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Die Datenwoche im Datenschutz (KW3 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 22.01.2012
- Inhalt
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- stattfand, nahezu unmöglich machen”, sagt DDV-Präsident Dieter Wenig. Weiter bei horizont.net.de
Jacqueline und der Nationalsozialistische Untergrund im Kindergarten
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 24.01.2012
- Inhalt
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- . Versuche, diese Anspruchsgrundlage z.B. für Marxisten nutzbar zu machen, sind aber bislang
Karteikarten doppelt? Zeit für eine Brille!
Ali Yildirim vom 23.03.2012
- Inhalt
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- die Augen. Natürlich ist das ungewöhnlich. Kann man daher auch nur dann machen, wenn man deutliche
Sklave und Herr (andere Länder, andere Sitten?)
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 03.04.2012
- Inhalt
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- Ähnlichkeit der Rechtssysteme und natürlich die Sprache machen Rechtsvergleichungen besonders
Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften
Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
- Inhalt
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- Arbeitszeit. So könne er in dieser Zeit sein Direktionsrecht nicht geltend machen. Der Betriebsrat könne seine
§ 25 MitbestGWO 1 2002
Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten
Arbeitnehmer
- Inhalt
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- Arbeitnehmer Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Fünftel oder 100 der
§ 19 BImSchV 12 2000
Meldeverfahren
- Inhalt
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- Absatz 1 unverzüglich zu unterrichten und ihnen auf Verlangen eine Kopie der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 2 zugänglich zu machen.
§ 30 MitbestGWO 3 2002
Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
- Inhalt
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- den Betrieben bekannt zu machen ist. Jeder Betriebswahlvorstand ergänzt die Bekanntmachung um
§ 27 MitbestGWO 2 2002
Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten
Arbeitnehmer
- Inhalt
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- Arbeitnehmer Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Fünftel oder 100 der
§ 30 MitbestGWO 2 2002
Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
- Inhalt
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- schriftlich den Zeitpunkt mit, von dem ab sie in den Betrieben bekannt zu machen ist. Jeder
§ 11a BImSchV 9
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Inhalt
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- Aktualisierungen von Genehmigungen von Behörden anderer Staaten sind zugänglich zu machen.
§ 2 AFIG
Veröffentlichung
- Inhalt
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- ;ffentlichenden Stellen geltend machen, von denen sie Zahlungen erhalten haben. Diese Stelle leitet den
§ 3a AÜG
Lohnuntergrenze
- Inhalt
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- ist ein Entwurf der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Das Bundesministerium f
§ 121 AktG
Allgemeines
- Inhalt
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- den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft
Anlage 4 AnzV 2006
(zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
- Inhalt
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- genannten Beherrschungstatbestände ergibt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.