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§ 5 HAGDV 1
Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen allgemein
- Inhalt
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- Beschlüssen über Gleichstellungen sind in der Niederschrift außerdem die für die
- ;nde im einzelnen darzulegen. Bei Beschlüssen über die Änderung von Entgelten und
- Heimarbeitsausschuß seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Bei Beschlüssen über die Bildung
- von Unterausschüssen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 HAG) sind in der Niederschrift die Befugnisse und
§ 17 ABBergV
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- Inhalt
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- Anforderungen entsprechen. Arbeitsmittel müssen von angemessener Festigkeit und frei von
- besteht, müssen sie besonderen Sicherheitserfordernissen genügen.(3) Der Unternehmer hat durch
- Abschaltsysteme. Betätigungssysteme, die Einfluß auf die Sicherheit haben, müssen
- Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten entsprechen dürfen, müssen spätestens zum 5
Anlage 2 SchHaltHygV
(zu § 3 Absatz 2)Zusätzliche Anforderungen an Schweinehaltungen gemäß § 3 Absatz 2
- Inhalt
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- erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen müssen sich in einem baulichen Zustand
- Standorte müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die eine Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs
- zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs und der Fahrzeugräder müssen jederzeit
- ordnungsgemäßen Aufbewahrung verendeter Schweine verfügen; diese müssen gegen unbefugten
§ 37a StBerG
Prüfung in Sonderfällen
- Inhalt
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- Sinne von Absatz 2 müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer
- worden sein. Sie müssen bescheinigen, dass der Inhaber in dem Staat, in dem er die
- verleihen. Bewerber aus Staaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist, müssen
- Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Akten- oder
§ 4 VersVergV
Besondere Anforderungen
- Inhalt
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- .(2) Die fixe und die variable Vergütung müssen in einem angemessenen Verhältnis
- nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens abhängig sein;4.müssen auch negative
- ;ftsleitern, Geschäftsleiterinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleistet werden, müssen 1
- Mitarbeiterinnen geleistet werden, müssen 1.von einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens abhä
§ 1 BaubetrV 1980
Zugelassene Betriebe
- Inhalt
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- oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - durch den Betrieb
- Bauwerken, insbesondere Verfugung von Verblendmauerwerk und von Anschlüssen zwischen
- Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - die Baustellen des Betriebs mindestens
- innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - der Betrieb mindestens
§ 15.10 BinSchUO2008Anh II
Elektrische Anlagen
- Inhalt
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- Beleuchtungskörper der Notbeleuchtung müssen als solche gekennzeichnet sein.6.Die
- zugeschaltet werden können. Sie müssen in der Lage sein, die aufgeführten Verbraucher wä
- Isolationswiderstände und die Erdung für elektrische Systeme müssen anlässlich von
- Untersuchungen nach § 2.09 geprüft werden.10.Die Energiequellen nach § 9.02 Nr. 1 müssen
§ 4 FSAV 2004
Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
- Inhalt
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- (1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler
- 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit müssen
- , nicht beeinträchtigt wird.(5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen
- Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet
Anhang BImSchV 18
- Inhalt
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- Nr. 3.2.2.2 genannten Zeiten zu messen.3.2.2.1Ort der MessungenDer Ort der Messungen ist
- dem Erdboden zu messen. Besondere Gründe bei der nach Nr. 1.2 erforderlichen Auswahl des am st
- mindestens 0,4 m von den Begrenzungsflächen entfernt zu messen. Die Messung ist an mehreren Stellen im
- grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, daß der Mittelungspegel des
- . Bei den frequenzabhängigen Einflüssen ist von einer Frequenz von 500 Hz auszugehen.Werden
OLG Köln - 15 U 125/92
Oberlandesgericht Köln vom 16.02.1993
- Inhalt
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- allein oder zumindest überwiegend den eigennützigen gewerblichen Inter-essen der Beklagten. Dies ergebe
- Bildnisse des Klägers als werbemä-ßige Verwendung und damit als berechtigten Inter-essen des Klägers
- , insbesondere Fotografien, des Klägers wie nachstehend wiedergegeben ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken
- 29Bildnisse, insbesondere Fotografien, des Klä-gers ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken zu
- . Allein die Förderung des Gewinns des Verwenders eines Bildnisses reicht nicht aus, um dessen
Anlage XVIIId StVZO 2012
(zu § 57b Absatz 3 und 4)Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte
- Inhalt
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- ;fte müssen persönlich zuverlässig sein und ein Führungszeugnis und einen Auszug
- beschäftigt. Diese müssen vom Antragsteller namentlich benannt werden.2.4Der Antragsteller
- nachweisen müssen: aa)Kraftfahrzeugmechaniker,bb)Kraftfahrzeugelektriker,cc)Automobilmechaniker
- oderb)eine erfolgreiche Meisterprüfung in einem der folgenden Berufe nachweisen müssen: aa
- , Elektrotechnik oder Luft- und Raumfahrttechnik/Luftfahrzeugtechnik nachweisen müssen: aa)eine
§ 6a EStG
Pensionsrückstellung
- Inhalt
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- Pensionszusage erteilt wird, frühestens jedoch für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte
- der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet oder für das Wirtschaftsjahr, in dessen
- , bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet; in diesem Fall gilt f
§ 22 KfSachvG
Örtliche Kraftfahrsachverständigenregister
- Inhalt
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- ändigen, 4.zusätzlich beim Leiter der Technischen Prüfstelle und dessen
- Stellvertreter, beim Leiter der unmittelbar nachgeordneten Dienststelle und dessen Stellvertreter sowie beim
- technischen Leiter der Überwachungsorganisation und dessen Vertreter: Bestellung, Bestätigung
§ 40 LFGB
Information der Öffentlichkeit
- Inhalt
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- des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen
- erforderlichenfalls des Wirtschaftsbeteiligten oder des Inverkehrbringers, unter dessen Namen oder Firma das
- Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder
§ 21b InVorG
Vereinfachte Rückübertragung
- Inhalt
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- ;ck (§ 21a Abs. 2) übertragen werden, dessen Rückübertragung er bei dem Amt oder
- zur Regelung offener Vermögensfragen, in dessen Bezirk der Vermögenswert ganz oder ü
- Regelung offener Vermögensfragen dessen Berechtigung feststellt.(5) Der Erwerb nach dieser