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Anlage II Kap IV I EinigVtr
Anlage II Kapitel IV
Abschnitt I
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.Sparkassengesetz vom 29
- nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen sind die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden mit
- des öffentlichen Rechts sind: 1.im Bereich der Evangelischen Kirche:a)die Evangelische
- ;ffentlichen Rechts sind, entsprechende Anwendung. Abschnitt IV Melderechtliche Regelungen § 16 (1
- Kirche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenordnung in der
2. Staatsexamen Juni 2010 NRW – Part 1
Dr. Christoph Ohrmann vom 14.06.2010
- Inhalt
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- : Anwaltsklausur ohne Anträge und ohne Schriftsatz, allgemeines Persönlichkeitsrecht, insb. Recht am eigenen
- , Haftungsverband der Grundschuld, Insolvenzordnung, Absonderung Z4: Anwaltsklausur mit Schriftsatz
- , Schuldrecht AT, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Beweisfragen, “Hörfalle” + allgemeines Persönlichkeitsrecht, Prozessual, EugVVO und Aufrechnung
§ 85a VAG
Information über Geschäftstätigkeit im Ausland
- Inhalt
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- Für das Versicherungsgeschäft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
- die §§ 10 und 10a Anwendung, wenn den Versicherungsverträgen deutsches Recht zugrunde liegt.
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige bei Hartz-IV-Verfahren
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 10.11.2014
- Inhalt
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- von DATEV. Einsortiert unter:Hartz IV, Sozialrecht, was Recht ist... Tagged: Hartz IV, SGB II, Verfahren, Zeugen
- Verwandte müssen in “Hartz IV”-Prozessen als Zeugen aussagen. Ihnen steht kein
§ 29 SprengV 1
- Inhalt
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- . 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes nachzuweisende Fachkunde umfaßt
- ;ßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.
- Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmä
- (1) Die in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und in der Prüfung nach § 9 Abs
- und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen soweit die technischen und rechtlichen Kenntnisse
§ 83 MarkenG
Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
- Inhalt
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- grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist oder 2.die Fortbildung des Rechts oder die
- verletzt worden sind, oder 6.daß der Beschluß nicht mit Gründen versehen ist.
- , wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde in dem Beschluß zugelassen hat. Die
- Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung.(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn 1.eine Rechtsfrage von
- ) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bedarf es nicht, wenn gerügt wird, 1.daß
§ 3.33 RheinSchPV 1994
Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)
- Inhalt
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- zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 38Die quadratische Tafel ist auf beiden Seiten weiß mit
- schwarzes "P" im Mittelfeld. Die dreieckige Zusatztafel ist auf beiden Seiten weiß und zeigt in
- rotem Rand und trägt einen roten Schrägstrich von links oben nach rechts unten und ein
- ;rde verboten ist, muß dieses Fahrzeug an Deck in der Längsebene führen:eine
- schwarzen Zahlen die Entfernung in Metern an, innerhalb derer das Stilliegen verboten ist. 2.Bei Nacht
§ 377 HGB
- Inhalt
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- dieses Mangels als genehmigt.(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
- (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware
- ;igem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkä
- unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung
§ 56 TKG 2004
Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten
- Inhalt
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- kann widerrufen werden, wenn diese Rechte länger als ein Jahr nicht ausgeübt wurden oder
- (1) Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in der
- Internationalen Fernmeldeunion durch und überträgt dem Antragsteller die daraus
- hervorgegangenen Orbit- und Frequenznutzungsrechte. Voraussetzung dafür ist, dass 1.Frequenzen und
- Orbitpositionen verfügbar sind,2.die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sowie anderen
§ 7 VAG
Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts erteilt werden.(1a) Der Ort der Hauptverwaltung muß im Inland gelegen
- äften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang
- von Fremdmitteln besteht regelmäßig kein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des Satzes 1
- ; § 53c Abs. 3c bleibt unberührt. Bei einem anderen Geschäft ist ein solcher
- Zusammenhang nur anzunehmen, wenn es nicht mit einem zusätzlichen finanziellen Risiko verbunden ist.(3
§ 39 WVG
Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten
Grundstücksnutzungen
- Inhalt
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- Anspruch auf die durch das Verbandsunternehmen entstehenden Vorteile. Der Nutzungsberechtigte ist in diesem
- Unternehmen betroffen wird, auf Grund eines vom Eigentümer abgeleiteten Rechts genutzt, hat der
- oder Vertrag zustehenden Rechte innerhalb eines Jahres 1.ein Pacht- oder Mietverhältnis unter
- .(2) Im Falle des Absatzes 1 kann der Nutzungsberechtigte unbeschadet der ihm nach Gesetz, Satzung
§ 14 KARG
- Inhalt
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- Kassendentistischen Vereinigungen; ihre Rechte und Pflichten sowie ihr Vermögen gehen im Weg der
- werden aus Anlaß dieses Rechtsübergangs nicht erhoben.
- (1) Als Zahnärzte im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die gemäß § 123 der
- Reichsversicherungsordnung in der Fassung des § 22 des Gesetzes über die Ausübung der
- ) Mit der Errichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erlöschen die bestehenden
§ 5 FreizügG/EU 2004
Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
- Inhalt
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- ;ndung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese
- Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Absatz 1 kann aus besonderem Anlass überprüft werden.(4) Sind
- ;ndige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs
- die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begrü
- nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehö
§ 215 BRAO
Übergangsregelungen
- Inhalt
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- weitere Verfahren nach dem bis zu diesem Tag geltenden Recht.(3) Die vor dem 1. September 2009 anh
- zum 31. August 2009 geltenden Rechts getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam. Auf
- (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen werden in
- der Lage, in der sie sich an diesem Tag befinden, nach diesem Gesetz in der ab diesem Tag geltenden
- Fassung fortgeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßnahmen, die auf Grund des bis
Markenrecht: Mehr Verantwortung für Verkaufsplattformen bei Markenrechtsverletzung durch „fremde“ Produkte
Rechtsanwalt Bernd Fleischer vom 09.12.2019
- Inhalt
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- daher als Inhaber einer Unionsmarke in seinem Recht verletzt, Dritten die Benutzung des
- EuGH, dass eine Verkaufsplattform wie Amazon nach EU-Recht nicht von einer Haftung wegen fremder
- dieser EU-Verordnung hat der Inhaber einer Unionsmarke das Recht, Dritten den geschäftlichen
- Zweck des Anbietens oder des Inverkehrbringens im Sinne der EU-Verordnung gelagert werde. In diesem
- entsprechenden Zeichens zu untersagen. Der BGH hat nun den EuGH um Auslegung der Verordnung über die Rechte