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Acht Geldspielautomaten müssen reichen
Thorsten Blaufelder vom 04.11.2014
- Inhalt
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- Das Land Berlin durfte die Zahl der Geldspielgeräte je Spielhalle von zwölf auf acht begrenzen
- , 03.11.2014, bekanntgegebenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in
- Berlin (AZ: 1 S 30.13). Früher durften in Berlin zwölf Geldspielautomaten in jeder Spielhalle stehen
- Spielhallen sei in Berlin seit 2009 deutlich gestiegen. Gleichzeitig lebe in Berlin eine hohe Zahl von
§ 1 BEG§172DV 47
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der
elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2004
- Inhalt
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- Rechnungsjahr 2004 betragen - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin
- ) 446.842.604 Euro, - in Berlin 46.809.602 Euro, ----------------------- - insgesamt
- beträgt - jeweils gerundet -: - in den Ländern (außer Berlin) 223.421.302
- Euro, - in Berlin 28.085.761 Euro, ----------------------- - insgesamt
- Euro, - in Bremen 2.372.522 Euro, - in Berlin 7.021.440 Euro,

Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Kammergericht Berlin weist Berufung der Sunrise Energy GmbH zurück
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 10.04.2015
- Inhalt
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- Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy GmbH zur
- 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien den Hinweis, dass es beabsichtige, die
- Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge
- erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht
- der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und
§ 11 GenBkBES
- Inhalt
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- (1) Die Genossenschaftsbank Berlin ist Rechtsnachfolger der Bank für Landwirtschaft und
- ;ffnungsbilanz der Genossenschaftsbank Berlin sind dem Präsidenten der Staatsbank der DDR zu
- übergeben.(3) Bei der Genossenschaftsbank Berlin besteht das Revisionsorgan für die
- Nahrungsgüterwirtschaft der DDR gilt bis zur Einführung des Dienstsiegels der Genossenschaftsbank Berlin weiter.
§ 3 ÜblG1DV 1
Zugewanderte
- Inhalt
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- (1) Zugewanderte aus der sowjetischen Besatzungszone und der Stadt Berlin (§ 7 Abs. 2 Ziff. 3
- .in der sowjetischen Besatzungszone oder in der Stadt Berlin am 31. Dezember 1944 ihren Wohnsitz
- Besatzungszone oder in Berlin-Ost am 11. Juli 1945 ihren Wohnsitz hatten, diesen aber aus politischen
- Gründen aufgegeben und im Bundesgebiet oder in Berlin-West (amerikanischer, britischer und franz
Art V PersStdGÄndG 2
- Inhalt
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- 15. Januar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 57) gelten auch im Land Berlin, sofern sie im Land Berlin in
- werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).
BTBerlinBek
Bekanntmachung über die Arbeitsfähigkeit des
Deutschen Bundestages in Berlin
BerlinÜbk
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Der Papst ist nicht die CDU
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.09.2011
- Inhalt
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- Nach der Landtagswahl in Berlin dürfen Werbetafeln der CDU nicht mit Werbung für den Papstbesuch
- Wahlwerbung vorbehalten, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 06.09.2011
- , bekanntgegebenen Eilbeschluss vom 30.08.2011 (AZ: 1 L 285.11). Papst Benedikt XVI. will Berlin vier Tage
- Verwaltungsgericht Berlin, wird daraus aber nichts. Auch für den Papstbesuch seien die Plakate „als
- der Berliner Richter an den Verein. Der bemüht weiter die Justiz und legte bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Deutsches Datenschutzrecht Teil 3
Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 15.05.2013
- Inhalt
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- Das LG Berlin sieht die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts anders als das OVG Schleswig
- -Holstein (vgl. vorangegangenen Beitrag): Das LG Berlin entschied Ende April, dass auf die
- Datenschutzbedingungen der Apple Sales Intl. Irland deutsches Datenschutzrecht gelte. Das LG Berlin hielt
- für unwirksam. Das LG Berlin hätte die Anwendbarkeit deutschen Rechts allerdings anhand des BDSG
- gekommen. Die inhaltliche Prüfung des LG Berlin ist zwar sehr kurz ausgefallen, aber von der
§ 10 SKAGEG
- Inhalt
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- gehen mit dem Tag der Auflösung auf die Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin über.(2) Absatz 1
- Ortskrankenkasse Berlin und den wieder zugelassenen Kassen findet nicht statt.
Dritter Abschnitt SKAGEG
Übergangsvorschriften
§ 6 SKAGEG
- Inhalt
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- Die Krankenversicherungsanstalt Berlin ist eine Ortskrankenkasse im Sinne des § 225 der
- Reichsversicherungsordnung. Sie erhält die Bezeichnung "Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin".