteren Änderung, dessen
- Behauptung des Beklagten sei die Vermögensentwicklung des Versorgungswerks seit dessen Anfängen
LSG Hamburg - L 1 RJ 98/03
Landessozialgericht Hamburg vom 18.07.2007
- Inhalt
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- sie nach Kanada aus, wo sie lebt und dessen Staatsangehörige sie ist. Dort war sie von 1970 bis 1975
- dessen sie medikamentös behandelt werde ("oral medication", Bl. 27 GA). Der von ihr vorgelegte
- . erstatten zu lassen, sind an dessen Ablehnung gescheitert. Am 20. Juni 2007 hat das Generalkonsulat
- . Nach dessen Medical Report vom 19. Januar 1995 (Bl. 32 GuA) klagte die Klägerin über Schmerzen an der
- Dr. P. anderer Auffassung, wie sich aus dessen Notizen vom 6. Januar 1992 (Bl. 32 GA) ergibt
OLG Hamburg - 11 U 192/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 08.11.2013
- Inhalt
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- wurde der Beklagte zu 3. zu dessen Vorsitzendem bestellt, der Beklagte zu 4. war seit dem 14. April
- Jahresabschluss der Schuldnerin zum 30. Juni 2005 (Anlage K 9), in dessen Bilanz demgegenüber aber zusätzlich
- -Urteils gegen den Beklagten zu 2., das diesem am 14. Februar 2009 zugestellt und über dessen Vermögen
- Bezugnahme auf die Ausführungen des von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfers v. S. in dessen
- Zusammenhang angesprochenen Businessplan der Schuldnerin in dessen für den Stichtag 30. November 2005
§ 5 KStG 1977
Befreiungen
- Inhalt
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- der Norddeutschen Landesbank Girozentrale -, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen –
- ; rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und die
- ;ftsbetrieb unterhalten, dessen Tätigkeit nicht ausschließlich auf die Erfüllung der beg
- unvermeidlich ist. 2Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, dessen Tätigkeit nicht
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4625/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2007
- Inhalt
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- 2000/78/EG fraglich sei. Ungeachtet dessen folge aus § 52 Abs. 1 LVO NRW keine Diskriminierung, weil
- /78/EG zu messen. Sie sei nur dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie objektiv und angemessen
- Landesvorschriften nun an dieser richtlinienkonformen Umsetzung zu messen seien. Sie fielen allerdings nicht
- beschäftigt würden. 29Ungeachtet dessen sei die Altershöchstgrenze richtlinienkonform und verstoße nicht
- Funktionsfähigkeit des beamtenrechtlichen Versorgungssystems. Dessen Erhaltung liegt im wohlverstandenen
§ 7 MitbestGWO 1 2002
Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
- Inhalt
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- ; bei Beschlüssen über die Eintragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die W
§ 16 MitbestGWO 1 2002
Abstimmungsvorgang
- Inhalt
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- öffnet wird.(2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des
§ 17 BImSchV 12 2000
Überwachungsplan und Überwachungsprogramm
- Inhalt
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- denen auch die Zeiträume angegeben sind, in denen Vor-Ort-Besichtigungen stattfinden müssen
§ 10 BImSchV 12 2000
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Inhalt
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- Informationen enthalten müssen, und2.der zuständigen Behörde die für die Erstellung
§ 5 MitbestGWO 3 2002
Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
- Inhalt
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- Stimmabgabe beschlossen ist; 2.den Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe beim Betriebswahlvorstand eingegangen sein müssen.
§ 17 MitbestGWO 3 2002
Abstimmungsvorgang
- Inhalt
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- öffnet wird.(2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des
§ 22 LuftBODV 2 2009
Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst
- Inhalt
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- Stunden und 30 Minuten innerhalb 24 Stunden verkürzt werden. Von dieser Ruhezeit müssen
§ 17 MitbestGWO 2 2002
Abstimmungsvorgang
- Inhalt
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- öffnet wird.(2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des
§ 106 MitbestGWO 2 2002
Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs
- Inhalt
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- entsprechend anzuwenden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf des Tages vor der
§ 1 AEAusglV
Ausbildungsverkehr
- Inhalt
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- ärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen