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- VersRMAbschR
Bilanzmuster für Krankenversicherungsunternehmen
- Inhalt
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- VI.Beteiligungen1.an anderen Versicherungsunternehmen 2.an sonstigen Unternehmen VII.Kassenbestand
- öffentliche Körperschaften 2.sonstige V.Wertpapiere1.eigene Aktien 2.sonstige Wertpapiere
- ändige Versicherungsleistung 4.sonstige V.Prämienüberträge für1
- -, Grund- und Rentenschulden 7.Guthaben von Vertretern 8.Sonstige XIII.Posten der Rechnungsabgrenzung
§ 7a SeeFSichV 1993
Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen
- Inhalt
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- oder sonstiges Verändern der in Nummer 1 bezeichneten Daten verhindert wird,3.andere Gerä
- sonstiger elektronischer Geräte über den Zeitraum vor, während und nach dem
§ 3 SeefiV
Kontrollmaßnahmen
- Inhalt
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- in elektronischer Form,2.einen Fang,3.ein Netz,4.ein sonstiges Fanggerät oder eine sonstige
- Logbuch oder alle sonstigen die Fischereitätigkeit betreffenden Papiere zu überprüfen

Arnulf Baumann
Sonstiges
Arbeitsrecht

dieter villing
Sozialrecht
Sonstiges
§ 4 EnVKG 2012
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Inhalt
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- Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie sonstiger Nachweise,b
- Form der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen und der zusätzlichen
- 2 in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen zu machen sind,4.bei Reifen a)Inhalt und Form
- der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie
- sonstiger Nachweise,b)Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten von technischen Unterlagen,c)die
§ 10 KAEAAnO
- Inhalt
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- von Leitungen überspannt oder gekreuzt wird, aus Verkehrsinteressen oder sonstigen Gründen
- Als sonstige Leistungen im Sinne des § 6 KAE sind nicht anzusehen a)Aufwendungen, die den
§ 6 TransgV
Anforderungen an die Fortbildung
- Inhalt
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- . Hinsichtlich des sonstigen Personals hat der Betriebsinhaber den Fortbildungsbedarf zu ermitteln.
- verantwortlichen Personen sowie das sonstige Personal müssen durch geeignete Fortbildung über
§ 189 BewG
Bewertung im Sachwertverfahren
- Inhalt
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- ;enanlagen, und der Wert der sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und
- ) getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln. Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Auß
§ 25 MbBO
Störungen im Magnetschwebebahnbetrieb
- Inhalt
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- sonstigen gefährlichen Ereignissen erforderlich sind, aufzuzeichnen. Dazu gehören Angaben
- (1) Der Unternehmer hat Unfälle und sonstige gefährliche Ereignisse unverzüglich
§ 38 SchRG
- Inhalt
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- sonstigen dem Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrags gebührenden Zahlungen verwendet hat.
- (1) Der Versicherer muß fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des
§ 31a GWB
Wasserwirtschaft, Meldepflicht
- Inhalt
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- des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des
- örde. Bei der Anmeldung sind für jedes beteiligte Unternehmen anzugeben: 1.Firma oder sonstige
§ 38 LuftFzgG
- Inhalt
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- ;mien oder sonstigen dem Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrags gebührenden Zahlungen verwendet hat.
- (1) Der Versicherer muß fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des
§ 2 UVPG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- und der Betrieb einer technischen Anlage,b)der Bau einer sonstigen Anlage,c)die Durchführung
- einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme,2.die Änderung, einschließ
- Lage oder der Beschaffenheit einer sonstigen Anlage,c)der Durchführung einer sonstigen in
- Landschaft,3.Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie4.die Wechselwirkung zwischen den
- 1.Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Planfeststellungsbeschluss und sonstige behördliche
Anlage 20 DiätV
(zu § 14d Abs. 5, § 22b Abs. 2 Nr. 2) Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost
- Inhalt
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- sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen insgesamt mindestens 40% des Gesamtgewichts des Erzeugnisses und
- genannte Anteil an Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen
- Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen insgesamt mindestens 8% des
- ;-5 g/100 g bei sonstigen Getränken, die nicht aus Milch zubereitet sind.3.Fett3.1Für Erzeugnisse
- , Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstige herkömmliche Eiweißquellen die einzigen in der Verkehrsbezeichnung