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§ 8 ArbSV
Arbeitskräfteausschuss bei der Agentur für Arbeit
- Inhalt
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- angehört, in dessen Gebiet die Agentur für Arbeit ihren Sitz hat.(4) Der Arbeitskrä
- üssen dieser Agenturen für Arbeit als Mitglied eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes
§ 1355 BGB
Ehename
- Inhalt
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- öffentlich beglaubigt werden.(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erkl
- ;ber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich
§ 11 FTEG
Inbetriebnahme und Anschlussrecht
- Inhalt
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- .(5) Verursacht ein Gerät, dessen Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes
- versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.(2) Für die
§ 82 SeeArbG
Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord
- Inhalt
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- ; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Der Reeder hat den Auszubildenden und dessen
- des Reeders; im Falle eines anderen Ausbildenden dessen vollständiger Name und Anschrift sowie
- von Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 die Höhe des Anteils und dessen Berechnungsart, wenn eine
- gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Alle Unterzeichnenden müssen unverzüglich eine
§ 12 SeeBewachDV
Verfahrensabläufe für den Einsatz
- Inhalt
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- Teilsatz Buchstabe a sowie dessen Stellvertreter gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 letzter
- Umstände den Kapitän bei dessen Bewertung zu unterstützen, ob ein Angriff vorliegt
- aus, übernimmt dessen Stellvertreter die Funktion.(6) Das Bewachungsunternehmen hat auch an Bord
- beachten. Es müssen ein Einsatzleiter gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 letzter
§ 1 BGBEG
Informationspflichten
- Inhalt
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- Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,3.zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 2
- dessen Auftrag er handelt, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, falls diese
- Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen
- müssen, und16.gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und
§ 325 HGB
Offenlegung
- Inhalt
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- , den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie2
- dessen Versagung der entsprechende Vermerk zum Abschluss nach Absatz 2a in die Offenlegung nach Absatz 2
- ;tigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung nach Absatz 1 Satz 1 bis 4 offen gelegt wird.(3
- Abschlussprüfers nach § 322 zu beiden Abschlüssen zusammengefasst werden; in diesem
§ 12 WaffG 2002
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- Inhalt
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- Waffen bedarf nicht, wer 1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsrä
- ;umen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis
- ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen
- Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden
OLG Hamm - 5 Ss 237/08
Oberlandesgericht Hamm vom 10.06.2008
- Inhalt
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- : 5. Strafsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 Ss 237/08 Vorinstanz: Amtsgericht Essen
- Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Strafrichter - Essen zurückverwiesen. Gründe
- : 1I. 23Das Amtsgericht Essen hat den Angeklagten durch das angefochtene Urteil vom 20. Februar 2008
- handelt es sich zum einen um die durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 20.10.2004 nachträglich
- 20.10.2008 verlängert worden ist, und zum anderen um eine Verurteilung durch das Amtsgericht Essen
Fehlende Wasserversorgung und Heizung im Mietshaus: behördliche Unbewohnbarkeitserklärung
martina heck vom 14.01.2016
- Inhalt
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- Verfügung der Stadt Essen bestätigt, mit der die Eigentümer von vier Häusern im Rahmen der
- : Im Oktober 2015 sperrten die Stadtwerke Essen die zentrale Wasserversorgung der vier Wohngebäude und
- . Mitarbeiter der Stadt Essen stellten kurz danach fest, dass auch die Heizungsanlage nicht
- funktionierte. Die Stadt Essen forderte den Eigentümer und Antragsteller in den Verfahren durch
§ 1 BGBEG
Informationspflichten
- Inhalt
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- Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,3.zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 2
- dessen Auftrag er handelt, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, falls diese
- Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen
- müssen, und16.gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und
§ 26d EnEV 2007
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- Inhalt
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- , erst nach dessen rechtskräftigem Abschluss jeweils im Einzelfall unverzüglich zu lö
- zu dessen Ausstellung verwendeten Daten und Unterlagen verlangen. Der Aussteller ist verpflichtet
- Adresse des Gebäudes in der Kopie des Energieausweises sowie in den zu dessen Ausstellung
- ;tze einer Stichprobenkontrolle.(2) Die Stichproben müssen jeweils einen statistisch
Im Gespräch mit Prof. Dr. Claus Leggewie: Eurokrise – Prioritäten gefährden die Energiewende
Rechtsanwalt Dr. Peter Nagel vom 28.09.2012
- Inhalt
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- Prof. Claus Leggewie vom Kulturwissenschaftlichen Institut in Essen sieht das etwas anders. Wir...
§ 82 ArbGG
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- (1) Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. In Angelegenheiten
- Aufsichtsrat ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat
- Verhandlungsgremiums ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen oder das
- Angelegenheiten aus dem SE-Beteiligungsgesetz ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die
- ;ndig, in dessen Bezirk die Europäische Gesellschaft ihren Sitz haben soll.(4) In Angelegenheiten
Insolvenz der BRH ViaBus GmbH?
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 19.09.2019
- Inhalt
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- Strafverteidiger: Das Amtsgericht Essen hat am 19.09.2019 Rechtsanwalt Meißner aus Essen zum