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- VersRMAbschR

Bilanzmuster für Krankenversicherungsunternehmen
Inhalt
  • VI.Beteiligungen1.an anderen Versicherungsunternehmen 2.an sonstigen Unternehmen VII.Kassenbestand
  • öffentliche Körperschaften 2.sonstige V.Wertpapiere1.eigene Aktien 2.sonstige Wertpapiere
  • ändige Versicherungsleistung 4.sonstige V.Prämienüberträge für1
  • -, Grund- und Rentenschulden 7.Guthaben von Vertretern 8.Sonstige XIII.Posten der Rechnungsabgrenzung

§ 7a SeeFSichV 1993

Vorschriften für das Verhalten nach meldepflichtigen Ereignissen
Inhalt
  • oder sonstiges Verändern der in Nummer 1 bezeichneten Daten verhindert wird,3.andere Gerä
  • sonstiger elektronischer Geräte über den Zeitraum vor, während und nach dem

§ 3 SeefiV

Kontrollmaßnahmen
Inhalt
  • in elektronischer Form,2.einen Fang,3.ein Netz,4.ein sonstiges Fanggerät oder eine sonstige
  • Logbuch oder alle sonstigen die Fischereitätigkeit betreffenden Papiere zu überprüfen

Arnulf Baumann

Sonstiges Arbeitsrecht

dieter villing

Sozialrecht Sonstiges

§ 4 EnVKG 2012

Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Inhalt
  • Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie sonstiger Nachweise,b
  • Form der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen und der zusätzlichen
  • 2 in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen zu machen sind,4.bei Reifen a)Inhalt und Form
  • der Verbrauchskennzeichnung, der sonstigen Produktinformationen, der zusätzlichen Angaben sowie
  • sonstiger Nachweise,b)Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten von technischen Unterlagen,c)die

§ 10 KAEAAnO

Inhalt
  • von Leitungen überspannt oder gekreuzt wird, aus Verkehrsinteressen oder sonstigen Gründen
  • Als sonstige Leistungen im Sinne des § 6 KAE sind nicht anzusehen a)Aufwendungen, die den

§ 6 TransgV

Anforderungen an die Fortbildung
Inhalt
  • . Hinsichtlich des sonstigen Personals hat der Betriebsinhaber den Fortbildungsbedarf zu ermitteln.
  • verantwortlichen Personen sowie das sonstige Personal müssen durch geeignete Fortbildung über

§ 189 BewG

Bewertung im Sachwertverfahren
Inhalt
  • ;enanlagen, und der Wert der sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit dem Gebäudewert und
  • ) getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln. Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Auß

§ 25 MbBO

Störungen im Magnetschwebebahnbetrieb
Inhalt
  • sonstigen gefährlichen Ereignissen erforderlich sind, aufzuzeichnen. Dazu gehören Angaben
  • (1) Der Unternehmer hat Unfälle und sonstige gefährliche Ereignisse unverzüglich

§ 38 SchRG

Inhalt
  • sonstigen dem Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrags gebührenden Zahlungen verwendet hat.
  • (1) Der Versicherer muß fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des

§ 31a GWB

Wasserwirtschaft, Meldepflicht
Inhalt
  • des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des
  • örde. Bei der Anmeldung sind für jedes beteiligte Unternehmen anzugeben: 1.Firma oder sonstige

§ 38 LuftFzgG

Inhalt
  • ;mien oder sonstigen dem Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrags gebührenden Zahlungen verwendet hat.
  • (1) Der Versicherer muß fällige Prämien oder sonstige ihm auf Grund des

§ 2 UVPG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • und der Betrieb einer technischen Anlage,b)der Bau einer sonstigen Anlage,c)die Durchführung
  • einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme,2.die Änderung, einschließ
  • Lage oder der Beschaffenheit einer sonstigen Anlage,c)der Durchführung einer sonstigen in
  • Landschaft,3.Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie4.die Wechselwirkung zwischen den
  • 1.Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Planfeststellungsbeschluss und sonstige behördliche

Anlage 20 DiätV

(zu § 14d Abs. 5, § 22b Abs. 2 Nr. 2) Grundzusammensetzung von anderer Beikost als Getreidebeikost
Inhalt
  • sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen insgesamt mindestens 40% des Gesamtgewichts des Erzeugnisses und
  • genannte Anteil an Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen
  • Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstigen herkömmlichen Eiweißquellen insgesamt mindestens 8% des
  • ;-5 g/100 g bei sonstigen Getränken, die nicht aus Milch zubereitet sind.3.Fett3.1Für Erzeugnisse
  • , Geflügel, Fisch, Innereien oder sonstige herkömmliche Eiweißquellen die einzigen in der Verkehrsbezeichnung