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Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung
Malte Winter vom 06.03.2014
- Inhalt
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- Die Personenbeförderung von einem Parkhaus zum Flughafen Berlin-Tegel erfordert eine Genehmigung
- nach dem Personenbeförderungsgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. ...
SozG Lüneburg - S 22 SO 87/09
Sozialgericht Lüneburg vom 07.01.2010
- Inhalt
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- Beklagte am 01. August 2007 einen Bescheid (Bl. 4 bis 5 der Akte des Verwaltungsgerichtes Berlin), mit dem
- 2007 zurückgewiesen (Bl. 6 bis 9 der Akte des Verwaltungsgerichtes Berlin), wogegen der Kläger Klage
- vor dem Verwaltungsgericht Berlin einlegte (22 A 262.07). In diesem Verfahren erkannte der Kläger
- § 16 Absatz 1 Bestattungsgesetz des Landes Berlin. Dies hat er mit Vergleich vor dem Verwaltungsgericht
- Berlin auch anerkannt. Ein Anspruch auf Kostenübernahme setzt die Unzumutbarkeit voraus, die Kosten
Art 5 ADRG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 4 UNSOrgVorRAbkG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn das Land Berlin seine Anwendung feststellt
- . Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
Art 5 UrkBefrITAG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
§ 8 SKAGEG
- Inhalt
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- Die Bundespostbetriebskrankenkasse kann ihren Bereich auf das Land Berlin erstrecken, wenn die
- Berlin und die Landespostdirektion Berlin zustimmen. Als Arbeitgeber im Sinne der §§ 245 und
Art 4 SozSichAbkBELG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
Art 6 SozSichAbkGBRDVbgG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) im Land Berlin.
Art 3 DiplBezÜbkG
- Inhalt
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- Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes
- feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach

Wohnfläche: Balkone zählen nur zu einem Viertel
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.03.2019
- Inhalt
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- : Das hat das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 17.1.2018, 18 S 308/13) klargestellt. Im Rahmen
- sind. Entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin, die Fläche von Balkonen zur Hälfte zu...
§ 1 BEG§172DV 50
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2007
- Inhalt
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- Rechnungsjahr 2007 betragen — jeweils gerundet —: –in den Ländern (außer Berlin
- )358 980 632 Euro,–in Berlin 34 838 694 Euro,–insgesamt393
- ;gt — jeweils gerundet —: –in den Ländern (außer Berlin)179 490
- 316 Euro,–in Berlin 20 903 216 Euro,–insgesamt200 393
- 794 Euro,–in Berlin 5 225 804 Euro,–insgesamt193 425
Art 3 GDtWahlVDVtrG
Besondere Maßgaben für die Anwendung des
Bundeswahlgesetzes
- Inhalt
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- sowie in Berlin gelten folgende Maßgaben: 1.Die Zuständigkeiten der Landesregierung nach
- § 8 Abs. 3 sowie § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz werden wahrgenommena)in Berlin
- , Sachsen und Thüringen sowie in Berlin (Ost) Personen, die nach der Rechtsordnung der Deutschen
- Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) sind. 3.§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gilt f
- , Sachsen und Thüringen oder in Berlin (Ost) zu berücksichtigen. 4.In den Ländern

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen Sunrise Energy GmbH. Anleger erhält vollen Kaufpreis für Debi Select Beteiligung zugesprochen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 03.04.2014
- Inhalt
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- ~~München/Berlin 02.04.2013 Das Landgericht Berlin hat im ersten von der Kanzlei CLLB erstrittenen
- , bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. Das Landgericht Berlin hat der dagegen gerichteten
- (Hackescher Markt), 10178 Berlin; Telefon: 030 / 288 789 6-0, Fax: 030 / 288 789 6-20; Mail: kanzlei@cllb.de; Web: www.cllb.de
§ 5a GemFinRefG
Nichtfortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
- Inhalt
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- , Schleswig-Holstein sowie auf Hamburg und Berlin (West) ein Anteil von insgesamt 85 Prozent,2.auf die
- ;ringen sowie auf Berlin (Ost) ein Anteil von insgesamt 15 Prozent.(2) Der Schlüssel für die
- in Absatz 1 Nummer 1 genannten Länder und Berlin (West) bemisst sich nach dem entsprechend
- Gemeindewerte des einzelnen Landes sowie des entsprechend gewichteten Anteils von Berlin (West) an der Summe
- änder und Berlin (West). Der Schlüssel für die in Absatz 1 Nummer 2 genannten Lä
KG Berlin - 4 VAs 3/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: KG Berlin 4. Strafsenat Entscheidungsdatum: 03.04.2009 Normen: § 454b StPO, § 35
- Berlin vom 20. Februar 2009 wird verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu
- nicht geringer Menge aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juni 2008. Zwei Drittel der
- wegen Raubes u.a. aus dem Urteil des Jugendschöffengerichts Tiergarten in Berlin vom 10. Juli 2006
- ursprünglich zwei Jahren Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juni 2008