Suche nach "aachen"

Ergebnisse 16939

Seite 172 von 1130

§ 276 HGB

Größenabhängige Erleichterungen
Inhalt
  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a), die von der Regelung des § 275 Absatz 5 Gebrauch machen.

§ 236 HGB

Inhalt
  • machen.(2) Ist die Einlage rückständig, so hat sie der stille Gesellschafter bis zu dem

§ 144 InsO

Ansprüche des Anfechtungsgegners
Inhalt
  • ähr der Gegenleistung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.

§ 188 InsO

Verteilungsverzeichnis
Inhalt
  • die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt zu machen.

§ 47 GeschmMG 2004

Urteilsbekanntmachung
Inhalt
  • bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt. Art und Umfang der Bekanntmachung werden

§ 10 GewStG

Maßgebender Gewerbeertrag
Inhalt
  • , für das sie regelmäßig Abschlüsse machen, vom Kalenderjahr ab, so gilt der

§ 45 InsO

Umrechnung von Forderungen
Inhalt
  • Wert geltend zu machen, der für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschä

§ 9 PostbAGSa

Zustimmungspflichtige Geschäfte
Inhalt
  • weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich die Zustimmung zu

§ 34 RennwLottGABest

Inhalt
  • obrigkeitliche Erlaubnis behändigt wurde, Mitteilung zu machen.

§ 19 ROG 2008

Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
Inhalt
  • (1) Der Raumordnungsplan nach § 17 Abs. 1 ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen; mit der

§ 9 BImSchV 31

Unterrichtung der Öffentlichkeit
Inhalt
  • der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Satz 1 gilt nicht für solche Angaben, aus

§ 57 AWV 2013

Unterlagen über den Erwerb
Inhalt
  • Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft

§ 293g AktG

Durchführung der Hauptversammlung
Inhalt
  • zu machen.(2) Der Vorstand hat den Unternehmensvertrag zu Beginn der Verhandlung mündlich zu

§ 293 StPO

Aufhebung der Beschlagnahme
Inhalt
  • Beschlagnahme ist auf dieselbe Weise bekannt zu machen, wie die Bekanntmachung der Beschlagnahme

§ 2 THW-AbrV

Anforderung und Durchführung von Hilfeleistungen
Inhalt
  • sie nachzureichen oder durch einen Vermerk aktenkundig zu machen. Technische Hilfe nach § 1