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§ 50 GeflPestSchV

Schutzmaßregeln für weitere Bestände
Inhalt
  • oder einer sonstigen Vogelhaltung eingeschleppt oder bereits in andere Geflügelbestände
  • örde für diese Geflügelbestände oder sonstigen Vogelhaltungen die behördliche
  • oder sonstige Vogelhaltungen weiterverschleppt worden sein kann, so ordnet die zuständige Beh

§ 224 KAGB

Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
Inhalt
  • (1) Der Verkaufsprospekt muss bei Sonstigen Investmentvermögen zusätzlich zu den Angaben
  • für die Rücknahme und Auszahlung von Anteilen oder Aktien aus dem Sonstigen
  • Sonstigen Investmentvermögens müssen zusätzlich zu den Angaben nach § 162 folgende
  • ;ssigen Vermögensgegenstände erworben werden dürfen;3.den Anteil des Sonstigen
  • von Anteilen oder Aktien aus dem Sonstigen Investmentvermögen Zug um Zug gegen Rückgabe der Anteile oder Aktien.

§ 25 UStG 1980

Besteuerung von Reiseleistungen
Inhalt
  • als eine einheitliche sonstige Leistung. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a
  • als Vorsteuer abzuziehen. Im Übrigen bleibt § 15 unberührt.(5) Für die sonstigen
  • nimmt. Die Leistung des Unternehmers ist als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer
  • Abs. 1. Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden
  • unmittelbar zugute kommen.(2) Die sonstige Leistung ist steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden

§ 1 RVermVG

Inhalt
  • oder sonstigen Vermögensrechten, die dem Deutschen Reich zustanden, auf Grund gesetzlicher
  • einer Gewerkschaft, Genossenschaft, politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisationen
  • (1) Soweit nach dem 19. April 1949 Eigentum oder sonstige Vermögensrechte, die dem Deutschen
  • worden sind.(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Eigentum und sonstige Vermögensrechte, 1

Anlage 3 LMEV

(zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
Inhalt
  • , Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen vergleichbaren Urkunden entsprechen. Dabei sind insbesondere zu ü
  • sonstigen Kennzeichnung zur Identifizierung des Ursprungslandes und -betriebes mit dem Stempel oder
  • sonstigen Kennzeichen auf den in Satz 1 genannten Urkunden,c)bei abgepackten Lebensmitteln zusä
  • , Gesundheitsbescheinigung oder sonstiger vergleichbarer Urkunden übereinstimmen.

§ 2 EÖlBNLDV

Inhalt
  • Unternehmer als Eigentümer, Miteigentümer oder aus einem sonstigen Rechtsgrund verfü
  • Unternehmer über diese Bestände aus Eigentum oder Miteigentum oder aus sonstigem Rechtsgrund verf
  • Eigentum, Miteigentum oder aus einem sonstigen Rechtsgrund Verfügungsberechtigte sich schriftlich
  • ;ten in dem niederländischen Hafen abgeschlossen worden sind; 4.sonstige Bestände, die sich

§ 56 GeflPestSchV

Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
Inhalt
  • ;ngen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder
  • innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden
  • oder sonstigen Standort betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der
  • sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen

§ 13d PflBeschauV 1989

Genehmigung
Inhalt
  • hat, dass die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände keinem Verbringungsverbot
  • Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände, soweit es im Hinblick auf das Ausstellen
  • , Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die der Untersuchung unterliegen, hat die zur Durchf
  • , Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände durch einen Betrieb, der nach § 13n registriert
  • Schadorganismen und 2.soweit es sich um Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände

§ 14 BrucelloseV

Inhalt
  • ;tschaften und sonstige Gegenstände, die in Ställen oder an sonstigen Standorten des verseuchten
  • oder sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Schafbrucellose
  • ;nglichen Tieren im Stall oder an sonstigen Standorten abzusondern. Sie sind zusätzlich zu
  • ächtigen Schafe und Ziegen dürfen bis zur Tötung aus den Ställen oder sonstigen
  • ;ft oder von sonstigen Standorten entfernt werden.8.Schafe und Ziegen dürfen nur mit

§ 1 FMStFV

Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds
Inhalt
  • oder sonstigen Entscheidungen auf vertraglicher oder sonstiger Grundlage gebunden ist.(5
  • über sonstige Sachverhalte oder Tätigkeiten der Anstalt im Rahmen des
  • Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und dieser Verordnung vorsehen,5.sonstige Vorgaben für die

§ 6 AujeszkKrV

Inhalt
  • Schweineställe oder der sonstigen Standorte, in oder an denen sich Schweine befinden, Schilder mit der
  • sichtbar anzubringen. 2.Der Besitzer hat alle Schweine in Ställen oder an sonstigen Standorten
  • ;ft oder den sonstigen Standort verbracht oder aus dem Gehöft oder sonstigen Standort entfernt
  • sonstigen Standorten, in oder an denen sich Schweine befinden, fernzuhalten.
  • festgestellt, so unterliegen das Gehöft oder der sonstige Standort nach Maßgabe folgender

§ 6 TierGesG

Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
Inhalt
  • von Räumlichkeiten oder sonstigen Örtlichkeiten, einschließlich fischereilich
  • , Verwendung, Verwertung oder Beseitigung,b)die Bekämpfung von Schadnagern oder sonstigen
  • ;bungsberechtigter sowie sonstiger Personen, die ohne Jagd- und Fischereiausübungsberechtigte zu sein, zur Jagd
  • ;ltern oder sonstigen Gegenständen,10.über a)Untersuchungen, diagnostische Maßnahmen
  • )von Gebieten, Betrieben, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen, Räumlichkeiten oder Ö

BSG - S 3 EG 66/08

Bundessozialgericht vom 03.12.2009
Inhalt
  • Februar 2007 unter der Bezeichnung "S" (= "sonstiger Bezug") wie folgt ausgezahlt: 5 November 2005
  • Lohnsteuerrichtlinien gehörten zu den sonstigen Bezügen insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben
  • ordne diese Vorschrift "prinzipiell" die Nichtberücksichtigung "sonstiger Bezüge iS von § 38a Abs 1
  • " Arbeitslohn und "sonstigen Bezügen" im Einkommensteuerrecht lediglich dazu diene, den Arbeitslohn
  • den sonstigen Bezügen. Diese Überlegung zeige, dass die von der Klägerin in der Zeit von November

§ 83 SGB 6

Entgeltpunkte für Beitragszeiten
Inhalt
  • Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten der knappschaftlichen
  • Rentenversicherung ermittelt werden, indem die Entgeltpunkte für diese sonstigen Beitragszeiten um
  • Unterschiedsbetrag ergibt sich, indem die ermittelten Entgeltpunkte für sonstige Beitragszeiten um
  • knappschaftliche Rentenversicherung erhöht und um die ermittelten Entgeltpunkte für sonstige

Anhang EfbV

zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen
Inhalt
  • Abfallrechts und des für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen
  • und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
  • Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abf