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Anlage II Kap IV I EinigVtr

Anlage II Kapitel IV Abschnitt I
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1.Sparkassengesetz vom 29
  • nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen sind die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden mit
  • des öffentlichen Rechts sind: 1.im Bereich der Evangelischen Kirche:a)die Evangelische
  • ;ffentlichen Rechts sind, entsprechende Anwendung. Abschnitt IV Melderechtliche Regelungen § 16 (1
  • Kirche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenordnung in der

2. Staatsexamen Juni 2010 NRW – Part 1

Dr. Christoph Ohrmann vom 14.06.2010
Inhalt
  • : Anwaltsklausur ohne Anträge und ohne Schriftsatz, allgemeines Persönlichkeitsrecht, insb. Recht am eigenen
  • , Haftungsverband der Grundschuld, Insolvenzordnung, Absonderung Z4: Anwaltsklausur mit Schriftsatz
  • , Schuldrecht AT, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Beweisfragen, “Hörfalle” + allgemeines Persönlichkeitsrecht, Prozessual, EugVVO und Aufrechnung

§ 85a VAG

Information über Geschäftstätigkeit im Ausland
Inhalt
  • Für das Versicherungsgeschäft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
  • die §§ 10 und 10a Anwendung, wenn den Versicherungsverträgen deutsches Recht zugrunde liegt.

Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige bei Hartz-IV-Verfahren

Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 10.11.2014
Inhalt
  • von DATEV. Einsortiert unter:Hartz IV, Sozialrecht, was Recht ist... Tagged: Hartz IV, SGB II, Verfahren, Zeugen
  • Verwandte müssen in “Hartz IV”-Prozessen als Zeugen aussagen. Ihnen steht kein

§ 29 SprengV 1

Inhalt
  • . 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes nachzuweisende Fachkunde umfaßt
  • ig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.
  • Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmä
  • (1) Die in der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und in der Prüfung nach § 9 Abs
  • und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen soweit die technischen und rechtlichen Kenntnisse

§ 83 MarkenG

Zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde
Inhalt
  • grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist oder 2.die Fortbildung des Rechts oder die
  • verletzt worden sind, oder 6.daß der Beschluß nicht mit Gründen versehen ist.
  • , wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde in dem Beschluß zugelassen hat. Die
  • Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung.(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn 1.eine Rechtsfrage von
  • ) Einer Zulassung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bedarf es nicht, wenn gerügt wird, 1.daß

§ 3.33 RheinSchPV 1994

Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander (Anlage 3 Bild 62)
Inhalt
  • zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 38Die quadratische Tafel ist auf beiden Seiten weiß mit
  • schwarzes "P" im Mittelfeld. Die dreieckige Zusatztafel ist auf beiden Seiten weiß und zeigt in
  • rotem Rand und trägt einen roten Schrägstrich von links oben nach rechts unten und ein
  • ;rde verboten ist, muß dieses Fahrzeug an Deck in der Längsebene führen:eine
  • schwarzen Zahlen die Entfernung in Metern an, innerhalb derer das Stilliegen verboten ist. 2.Bei Nacht

§ 377 HGB

Inhalt
  • dieses Mangels als genehmigt.(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
  • (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware
  • ;igem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkä
  • unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung

§ 56 TKG 2004

Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten
Inhalt
  • kann widerrufen werden, wenn diese Rechte länger als ein Jahr nicht ausgeübt wurden oder
  • (1) Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in der
  • Internationalen Fernmeldeunion durch und überträgt dem Antragsteller die daraus
  • hervorgegangenen Orbit- und Frequenznutzungsrechte. Voraussetzung dafür ist, dass 1.Frequenzen und
  • Orbitpositionen verfügbar sind,2.die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sowie anderen

§ 7 VAG

Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte
Inhalt
  • öffentlichen Rechts erteilt werden.(1a) Der Ort der Hauptverwaltung muß im Inland gelegen
  • äften mit Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten ist ein solcher Zusammenhang
  • von Fremdmitteln besteht regelmäßig kein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des Satzes 1
  • ; § 53c Abs. 3c bleibt unberührt. Bei einem anderen Geschäft ist ein solcher
  • Zusammenhang nur anzunehmen, wenn es nicht mit einem zusätzlichen finanziellen Risiko verbunden ist.(3

§ 39 WVG

Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
Inhalt
  • Anspruch auf die durch das Verbandsunternehmen entstehenden Vorteile. Der Nutzungsberechtigte ist in diesem
  • Unternehmen betroffen wird, auf Grund eines vom Eigentümer abgeleiteten Rechts genutzt, hat der
  • oder Vertrag zustehenden Rechte innerhalb eines Jahres 1.ein Pacht- oder Mietverhältnis unter
  • .(2) Im Falle des Absatzes 1 kann der Nutzungsberechtigte unbeschadet der ihm nach Gesetz, Satzung

§ 14 KARG

Inhalt
  • Kassendentistischen Vereinigungen; ihre Rechte und Pflichten sowie ihr Vermögen gehen im Weg der
  • werden aus Anlaß dieses Rechtsübergangs nicht erhoben.
  • (1) Als Zahnärzte im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die gemäß § 123 der
  • Reichsversicherungsordnung in der Fassung des § 22 des Gesetzes über die Ausübung der
  • ) Mit der Errichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen erlöschen die bestehenden

§ 5 FreizügG/EU 2004

Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
Inhalt
  • ;ndung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese
  • Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Absatz 1 kann aus besonderem Anlass überprüft werden.(4) Sind
  • ;ndige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs
  • die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begrü
  • nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehö

§ 215 BRAO

Übergangsregelungen
Inhalt
  • weitere Verfahren nach dem bis zu diesem Tag geltenden Recht.(3) Die vor dem 1. September 2009 anh
  • zum 31. August 2009 geltenden Rechts getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam. Auf
  • (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen werden in
  • der Lage, in der sie sich an diesem Tag befinden, nach diesem Gesetz in der ab diesem Tag geltenden
  • Fassung fortgeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßnahmen, die auf Grund des bis

Markenrecht: Mehr Verantwortung für Verkaufsplattformen bei Markenrechtsverletzung durch „fremde“ Produkte

Rechtsanwalt Bernd Fleischer vom 09.12.2019
Inhalt
  • daher als Inhaber einer Unionsmarke in seinem Recht verletzt, Dritten die Benutzung des
  • EuGH, dass eine Verkaufsplattform wie Amazon nach EU-Recht nicht von einer Haftung wegen fremder
  • dieser EU-Verordnung hat der Inhaber einer Unionsmarke das Recht, Dritten den geschäftlichen
  • Zweck des Anbietens oder des Inverkehrbringens im Sinne der EU-Verordnung gelagert werde. In diesem
  • entsprechenden Zeichens zu untersagen. Der BGH hat nun den EuGH um Auslegung der Verordnung über die Rechte