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§ 17 WStrG
Selbstverstümmelung
- Inhalt
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- andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe
§ 23 WeinÜV 1995
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. § 53 Absatz 1 und § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
- Inhalt
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- und dieser Verordnung erforderlichen Angaben weitere Angaben zu machen hat,2.spätestens am Tag
§ 216 BrennO 1998
- Inhalt
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- Grundpreises, der Abzüge und Zuschläge notwendigen Angaben zu machen. Solche können
§ 47 GeschmMG 2004
Urteilsbekanntmachung
- Inhalt
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- bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt. Art und Umfang der Bekanntmachung werden
§ 43 BrennO 1998
- Inhalt
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- notwendig machen und keine Zweifel bestehen, daß die bisherige Brennerei nach der Betriebsf
§ 4 DWG
Ziele
- Inhalt
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- und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen
§ 2 BMJMaßgabenBerG
Bekanntmachungserlaubnis
- Inhalt
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- Das Bundesministerium der Justiz kann im Bundesgesetzblatt bekannt machen, welche Maßgaben
§ 35 BJagdG
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
- Inhalt
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- Rechtsweges davon abhängig machen, daß zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer
§ 100 AufenthG 2004
Sprachliche Anpassung
- Inhalt
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- vornehmen. Das Bundesministerium des Innern kann nach Erlass einer Verordnung nach Satz 1 den Wortlaut dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
§ 1042 BGB
Anzeigepflicht des Nießbrauchers
- Inhalt
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- Anzeige zu machen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.
§ 1450 BGB
Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
- Inhalt
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- ;renden Sachen gebührt den Ehegatten gemeinschaftlich.(2) Ist eine Willenserklärung den
§ 5 FeuerzeugV
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Inhalt
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- Gesundheit eines Anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar.
§ 117 FlurbG
- Inhalt
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- Personen, die sich einer Ungebühr schuldig machen oder seine Anordnungen zur Wahrung der
BFH - VI R 42/09
Bundesfinanzhof vom 20.01.2010
- Inhalt
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- Werbungskosten steuerlich geltend machen? -- Zulassung durch BFH -- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Zugangssicherung beim Ausspähen von Daten (§202a StGB)
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.06.2020
- Inhalt
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- Systemadministratoren strafbar machen: Der §202a StGB verbietet das “Ausspähen von Daten” mit dem folgenden