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Filesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.10.2012
- Inhalt
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- das OLG Köln (6 W 242/11) festgestellt, dass die Software “Observer”, mit der IP-Adressen im Internet
- fehlerfreie Funktionsweise der Software werde in regelmäßigen Abständen überprüft”. Das aber reicht gerade
- , das mit dem ersten Auskunftsbeschluss beizubringen ist. Dass man letztlich darauf nicht besteht
- , sondern vielmehr mit “drumherum” zufrieden ist, enttäuscht. Als würden Programmierer mit gutem
- nicht zwingend eines Sachverständigen-Gutachtens. Vielmehr reicht es, wenn die Glaubwürdigkeit der
Versteckte Videoüberwachung von Arbeitnehmern: Kein Beweisverwertungsverbot
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.10.2012
- Inhalt
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- Arbeitgeber, wobei im vorliegenden Fall eine öffentlich zugängliche Verkaufsfläche mit Kameras
- dann auch wieder an – zwar ist in diesem Fall nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen
- Die versteckte Überwachung eines Arbeitnehmers ist zur Aufklärung von Straftaten durch diesen
- überwacht wurde. Da die Kamera versteckt angebracht war, wurde gegen §6b II BDSG verstoßen, der eine
- Beweisverwertungsverbot führen, was auch regelmäßig der Fall ist (siehe dazu unten den weiterführenden Link). Das
OLG Köln: Kein Unterlassungsanspruch bei Google Auto Suggest
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.10.2012
- Inhalt
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- Die Google Auto-Suggest-Funktion ist weiterhin heftig in der Diskussion: Es geht darum, dass beim
- von Google handelt, so ist es doch keine eigene inhaltliche Aussage im Sinne einer selbst
- , aus sich heraus aussagekräftigen Äußerung fern [...] Die Meinungsfreiheit, die auch das Recht
- aussieht, das wird gerade nicht gesagt und ist letztlich hinzunehmen. Es läge damit im Ergebnis auf
- . Inwiefern Richter, die ein Urteil abfassen, das in Reihe einzelne Sätze mit mehr als 35 Wörtern am Stück
Nachbarrecht: Nachbar hat Katze zu dulden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.10.2012
- Inhalt
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- beschmutzt: In Wohngegenden, die – wie hier – aus Häusern mit Gärten bestehen, gehört die
- Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Da es unmöglich ist, Katzen innerhalb des
Nachbarrecht: Düngung mit Pferdemist ist hinzunehmen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.10.2012
- Inhalt
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- werden. Wie sich aus den vorgelegten Lichtbildern ergibt und im übrigen auch gerichtsbekannt ist
- , liegen die Grundstücke der Parteien nicht in einem Villenviertel sondern in ländlicher Umgebung mit
- mit natürlichen Dungstoffen ein, zu denen insbesondere auch Pferdemist zu rechnen ist, ohne dass
- Beim Amtsgericht Neuss (36 C 337/89) ging es um die Düngung eines Grundstücks mit Pferdemist, gegen
- hierin bereits eine belästigende Einwirkung liegt. Wenn in diesem Zusammenhang der Pferdemist in der
Wettbewerbsrecht: Abmahnung von Walter Thummerer Endler & Coll. auf eBay
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.10.2012
- Inhalt
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- Streitwerts von 20.000 Euro ergibt sich in der Summe eine recht hohe Forderung. Allgemein, wie immer im
- Fehler zu prüfen, sondern sieht sich die Angebote recht genau an. Dabei wird dann auch ein
- unsubstantiiert mit einem “Ladenpreis” geworben wird. Die Unterlassungserklärung ist mit der üblichen Kritik zu
- wettbewerbsrechtlich relevanter Verstöße. Zum einen ist es das Übliche: Unzureichende Widerrufsbelehrung
- sehen, positiv zu bemerken ist aber, dass die Unterlassung konkret hinsichtlich des Marktplatzes eBay
OLG Schleswig zur Unwirksamkeit von "Nichnutzungsgebühr" und einer SIM-Karten-"Pfandgebühr" im Telekommunikationsvertrag
Rechtsanwalt carsten laumann vom 11.10.2012
- Inhalt
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- BGB nicht standhält. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts nicht
- - und Preisliste. Sie wird dem Kunden nur dann mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er
- - in der Beschreibung des Tarifs "Vario 50/Vario 50 SMS T-Mobile" (Anlage K 1) ist keine
- abgegoltenen Inklusivleistungen nicht in Anspruch nimmt, ist evident. Die Frage, ob es sich um eine
- des Pfandes im Falle einer verspäteten Rücksendung der Karte in Betracht kommt. Dass die "Pfandgebühr
Unbedachte Facebook Pinnwand Postings: Was geht jedenfalls nicht?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.10.2012
- Inhalt
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- recht überschaubare Tretminen, die man derzeit vermeiden sollte, und auch kann. Eine sehr kurze
- Gratwanderung ist zu schwierig und es droht nicht nur eine Abmahnung, sondern im schlimmsten Fall die
- , das Wort “Amok” in der Öffentlichkeit als Schüler zu vermeiden. Tatsache ist, dass Vorkommnisse sowohl
- hatte das hier erläutert und im Ergebnis ist eine solche Einwirkung wohl sinnvoller als direkt zu
- ist, sondern darüber hinaus auch noch schnell für Streit sorgt – auch vor Gericht. Dabei sind es
Ernst nehmen: Abmahnung von Zimmermann und Decker namens Ciboule Trading
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.10.2012
- Inhalt
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- diverser Marken rund um den Namen “böhse Onkelz” ist (siehe nur hier). Wer mit einschlägigen
- Schreiben oder der “Kopf in den Sand”-Methode, ist bei dieser Abmahnung vollkommen fehl am Platz!
- Produkten handelt, die etwa selbst hergestellt wurden, wird u.a. auf Unterlassung- und Schadensersatz in
- Anspruch genommen. Auf Grund der hier ggfs. im Raum stehenden Ansprüche aus den Bereichen des Urheber
- sogenannte “Massenabmahnung”, es ist zudem eindringlich davor zu warnen, die Sache auf die leichte
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Auto weg?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.10.2012
- Inhalt
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- Weltuntergang ist – Fahren ohne Fahrerlaubnis. Interessanterweise wird im Strafbefehl aber nicht nur eine
- recht hohe Strafe verhängt, sondern darüber hinaus auch noch die Einziehung des KFZ (als “Tatwerkzeug
- erhalten: Wenn Post “im gelben Umschlag” kommt, sofort öffnen, den Umschlag nicht wegwerfen, lesen
- einem Strafbefehl ist der Zug regelmäßig gar ganz abgefahren, wenn man die 2-Wochen Frist nicht einhält
- . In einem vorliegenden Fall geht es um einen Vorwurf, der zwar unschön, aber keineswegs ein
Werberecht: Duftmarketing erlaubt?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- der Praxis offenkundig recht umfangreich betrieben, ist aber zugleich nicht wirklich Thema einer
- und in Kinos ist, entsprechende Beschilderung vorausgesetzt, m.E. durchaus in Einklang mit dem
- ernsthaften Auseinandersetzung. Nun ist dieser Bereich auch sehr umfangreich: Wenn der im Kino
- Gemütlichkeit verbreitet ist das nun mal das eine. Wenn aber mit Pheromonen gearbeitet wird, um vielleicht
- , der “den Werbecharakter von geschäftliche Handlungen verschleiert”. M.E. ist das im gewählten
BGH: Nur eingeschränkte Haftung des Waldbesitzers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen
- waldtypische Gefahren. Nun hatte der BGH sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem jemand von einem
- spielt dabei §14 BWaldG, der u.a. besagt: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist
- zusteht. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber wollte, dass dem Waldbesitzer, der das Betreten des
- Verkehrssicherungspflichten tragen muss. Er haftet im Ergebnis daher (auch ausweislich des Gesetzes) nicht für
Bezahlen mit NFC: Rechtsprobleme im Vorbeigehen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- man sich ein einzelnes Album mit Vorfreude holte und genoss. Vielleicht ist es in vielerlei Hinsicht
- an der Supermarktkasse “mit der Karte”. Das Ergebnis ist zweischneidig: Einmal einen sicherlich
- Anfang, es ist zu erwarten, dass massenhafte Infiltration der Zahlstationen in den Geschäften bald
- ein zunehmendes Problem ist. Mit dem Bezahlen per “NFC” wird das ohnehin problematische Feld wohl
- Es ist absehbar, dass es sich hierbei weniger um einen Hype als langfristige Perspektive handelt
OLG Hamm: Meinungsfreiheit braucht Anonymität
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- Das OLG Hamm (3 U 196/10) hat mit deutlichen Worten festgestellt, dass die im Gesetz (§13 VI TMG
- bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die
- ) verankerte Quasi-Garantie anonymer Nutzung im Internet wesentlicher Bestandteil des Schutzes der
- Meinungsäußerungsfreiheit ist: Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der
- -, MMR 2009, 608, 612). Darüber hinaus geht das OLG so weit, festzustellen, dass die in §13 VI TMG
Abmahnwahnsinn: 3000 Euro für ein Foto?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- Rechte des Künstlers an seinem Werk! Die Aussage des Künstlers ist insofern wenig hilfreich bei Kritik
- Aktuell geht wieder eine Welle durch die Blogosphäre weil Abmahnungen unterwegs sind, mit denen
- ” werden (siehe dazu beispielhaft hier, hier, hier oder hier). Dabei ist wieder einmal festzustellen
- Thema: 1. So viel Geld für ein Foto? Natürlich ist es auf den ersten Blick immer befremdlich, wenn
- . Wenn man nämlich sieht, dass hier eine Nutzung seit 2009 (mithin 3 Jahre) im Raum steht und man im