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§ 21 AktGEG

Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen
Inhalt
  • ;ssen gilt auch für Jahresabschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes

§ 16 ApoG

Inhalt
  • nachweist.(2) Zweigapotheken müssen verwaltet werden. § 13 gilt entsprechend.(3) Die Erlaubnis

§ 10 FoVG

Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material
Inhalt
  • Satz 1 müssen durch die Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe vom übrigen Vermehrungsgut

§ 16 FinDAG

Umlage
Inhalt
  • ;gen, nicht eingegangenen Beträgen und Überschüssen der Vorjahre anteilig auf die

§ 38 GGVSEB

Übergangsbestimmungen
Inhalt
  • werden.(2) Benannte Stellen nach § 16 der ODV müssen die für die Wahrnehmung der Zust

§ 5 FFAV

Bekanntmachung der Ausschreibungen
Inhalt
  • Bekanntmachungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: 1.den Gebotstermin,2.das

§ 259 FamFG

Formulare
Inhalt
  • Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen.

§ 20 AufenthV

Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
Inhalt
  • der Parlamentarischen Versammlung des Europarates,3.von vatikanischen Pässen, wenn sie sich

§ 1115 BGB

Eintragung der Hypothek
Inhalt
  • (1) Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger, der Geldbetrag der Forderung

§ 1597 BGB

Formerfordernisse; Widerruf
Inhalt
  • (1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.(2) Beglaubigte

§ 1475 BGB

Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten
Inhalt
  • Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so müssen die Ehegatten zurü

II. BTGO1980Anl 4

Die Einreichung der Fragen
Inhalt
  • . 3 und Nummer 2 Abs. 1 entsprechen.8.Mündliche Fragen müssen vor der Sitzungswoche bis

§ 3a BTGO1980Anl 3

Einsichtnahme in Verschlusssachen
Inhalt
  • Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von Gremien, die auf Grund rechtlicher Grundlage regelm

§ 6 TransgV

Anforderungen an die Fortbildung
Inhalt
  • verantwortlichen Personen sowie das sonstige Personal müssen durch geeignete Fortbildung über

§ 45 BetrVG

Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Inhalt
  • Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.