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Die Datenwoche im Datenschutz (KW3 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 22.01.2012
Inhalt
  • stattfand, nahezu unmöglich machen”, sagt DDV-Präsident Dieter Wenig. Weiter bei horizont.net.de

Jacqueline und der Nationalsozialistische Untergrund im Kindergarten

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 24.01.2012
Inhalt
  • .  Versuche, diese Anspruchsgrundlage z.B. für Marxisten nutzbar zu machen, sind aber bislang

Karteikarten doppelt? Zeit für eine Brille!

Ali Yildirim vom 23.03.2012
Inhalt
  • die Augen. Natürlich ist das ungewöhnlich. Kann man daher auch nur dann machen, wenn man deutliche

Sklave und Herr (andere Länder, andere Sitten?)

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 03.04.2012
Inhalt
  • Ähnlichkeit der Rechtssysteme und natürlich die Sprache machen Rechtsvergleichungen besonders

Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften

Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
Inhalt
  • Arbeitszeit. So könne er in dieser Zeit sein Direktionsrecht nicht geltend machen. Der Betriebsrat könne seine

§ 25 MitbestGWO 1 2002

Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
Inhalt
  • Arbeitnehmer Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Fünftel oder 100 der

§ 19 BImSchV 12 2000

Meldeverfahren
Inhalt
  • Absatz 1 unverzüglich zu unterrichten und ihnen auf Verlangen eine Kopie der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 2 zugänglich zu machen.

§ 30 MitbestGWO 3 2002

Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
Inhalt
  • den Betrieben bekannt zu machen ist. Jeder Betriebswahlvorstand ergänzt die Bekanntmachung um

§ 27 MitbestGWO 2 2002

Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
Inhalt
  • Arbeitnehmer Wahlvorschläge machen. Jeder Wahlvorschlag muss von einem Fünftel oder 100 der

§ 30 MitbestGWO 2 2002

Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
Inhalt
  • schriftlich den Zeitpunkt mit, von dem ab sie in den Betrieben bekannt zu machen ist. Jeder

§ 11a BImSchV 9

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Inhalt
  • Aktualisierungen von Genehmigungen von Behörden anderer Staaten sind zugänglich zu machen.

§ 2 AFIG

Veröffentlichung
Inhalt
  • ;ffentlichenden Stellen geltend machen, von denen sie Zahlungen erhalten haben. Diese Stelle leitet den

§ 3a AÜG

Lohnuntergrenze
Inhalt
  • ist ein Entwurf der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Das Bundesministerium f

§ 121 AktG

Allgemeines
Inhalt
  • den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft

Anlage 4 AnzV 2006

(zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
Inhalt
  • genannten Beherrschungstatbestände ergibt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.