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§ 4 PatBeteiligungsV

Verfahren der Beteiligung
Inhalt
  • Hälfte selbst Betroffene sein sollen. Dabei ist das Einvernehmen kenntlich zu machen. Die

§ 6 PrLagerhBeihV

Aufzeichnungs-, Anzeige- und Aufbewahrungspflichten
Inhalt
  • .gesonderte Aufzeichnungen zu machen über den Zugang und Abgang oder den sonstigen Verbleib sowie den

§ 26 RÜG

Ermittlung von rentenrechtlichen Zeiten
Inhalt
  • als sechs Kalendermonaten als ein weiteres Jahr.(3) Machen Versicherte glaubhaft, daß sie im

§ 31 SEAG

Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
Inhalt
  • Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen.

§ 111a SGB 5

Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen
Inhalt
  • bis zum 1. Januar 2004 gegenüber dem Träger der Einrichtung schriftlich geltend machen.

§ 69 SGB 7

Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
Inhalt
  • wegen Unterhaltsbedürftigkeit hätten geltend machen können.(2) Sind aus der aufsteigenden

§ 5 QNormBanV

Freistellung von den Konformitätskontrollen
Inhalt
  • Fortbestehens der Freistellungsfähigkeit erforderlichen Angaben zu machen sowie die für

§ 11 SCEAG

Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung
Inhalt
  • anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gef

§ 22b SGB 2

Inhalt der Satzung
Inhalt
  • Satzung ist mit ihrer Begründung ortsüblich bekannt zu machen.(3) In der Satzung soll f

§ 48c SGB 4

Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung
Inhalt
  • Vorschlagsberechtigung erfüllen und glaubhaft machen, dass sie bei mindestens fünf

§ 29 MitbestGWO 2 2002

Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
Inhalt
  • kenntlich zu machen, wer als Mitglied und wer als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. § 27 Abs. 5 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

§ 3 FlugLSV 1

Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
Inhalt
  • 1 Satz 2 feststellen und im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Feststellung von Datenformaten, die f

§ 27 MitbestGWO 1 2002

Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
Inhalt
  • zu machen, wer als Mitglied und wer als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. § 25 Abs. 5 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

§ 6 LAGÄndG 16

Anwendungszeitpunkt
Inhalt
  • Gesetzes Vertreibungsschäden oder Ostschäden geltend machen können, wird

§ 12 AGG

Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Inhalt
  • Dienststelle bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle