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OLG Köln - 25 UF 220/81
Oberlandesgericht Köln vom 03.06.1982
- Inhalt
-
- während der Woche weitgehend gemeinsam ein. Die Antragstellerin bereitet das Essen und Getränke dazu vor
- reichlich gekocht, um dann am nächsten Tag noch Essen vorbereitet zu haben, so daß sie nur alle zwei Tage
- Essen nehme, so daß sie dann am nächsten Tag wieder neu kochen müsse. Auch die Abendmahlzeit nehmen
- Plan sich regelmäßig nicht verwirklichen ließ, weil auch der Antragsgegner sich von dem Essen nahm
- Ausgleich dafür, daß sie im Interesse des Kindes den Antragsgegner nicht vom gemeinsamen Kochen und Essen
§ 15 WpPG
Werbung
- Inhalt
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- ) Werbeanzeigen müssen als solche klar erkennbar sein. Die darin enthaltenen Angaben dürfen
- ;ssen, falls dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird.(4) Alle ü
- verbreiteten Informationen, auch wenn sie nicht zu Werbezwecken dienen, müssen mit den im Prospekt
§ 17 NMV 1970
Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit
Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind
- Inhalt
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- (1) Wird für steuerbegünstigte Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder
- bezeichneten Wohnungen, die auch mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert
- ;tszuschüssen nach § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 1971
§ 12 BesVNG 2
Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter
und Soldaten
- Inhalt
-
- üge anstelle von Unterhaltszuschüssen nach den bisherigen bundes- oder landesrechtlichen
- Unterschiedsbetrages zwischen den bisherigen Unterhaltszuschüssen einschließlich von Zulagen oder zwischen
- den Bezügen anstelle von Unterhaltszuschüssen und den Anwärterbezügen nach
Anlage 3 AGOZV
(zu § 5 Abs. 2 Nr. 3)
Besondere Anforderungen an Bestände von Anbaumaterial
- Inhalt
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- Erzeugung von Zwiebeln oder Bulben bestimmt sind, müssen frei von Anzeichen für einen
- Organismen aufwiesen.b)Die Einzelpflanzen eines Vermehrungsbestandes müssen mit Indikatorpflanzen
- und Bulben müssen visuell untersucht und frei von Anzeichen für einen Befall mit den in
§ 66 AWV 2013
Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Inhalt
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- ;ndischen Banken müssen die Angaben gemäß Anlage Z5 „Forderungen und
- Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Nichtbanken müssen die Angaben
- Finanzinstrumenten“ enthalten sein müssen. Die Bestände sind grundsätzlich mit
§ 5 AbLaV
Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten
- Inhalt
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- mindestens zwölf Stunden liegen müssen, oderb)mindestens vier Stunden am Stück zu einem
- liegen müssen, oderc)mindestens acht Stunden am Stück zu einem beliebigen Zeitpunkt einmal alle
- 14 Tage, wobei zwischen den Abschaltungen mindestens sieben Tage liegen müssen, und4.der Abruf
§ 52a StVZO 2012
Rückfahrscheinwerfer
- Inhalt
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- ärts fährt oder zu fahren beginnt.(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei R
- oder eingeschaltet bleiben.(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine
- ;ckfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.
§ 44 StVZO 2012
Stützeinrichtung und Stützlast
- Inhalt
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- kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des
- Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung
- Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar
§ 8 TabProdV
Art der Kennzeichnung
- Inhalt
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- ) Die Warnhinweise nach § 7 Abs. 1 und 3 müssen mindestens 30 vom Hundert der Außenfl
- mehr als 75 Quadratzentimeter aufweist, müssen die in § 7 Abs. 1 und 2 genannten
- angebracht sein. Sie sind unablösbar aufzudrucken, müssen unverwischbar sein und dürfen nicht
§ 15 SeeUnterkunftsV
Schlafräume
- Inhalt
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- der für Arbeiten genutzten Gänge angeordnet sein.(5) Die Schlafräume müssen von
- den Schlafräumen und den anderen Räumen müssen allgemeine Verkehrsgänge oder
- teilen müssen.(7) Soweit möglich ist bei der Gestaltung von Schlafräumen an Bord die
§ 18 VSVgV
Bekanntmachung von Vergabeverfahren
- Inhalt
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- vergeben beabsichtigen, müssen dies durch eine Bekanntmachung mitteilen.(2) Die Bekanntmachung
- erstellt.(3) Auftraggeber müssen in der Bekanntmachung insbesondere angeben:1.bei der Vergabe
- Auftraggeber müssen den Tag der Absendung nachweisen können.(5) Die Bekanntmachung und ihr Inhalt
§ 24 BörsG 2007
Börsenpreis
- Inhalt
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- Freiverkehr an einer Wertpapierbörse festgestellt werden.(2) Börsenpreise müssen ordnungsmä
- § 30 nichts anderes bestimmt ist, müssen den Handelsteilnehmern insbesondere Angebote zug
- betrauten Handelsteilnehmer.(3) Soweit in § 31 nicht anderes bestimmt ist, müssen Bö
§ 25 BranntwMonG
- Inhalt
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- ). Brennerei und Landwirtschaft müssen für Rechnung desselben Besitzers betrieben werden. 2.In der
- des Brennereibetriebes (Schlempe) müssen restlos an das Vieh der Brennereiwirtschaft verfü
- ände des Brennereibetriebes (Schlempe) müssen restlos an das Vieh der Brennereigüter
§ 13 EBO
Bahnsteige, Rampen
- Inhalt
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- auf Personenbahnsteigen (Säulen und dergleichen) müssen bis zu einer Höhe von 3,05 m
- Reisenden, die Übergänge (§ 11 Abs. 1 Satz 2) überschreiten müssen, ist zu
- Einsteigetüren von Reisezugwagen geöffnet werden müssen. Andere Seitenrampen zum Be- oder