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LAG Hessen - 16 Sa 2180/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 18.08.2008
Inhalt
  • 40.226,00 Arbeitstunden im Jahre 2000 erbracht. Dabei entfielen auf Wärmedämm- und Isolierarbeiten an
  • seien vom Betrieb des Beklagten in Deutschland bauliche Leistungen im tariflichen Sinne erbracht
  • insgesamt 132.848,5 Arbeitsstunden und 2000 insgesamt 84.134 Arbeitsstunden erbracht worden. In Polen
  • .1 AEntG 1999 wie nach den bautariflichen Bestimmungen erbracht, gleichgültig ob man nur auf die
  • , soweit solche Arbeiten an technischen Anlagen erbracht ausdrücklich genannt, soweit solche Arbeiten an

SozG Marburg - S 12 KA 285/08

Sozialgericht Marburg vom 09.12.2009
Inhalt
  • vielmehr im Rahmen der ambulanten Behandlung bzw. der Mit-/Weiterbehandlung erbracht worden. Eine
  • Abrechnung eingereichten Leistungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erbracht worden
  • Leistungen erbracht worden seien, bei einem anderen Teil der Fälle trotz hausärztlicher Betreuung
  • Leistung erbracht worden sei. Im EBM 2005 sei die Regelung in dem Sinne geändert worden, dass der
  • nach Ziff. 13400 erbracht, so erhalte sie hierfür wegen Überschreitung des Regelleistungsvolumens

LSG Baden-Württemberg - L 5 KR 4929/07

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 16.06.2010
Inhalt
  • rechtzeitig erbracht. Die nach den Feststellungen des Dr. D. notwendige Behandlung mit der CPM
  • herkömmlich von Krankengymnasten erbracht, die den Patienten auch anlernten, Bewegungsübungen zu
  • (unaufschiebbare Leistung) gilt für (Notfall- )Leistungen (vgl. § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V), die erbracht werden
  • Personen erbracht werden dürfen (BSG, Urteil vom 20.01.2001 - B 3 KR 6/00 R). Hierum geht es im
  • Antrag erbracht, soweit sich aus dem SGB V nichts anderes ergibt, was nicht der Fall ist. In § 275 Abs. 3

§ 9 WiPrO

Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit)
Inhalt
  • Hochschulabschlusses erbracht werden; Absatz 6 bleibt unberührt.(2) Von ihrer gesamten Tätigkeit mü

§ 20 KrPflAPrV 2004

Sonderregelungen für Inhaberinnen oder Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
Inhalt
  • zuständigen Behörde, darf die Dienstleistung erbracht werden.(6) Die Absätze 1 bis 5

§ 25 MTA-APrV

Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
Inhalt
  • ;ndigen Behörde, darf die Dienstleistung erbracht werden.(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten

§ 9 MedienKfmAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • und 3 und in dem Prüfungsbereich nach Absatz 2 Nr. 4 mindestens ausreichende Leistungen erbracht

§ 9 MedFAngAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in

§ 16 OrthoptAPrV

Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
Inhalt
  • ;ckmeldung der zuständigen Behörde, darf die Dienstleistung erbracht werden.(6) Die Absätze 1

§ 18 PTA-APrV

Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben
Inhalt
  • Fristen keine Rückmeldung der zuständigen Behörde, darf die Dienstleistung erbracht werden

§ 4 GerüstbPrV

Fachtheoretischer Teil
Inhalt
  • , wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern gute schriftliche Leistungen erbracht hat.

§ 10 GrHdlKfmAusbV 2006

Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel
Inhalt
  • Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden

§ 8 InfElekAusbV

Gesellenprüfung
Inhalt
  • ;fungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

§ 8 GravAusbV

Gesellenprüfung
Inhalt
  • üfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

§ 9 KEPKfmAusbV

Abschlussprüfung
Inhalt
  • ;fungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungen