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§ 50 GeflPestSchV
Schutzmaßregeln für weitere Bestände
- Inhalt
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- oder einer sonstigen Vogelhaltung eingeschleppt oder bereits in andere Geflügelbestände
- örde für diese Geflügelbestände oder sonstigen Vogelhaltungen die behördliche
- oder sonstige Vogelhaltungen weiterverschleppt worden sein kann, so ordnet die zuständige Beh
§ 224 KAGB
Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen
- Inhalt
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- (1) Der Verkaufsprospekt muss bei Sonstigen Investmentvermögen zusätzlich zu den Angaben
- für die Rücknahme und Auszahlung von Anteilen oder Aktien aus dem Sonstigen
- Sonstigen Investmentvermögens müssen zusätzlich zu den Angaben nach § 162 folgende
- ;ssigen Vermögensgegenstände erworben werden dürfen;3.den Anteil des Sonstigen
- von Anteilen oder Aktien aus dem Sonstigen Investmentvermögen Zug um Zug gegen Rückgabe der Anteile oder Aktien.
§ 25 UStG 1980
Besteuerung von Reiseleistungen
- Inhalt
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- als eine einheitliche sonstige Leistung. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach § 3a
- als Vorsteuer abzuziehen. Im Übrigen bleibt § 15 unberührt.(5) Für die sonstigen
- nimmt. Die Leistung des Unternehmers ist als sonstige Leistung anzusehen. Erbringt der Unternehmer
- Abs. 1. Reisevorleistungen sind Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden
- unmittelbar zugute kommen.(2) Die sonstige Leistung ist steuerfrei, soweit die ihr zuzurechnenden
§ 1 RVermVG
- Inhalt
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- oder sonstigen Vermögensrechten, die dem Deutschen Reich zustanden, auf Grund gesetzlicher
- einer Gewerkschaft, Genossenschaft, politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisationen
- (1) Soweit nach dem 19. April 1949 Eigentum oder sonstige Vermögensrechte, die dem Deutschen
- worden sind.(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Eigentum und sonstige Vermögensrechte, 1
Anlage 3 LMEV
(zu § 7 Absatz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1, § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle
- Inhalt
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- , Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen vergleichbaren Urkunden entsprechen. Dabei sind insbesondere zu ü
- sonstigen Kennzeichnung zur Identifizierung des Ursprungslandes und -betriebes mit dem Stempel oder
- sonstigen Kennzeichen auf den in Satz 1 genannten Urkunden,c)bei abgepackten Lebensmitteln zusä
- , Gesundheitsbescheinigung oder sonstiger vergleichbarer Urkunden übereinstimmen.
§ 2 EÖlBNLDV
- Inhalt
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- Unternehmer als Eigentümer, Miteigentümer oder aus einem sonstigen Rechtsgrund verfü
- Unternehmer über diese Bestände aus Eigentum oder Miteigentum oder aus sonstigem Rechtsgrund verf
- Eigentum, Miteigentum oder aus einem sonstigen Rechtsgrund Verfügungsberechtigte sich schriftlich
- ;ten in dem niederländischen Hafen abgeschlossen worden sind; 4.sonstige Bestände, die sich
§ 56 GeflPestSchV
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
- Inhalt
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- ;ngen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder
- innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden
- oder sonstigen Standort betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der
- sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen
§ 13d PflBeschauV 1989
Genehmigung
- Inhalt
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- hat, dass die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände keinem Verbringungsverbot
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände, soweit es im Hinblick auf das Ausstellen
- , Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die der Untersuchung unterliegen, hat die zur Durchf
- , Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände durch einen Betrieb, der nach § 13n registriert
- Schadorganismen und 2.soweit es sich um Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände
§ 14 BrucelloseV
- Inhalt
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- ;tschaften und sonstige Gegenstände, die in Ställen oder an sonstigen Standorten des verseuchten
- oder sonstigen Standortes Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Schafbrucellose
- ;nglichen Tieren im Stall oder an sonstigen Standorten abzusondern. Sie sind zusätzlich zu
- ächtigen Schafe und Ziegen dürfen bis zur Tötung aus den Ställen oder sonstigen
- ;ft oder von sonstigen Standorten entfernt werden.8.Schafe und Ziegen dürfen nur mit
§ 1 FMStFV
Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds
- Inhalt
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- oder sonstigen Entscheidungen auf vertraglicher oder sonstiger Grundlage gebunden ist.(5
- über sonstige Sachverhalte oder Tätigkeiten der Anstalt im Rahmen des
- Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und dieser Verordnung vorsehen,5.sonstige Vorgaben für die
§ 6 AujeszkKrV
- Inhalt
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- Schweineställe oder der sonstigen Standorte, in oder an denen sich Schweine befinden, Schilder mit der
- sichtbar anzubringen. 2.Der Besitzer hat alle Schweine in Ställen oder an sonstigen Standorten
- ;ft oder den sonstigen Standort verbracht oder aus dem Gehöft oder sonstigen Standort entfernt
- sonstigen Standorten, in oder an denen sich Schweine befinden, fernzuhalten.
- festgestellt, so unterliegen das Gehöft oder der sonstige Standort nach Maßgabe folgender
§ 6 TierGesG
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
- Inhalt
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- von Räumlichkeiten oder sonstigen Örtlichkeiten, einschließlich fischereilich
- , Verwendung, Verwertung oder Beseitigung,b)die Bekämpfung von Schadnagern oder sonstigen
- ;bungsberechtigter sowie sonstiger Personen, die ohne Jagd- und Fischereiausübungsberechtigte zu sein, zur Jagd
- ;ltern oder sonstigen Gegenständen,10.über a)Untersuchungen, diagnostische Maßnahmen
- )von Gebieten, Betrieben, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen, Räumlichkeiten oder Ö
BSG - S 3 EG 66/08
Bundessozialgericht vom 03.12.2009
- Inhalt
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- Februar 2007 unter der Bezeichnung "S" (= "sonstiger Bezug") wie folgt ausgezahlt: 5 November 2005
- Lohnsteuerrichtlinien gehörten zu den sonstigen Bezügen insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben
- ordne diese Vorschrift "prinzipiell" die Nichtberücksichtigung "sonstiger Bezüge iS von § 38a Abs 1
- " Arbeitslohn und "sonstigen Bezügen" im Einkommensteuerrecht lediglich dazu diene, den Arbeitslohn
- den sonstigen Bezügen. Diese Überlegung zeige, dass die von der Klägerin in der Zeit von November
§ 83 SGB 6
Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- Inhalt
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- Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten der knappschaftlichen
- Rentenversicherung ermittelt werden, indem die Entgeltpunkte für diese sonstigen Beitragszeiten um
- Unterschiedsbetrag ergibt sich, indem die ermittelten Entgeltpunkte für sonstige Beitragszeiten um
- knappschaftliche Rentenversicherung erhöht und um die ermittelten Entgeltpunkte für sonstige
Anhang EfbV
zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung
eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen
Personen
- Inhalt
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- Abfallrechts und des für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen
- und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abf