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BGH: zur Anpassung von Vorauszahlungen und nachfolgender Kündigung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.01.2013
- Titel
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- BGH: zur Anpassung von Vorauszahlungen und nachfolgender Kündigung
- Inhalt
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- Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der
- von monatlich 40 € und erhob jeweils konkrete Einwendungen gegen die Abrechnungen. Bezüglich der
- nach Wohnfläche abzurechnenden Kosten für Wasser und Abwasser fehle es schon an einer formell
- die Reinigung von Treppenhaus und Hof sowie die Pflege der Parkflächen entsprechend der
- mietvertraglichen Regelung selbst vornähmen und nicht ersichtlich sei, dass der Hausmeister überhaupt
Filesharing-Abmahnungen: We Save Your Copyrights will einfach nicht mir mir kommunizieren
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.01.2013
- Inhalt
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- Mandnatin ist nett. Aber ich habe bereits die 2 Mal zuvor die Kollegen angeschrieben und meine
- Mandatierung angezeigt. Also schreibe ich sie wieder an und warte auf den 4. Anruf der Mandantin.
BGH: zur außerordentlichen Kündigung und Anwendbarkeit der Schonfrist
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Titel
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- BGH: zur außerordentlichen Kündigung und Anwendbarkeit der Schonfrist
- Inhalt
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- Hausverwaltung des Klägers erklärte unter dem 20. Dezember 2010 die fristlose und fristgemäße Kündigung
- Klage auf Räumung und Zahlung in Höhe von 3.754,80 € ein. In der Klage ist eine erneute fristlose und
- . Die Beklagten haben Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und beantragen, die Zwangsvollstreckung
- eingeräumt. Diese Frist habe der Kläger abgewartet und erst gekündigt, als nach Ablauf von drei Monaten
- keine Zahlung eingegangen sei und auch sonst keine Nachricht von den Beklagten vorgelegen habe. Nach
BGH: zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Verschulden des Mieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Titel
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- BGH: zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Verschulden des Mieters
- Inhalt
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- im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben als zum Nachteil der Klägerinnen erkannt worden ist. Die
- teilten die Beklagten den Klägerinnen mit, dass sich im Haus aufgrund baulicher Mängel Schimmel und
- Kondenswasser bilde, und baten um Abhilfe, die die Klägerinnen ablehnten. Nach deren Ansicht, die
- sie den Beklagten anlässlich eines Ortstermins im Dezember 2008 mitteilten, ist das Heizungs- und
- Lüftungsverhalten der Beklagten für die Schimmel- und Kondenswasserbildung verantwortlich. Die
BGH: zur Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- gerichteten Klage in Höhe eines Teilbetrages von 200,47 € Euro nebst Zinsen stattgegeben und sie im Übrigen
- eingetreten, denn bis zu diesem Zeitpunkt sei die Klage zulässig und begründet gewesen. Nach der
- 2009 begonnen habe und noch nicht abgelaufen sei. Dies ergebe sich daraus, dass der Mieter nach der
- hatte während des Mietverhältnisses die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen einzubehalten und so
BGH: zu Modernisierung und Verbesserungen der Mietsache
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Titel
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- BGH: zu Modernisierung und Verbesserungen der Mietsache
- Inhalt
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- Berlin vom 10. Januar 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über
- an, die damals mit einem Einzelofen und einem G. -Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute
- Klage abgewiesen. Das Landgericht hat das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und der Klage stattgegeben
- Energie führt und ob in ihrer Person ein Härtegrund im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 2 BGB vorliegt. Die
- Sache ist daher zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen
Fahndung 2.0 für Arbeitgeber
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.01.2013
- Inhalt
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- Nach einem Bericht der F.A.Z. (Samstagsausgabe) vom 12.01.2013 haben sich Union und FDP
- „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten
- Überwachung mit Video ist unzulässig, ebenso in Umkleide- und Sanitärräumen. Ortungssysteme - etwa von
- Lastwagenfahrern per Satellit (GPS) - und biometrische Zugangskontrollen am Werkstor sind unter
- säubern und möglicherweise kompromittierende Inhalte zu entfernen.In diesem Zusammenhang dürften folgende
LG Düsseldorf: Aktmodell erhält Schmerzensgeld für Abdruck von Nacktfotos
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2013
- Inhalt
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- jetzt 5.000,- € Schmerzensgeld zu.Die junge Frau hatte für die Ausstellung "Diana und Actaeon
- gestanden und sich dabei fotografieren lassen. Das Museum veröffentlichte kurz darauf unerlaubt Aufnahmen
- hatte das Aktmodell nicht in eine Veröffentlichung und Verbreitung des streitgegenständlichen
- schwerwiegend dar. Für die Argumentation der Beklagten, dass derjenige, der sich freiwillig nackt zeigt und
- Persönlichkeitsrechts muss es vielmehr jedem Menschen frei stehen, zu entscheiden, ob und welchem Personenkreis
ebay-Betrüger werden auch immer einfallsreicher
Sebastian Dosch vom 11.01.2013
- Inhalt
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- machen es sich bei ebay leicht und erstellen für ihre Angebote keine eigenen Produktfotos, sondern "klauen" sie auf der Webseite des Herstellers. [...]
Google Analytics - Bußgeldandrohung durch das Datenschutzzentrum Saarland
Rechtsanwalt Marcus Dury vom 11.01.2013
- Inhalt
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- Saarland eine große Anzahl saarländischer Webseitenbetreiber angeschrieben und den angeblich nicht
Neue Abzockmasche auf eBay: manipulierte Auktionen
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 11.01.2013
- Inhalt
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- Im "eBay-Recht" gibt es zwei Bereiche, bei denen sehr häufig Rechtsrat gesucht wird: Urheberrechtsverletzungen (Bilderklau) und Probleme [...]
Ein neuer Stern am Abmahnhimmel vertritt ein altes Sternchen am Pornohimmel
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.01.2013
- Inhalt
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- pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 €für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.Der
- wichtigste Rat:Handeln Sie nicht überstürzt: Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und
- die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Kanzlei
- für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten
- mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie sich
Vorschaubilder abmahnen: Das geht auch bei LinkedIn, XING oder Google+
Sebastian Dosch vom 11.01.2013
Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.01.2013
- Titel
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- Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern – Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Inhalt
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- Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern: Die wichtigsten Fragen und Antworten Es ist das derzeit
- generierte Vorschaubilder und Texte beim Nutzen der Teilen-Funktion (z.B. Facebook “Share-Button”). Nachdem
- dem weiterführende Fragen gestellt wurden und nachdem auch die Beschäftigung im Netz mit diesem Thema
- nicht aufhört, habe ich den Fragenkatalog noch einmal erweitert und fasse hier den aktuellen Stand
- werden. Indem das Foto in einem sozialen Netzwerk geteilt und das Vorschaubild angezeigt wird, wird
Zwangsvollstreckung ab 1. Januar 2013 – vereinfachte Forderungsvollstreckung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.01.2013
- Inhalt
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- weitere Änderung betrifft die Forderungsvollstreckung, also z.B. in Lohn-, Gehalts-, Renten- und
- Honorarforderungen, Gefangenengelder, Versicherungsleistungen, Konto- und Sparguthaben etc. Der zur
- Geldforderungen bis 5.000,00 € die komplett elektronische Beantragung eines Pfändungs- und
- Überweisungsbeschlusses und soll zu einer deutlichen Beschleunigung des Verfahrens führen. Bei der Berechnung
- des Höchstbetrags von 5.000,00 € bleiben Nebenforderungen und Kosten der Zwangsvollstreckung