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§ 969 BGB
Herausgabe an den Verlierer
- Inhalt
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- Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.
§ 5a ChemVerbotsV
Betankungseinrichtungen
- Inhalt
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- Die §§ 2 bis 5 gelten nicht für die Abgabe von Ottokraftstoffen an Tankstellen und sonstigen Betankungseinrichtungen.
Die Werbeaussage „Abnehmen ohne Diät“ ist irreführend, wenn die beworbene Stoffwechsel-Therapie zumindest auch auf Diät basiert
Dr. Sven Mühlberger vom 03.09.2014
- Inhalt
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- geschäftliche Handlung sei irreführend, wenn sie unrichtige oder in sonstiger Weise zur [...]
§ 5 FMStFG
Vermögenstrennung, Bundeshaftung
- Inhalt
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- nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.
§ 32 GAD
Nichtentsandte Beschäftigte deutscher
Staatsangehörigkeit
- Inhalt
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- deutschen Arbeitnehmer richten sich nach den für sie geltenden Tarifverträgen und sonstigen Bestimmungen.
§ 24 GBO
- Inhalt
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- eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten oder mit dem Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses erlischt.
§ 10 KARG
- Inhalt
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- Die Treuhandschaft des Bundes und des Landes Berlin an dem Eigentum und den sonstigen Vermö
§ 1 AuslVZV 1995
Anspruchsvoraussetzungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- Inhalt
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- Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst. Bei sonstigen Einzelverwendungen
§ 6 BBahnVermG
- Inhalt
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- Gewerkschaft, Genossenschaft, politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisation weggenommen worden sind.
§ 74 BBiG 2005
Erweiterte Zuständigkeit
- Inhalt
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- sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder außerhalb des öffentlichen
§ 184 BBauG
Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse
- Inhalt
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- ;udeteils oder einer sonstigen baulichen Anlage berechtigen.
§ 129 SGB 9
Unabhängige Tätigkeit
- Inhalt
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- ;llung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen die Zulassung bevorzugt erteilt werden.
§ 14 RuStAG
- Inhalt
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- sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.
§ 11 HdGStiftG
Ehrenamtliche Tätigkeit
- Inhalt
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- sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.
§ 10 KAEAnO
- Inhalt
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- werden die Gültigkeit und die sonstigen Bestimmungen eines Konzessionsvertrags nicht berührt.