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LG Wuppertal: Zusicherung bei Online-Verkauf eines gebrauchten Kfz (Urteil vom 17.05.2018, 9 S 7/18)
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
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- „keine sonstigen Beschädigungen“ hat, umfasst der Begriff „sonstige Beschädigungen“ nicht nur
- keine sonstigen Beschädigungen", werden davon nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an
- Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen“, werden davon nicht nur Karosserieschäden, sondern auch
- Unfallschaden/folgende Unfallschäden:“, „das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen/folgende
- sonstigen Beschädigungen“. Im Übrigen wird von einer weiteren Sachverhaltsdarstellung gemäß §§ 540 Abs
§ 25h KredWG
Interne Sicherungsmaßnahmen
- Inhalt
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- ;sche, Terrorismusfinanzierung oder sonstiger strafbarer Handlungen, die zu einer Gefährdung des
- Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen im Sinne des Absatzes
- , Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat auffälligen oder ungewöhnlichen
- ;lich zum Zweck der Verhinderung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder sonstiger
- ;schebeauftragten im Sinne des Absatzes 4 und die Pflichten zur Verhinderung der sonstigen strafbaren
§ 31 LuftVG
- Inhalt
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- verkehrszulassungspflichtigen Flugmodellen und sonstigem verkehrszulassungspflichtigen Luftfahrtgerät ohne
- (§ 17);7.die Zustimmung zur Baugenehmigung oder einer sonstigen nach allgemeinen Vorschriften
- Baugenehmigung oder einer sonstigen nach allgemeinen Vorschriften erforderlichen Genehmigung oder die
- Zustimmung der Luftfahrtbehörden Baugenehmigungen oder sonstige nach allgemeinen Vorschriften
VG Düsseldorf - 23 L 356/00
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 28.03.2000
- Inhalt
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- oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für diese Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
- glaubhaft gemacht, daß ihr Ehemann die erforderliche Sachkunde auf Grund seines sonstigen Umgangs mit den
- . 1, Abs. 1 Satz 3 TierSchG vorgesehene Art (Berufsausbildung, beruflicher oder sonstiger Umgang
- keine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 B 234/06 R
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.06.2006
- Inhalt
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- nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder der Verwertung kleinerer Barbeträge oder sonstiger
- " geregelten § 73 S. 1 können Leistungen auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den
- Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Zu den sonstigen Lebenslagen gehören u.a. die Kosten der
- . 2 Nr. 9 SGB XII bestimmt als kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte, wenn die Sozialhilfe vom
§ 3 MKSeuchV 2005
Verdachtsbetrieb
- Inhalt
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- äute, Samen, Eizellen, Embryonen, Futtermittel, Dung und alle sonstigen Gegenstände, mit
- erteilt werden darf, 7.an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte Matten
- oder sonstigen Standorts abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegschutzkleidung
- sonstigen Standorts gereinigt und desinfiziert wird, c)Tiere weder in den noch aus dem Betrieb verbracht
- oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und sie mit einem wirksamen
Anlage 1 KAPrüfbV
(zu § 20)Datenübersicht für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften und intern verwaltete Investmentgesellschaften
- Inhalt
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- (Saldo)3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft4.Bewertungsergebnis Wertpapiere
- KAGB3f)Sonstige Provisionserträgeg)Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch
- Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen3j)Sonstige
- Verwaltungsaufwendungen6.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen7.Steuern vom Einkommen und vom
- Kreditinstituteb)Nachrangige Forderungen an Kundenc)Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände_____________Hier
§ 8 PflBeschauV 1989
Untersuchung
- Inhalt
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- , Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände einschließlich ihres Verpackungsmaterials und, soweit
- ührten Schadorganismen,3.soweit es sich um Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstä
- sonstige Gegenstände kann verringert werden, soweit ein Rechtsakt der Europäischen Kommission
- , Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, die nicht in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgef
- , Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, die der Untersuchung unterliegen, können von der
§ 231 AO 1977
Unterbrechung der Verjährung
- Inhalt
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- Sicherheit, das Pfändungspfandrecht, die Zwangshypothek oder ein sonstiges Vorzugsrecht auf Befriedigung
- sonstigen Vorzugsrecht auf Befriedigung führt, durch Anmeldung im Insolvenzverfahren, durch
§ 14c DiätV
- Inhalt
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- und Höchstmengen, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis, sowie den sonstigen dort festgelegten
- Verwendungsbeschränkungen von Zutaten und den zusätzlich aufgeführten sonstigen
- öchstmengen, bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis, sowie den sonstigen dort festgelegten
- Verwendungsbeschränkungen und den zusätzlich aufgeführten sonstigen Anforderungen an
- ;uren und sonstige Stickstoffverbindungen sowie sonstige Stoffe für besondere Ernä
§ 15 KrWG
Grundpflichten der Abfallbeseitigung
- Inhalt
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- ;rm herbeigeführt werden,5.die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der
- sonstiger Weise gefährdet oder gestört wird.(3) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen
§ 69 SGB 3
Dauer der Förderung
- Inhalt
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- Auszubildende aus einem sonstigen Grund der Berufsausbildung fernbleibt und die Ausbildungsvergü
- berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ein sonstiger wichtiger Grund für das Fernbleiben der oder des Auszubildenden vorliegt.
§ 9a StromStG
Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren
- Inhalt
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- und -platten, Ziegeln und sonstiger Baukeramik, Zement, Kalk und gebranntem Gips, Erzeugnissen aus
- jeweils zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder sonstigen Wärmebehandlung oder4
§ 3 EUZBBG 2013
Grundsätze der Unterrichtung
- Inhalt
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- Institutionen, die auf Grund völkerrechtlicher Verträge und sonstiger Vereinbarungen, die
- in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europ
§ 14 BPflV 1994
Genehmigung
- Inhalt
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- krankenhausindividuellen Basisentgeltwerts, des Erlösbudgets, der Erlössumme, der sonstigen
- Verordnung sowie sonstigem Recht entspricht.(2) Die Vertragsparteien und die Schiedsstellen haben der zust