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§ 5 HAGDV 1

Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen allgemein
Inhalt
  • Beschlüssen über Gleichstellungen sind in der Niederschrift außerdem die für die
  • ;nde im einzelnen darzulegen. Bei Beschlüssen über die Änderung von Entgelten und
  • Heimarbeitsausschuß seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat. Bei Beschlüssen über die Bildung
  • von Unterausschüssen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 HAG) sind in der Niederschrift die Befugnisse und

§ 17 ABBergV

Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
Inhalt
  • Anforderungen entsprechen. Arbeitsmittel müssen von angemessener Festigkeit und frei von
  • besteht, müssen sie besonderen Sicherheitserfordernissen genügen.(3) Der Unternehmer hat durch
  • Abschaltsysteme. Betätigungssysteme, die Einfluß auf die Sicherheit haben, müssen
  • Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten entsprechen dürfen, müssen spätestens zum 5

Anlage 2 SchHaltHygV

(zu § 3 Absatz 2)Zusätzliche Anforderungen an Schweinehaltungen gemäß § 3 Absatz 2
Inhalt
  • erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen müssen sich in einem baulichen Zustand
  • Standorte müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die eine Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs
  • zur Reinigung und Desinfektion des Schuhzeugs und der Fahrzeugräder müssen jederzeit
  • ordnungsgemäßen Aufbewahrung verendeter Schweine verfügen; diese müssen gegen unbefugten

§ 37a StBerG

Prüfung in Sonderfällen
Inhalt
  • Sinne von Absatz 2 müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer
  • worden sein. Sie müssen bescheinigen, dass der Inhaber in dem Staat, in dem er die
  • verleihen. Bewerber aus Staaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist, müssen
  • Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Akten- oder

§ 4 VersVergV

Besondere Anforderungen
Inhalt
  • .(2) Die fixe und die variable Vergütung müssen in einem angemessenen Verhältnis
  • nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens abhängig sein;4.müssen auch negative
  • ;ftsleitern, Geschäftsleiterinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleistet werden, müssen 1
  • Mitarbeiterinnen geleistet werden, müssen 1.von einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens abhä

§ 1 BaubetrV 1980

Zugelassene Betriebe
Inhalt
  • oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - durch den Betrieb
  • Bauwerken, insbesondere Verfugung von Verblendmauerwerk und von Anschlüssen zwischen
  • Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - die Baustellen des Betriebs mindestens
  • innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - der Betrieb mindestens

§ 15.10 BinSchUO2008Anh II

Elektrische Anlagen
Inhalt
  • Beleuchtungskörper der Notbeleuchtung müssen als solche gekennzeichnet sein.6.Die
  • zugeschaltet werden können. Sie müssen in der Lage sein, die aufgeführten Verbraucher wä
  • Isolationswiderstände und die Erdung für elektrische Systeme müssen anlässlich von
  • Untersuchungen nach § 2.09 geprüft werden.10.Die Energiequellen nach § 9.02 Nr. 1 müssen

§ 4 FSAV 2004

Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
Inhalt
  • (1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler
  • 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit müssen
  • , nicht beeinträchtigt wird.(5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen
  • Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet

Anhang BImSchV 18

Inhalt
  • Nr. 3.2.2.2 genannten Zeiten zu messen.3.2.2.1Ort der MessungenDer Ort der Messungen ist
  • dem Erdboden zu messen. Besondere Gründe bei der nach Nr. 1.2 erforderlichen Auswahl des am st
  • mindestens 0,4 m von den Begrenzungsflächen entfernt zu messen. Die Messung ist an mehreren Stellen im
  • grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, daß der Mittelungspegel des
  • . Bei den frequenzabhängigen Einflüssen ist von einer Frequenz von 500 Hz auszugehen.Werden

OLG Köln - 15 U 125/92

Oberlandesgericht Köln vom 16.02.1993
Inhalt
  • allein oder zumindest überwiegend den eigennützigen gewerblichen Inter-essen der Beklagten. Dies ergebe
  • Bildnisse des Klägers als werbemä-ßige Verwendung und damit als berechtigten Inter-essen des Klägers
  • , insbesondere Fotografien, des Klägers wie nachstehend wiedergegeben ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken
  • 29Bildnisse, insbesondere Fotografien, des Klä-gers ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken zu
  • . Allein die Förderung des Gewinns des Verwenders eines Bildnisses reicht nicht aus, um dessen

Anlage XVIIId StVZO 2012

(zu § 57b Absatz 3 und 4)Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte
Inhalt
  • ;fte müssen persönlich zuverlässig sein und ein Führungszeugnis und einen Auszug
  • beschäftigt. Diese müssen vom Antragsteller namentlich benannt werden.2.4Der Antragsteller
  • nachweisen müssen: aa)Kraftfahrzeugmechaniker,bb)Kraftfahrzeugelektriker,cc)Automobilmechaniker
  • oderb)eine erfolgreiche Meisterprüfung in einem der folgenden Berufe nachweisen müssen: aa
  • , Elektrotechnik oder Luft- und Raumfahrttechnik/Luftfahrzeugtechnik nachweisen müssen: aa)eine

§ 6a EStG

Pensionsrückstellung
Inhalt
  • Pensionszusage erteilt wird, frühestens jedoch für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte
  • der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet oder für das Wirtschaftsjahr, in dessen
  • , bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 27. Lebensjahr vollendet; in diesem Fall gilt f

§ 22 KfSachvG

Örtliche Kraftfahrsachverständigenregister
Inhalt
  • ändigen, 4.zusätzlich beim Leiter der Technischen Prüfstelle und dessen
  • Stellvertreter, beim Leiter der unmittelbar nachgeordneten Dienststelle und dessen Stellvertreter sowie beim
  • technischen Leiter der Überwachungsorganisation und dessen Vertreter: Bestellung, Bestätigung

§ 40 LFGB

Information der Öffentlichkeit
Inhalt
  • des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen
  • erforderlichenfalls des Wirtschaftsbeteiligten oder des Inverkehrbringers, unter dessen Namen oder Firma das
  • Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder

§ 21b InVorG

Vereinfachte Rückübertragung
Inhalt
  • ;ck (§ 21a Abs. 2) übertragen werden, dessen Rückübertragung er bei dem Amt oder
  • zur Regelung offener Vermögensfragen, in dessen Bezirk der Vermögenswert ganz oder ü
  • Regelung offener Vermögensfragen dessen Berechtigung feststellt.(5) Der Erwerb nach dieser